Erbschaftssteuer - Fälligkeit

1. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Amadea123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftssteuer - Fälligkeit

Hallo.

Meine Großtante ist verstorben und hat mich per Testament zum Erben eingesetzt (sie war nie verheiratet und hat keine Kinder).
Das Haus wird nicht von mir bewohnt, es steht leer und soll verkauft werden.
Ich als Großneffe komme in die Steuerklasse III, so dass ich eine Erbschaftssteuer von 30 % zahlen muss.
Sie hat lediglich ein Barvermögen von 5.000 €, der Rest ist Grundvermögen (Haus + Grundstück).
Ich schätze, dass der Wert des Grundvermögens bei ca. 100.000 € liegt (altes Haus, 100 Jahre alt).
Bei einem Gesamtvermögen von 105.000 € und einem Freibetrag von 20.000 € muss ich 25.500 € Erbschaftssteuer zahlen.
Das Problem: Ich kann diesen Betrag aus eigenen Mitteln nicht bezahlen.
Ich habe keine Probleme, die Steuer aus der Erbmasse zu zahlen, da aber fast nur Grundvermögen vorhanden ist, sind keine liquiden Mittel aus dem Erbe vorhanden.
Meine Fragen:
Muss ich die Steuer bei dieser Konstellation sofort zahlen, wenn ich den Steuerbescheid erhalte?
Besteht die Möglichkeit, dass ich den Betrag erst dann zahle, wenn das Haus verkauft ist und somit Bargeld vorhanden ist?
Falls ja, muss ich dann Stundungszinsen zahlen?
Wenn ich Zinsen zahlen muss, kann es teuer für mich werden, da man nicht weiß, wie lange es dauert, bis das Haus einen Käufer gefunden hat.
Wenn das Haus jahrelang leersteht (wovon wohl auszugehen ist), summieren sich die Zinsen schnell.

Schon mal Danke im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Muss ich die Steuer bei dieser Konstellation sofort zahlen, wenn ich den Steuerbescheid erhalte?


Ja, die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides an Dich fällig. Natürlich kannst Du versuchen, durch späte Abgabe der Erbschaftsteuererklärung den Zahlungstermin möglichst weit hinauszuzögern.

quote:
Besteht die Möglichkeit, dass ich den Betrag erst dann zahle, wenn das Haus verkauft ist und somit Bargeld vorhanden ist?


Ob der konkrete Fall ein Grund für die Stundung der Steuer ist, kann ich nicht genau beurteilen, tendiere aber zu nein. Schließlich hättest Du die Möglichkeit, das Haus zu beleihen.
Auf keinen Fall wird sich das Finanzamt auf einen unbestimmten Termin vertrösten lassen.

quote:
Falls ja, muss ich dann Stundungszinsen zahlen?


Ja

quote:
Wenn das Haus jahrelang leersteht (wovon wohl auszugehen ist), summieren sich die Zinsen schnell.


Jahrelang wird sich das Finanzamt nicht vertrösten lassen. Bis zum Erlass des Steuerbescheides vergehen typischerweise ohnehin mehrere Monate nach dem eigentlichen Todesfall. Das sollte eigentlich ausreichen, um das Haus verkaufen zu können. Im Zweifel kann man ggf. auch den Verkauf durch einen entsprechenden Preisnachlass beschleunigen.

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