Erbschaftsbesitzer?

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
flychen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbschaftsbesitzer?

Hallo!

Folgendes Scenario, 3 Personen:

A hat ein Bankkonto (=Inhaber und Erblasser), worauf
B eine Vollmacht/Kontoberechtigung hat.
C ist als Alleinerbe in A's Testament bestimmt.

Die Vollmacht/Berechtigung von B für das Konto von A erlischt selbst nach dessem Tod nicht.

Frage:
1. Wird B sogleich nach dem Tod von A auch BESITZER des Guthabens von A's Konto?

ODER

2. Geht das Bankvermögen nach dem Tod A's automatisch auf C (=Alleinerbe) über?


Besten Dank für Antworten / Meinungen :)




-- Editiert von flychen am 02.03.2005 18:19:59

-- Editiert von flychen am 02.03.2005 18:21:20

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

1)
Wenn Sie mit "Besitzer des Guthabens" meinen, daß B mit dem Tod des A Forderungsinhaber wird, dann lautet die ANtwort grundsätzlich nein.
Etwas anderes kann gelten, wenn über die Kontoberechtigung hinausgehende Vereinabarungen getroffen wurden. Z.B. Schenkung auf den Todesfall, etc.
B bleibt also ganz einfach Bevollmächtigter und kann über das Guthaben verfügen.


2)
Die Forderung gegen die Bank geht mit dem Tod des A grundsätzlich auf den Alleinerben C über, wenn nicht A und B etwas anderes vereinbart haben (s.o.).
C sollte alle Vollmachten/Verfügungsberechtigungen am Konto sofort widerrufen, um Überraschungen vorzubeugen.


Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
flychen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry!

Zunächste danke für die schnelle Antwort!


Hmmm.... gut ich beschreibs mal genauer:

In dem Fall bin ich "B".
"C" ist nun durch eine Klage an mich herangetreten und fordert von mir die Herausgabe des Geldes von "A's" Konto.
"C" tritt seiner Meinung nach an mich heran, weil er meint, ich bin ERBSCHAFTSBESITZER und nur ich kann ihm das Geld herausgeben.

Meine Meinung udn Auffassung dazu ist folgende:
Ich mir nicht bewusst dass ich nun zum Besitzer geworden sein soll. Ich verfüge zwar über das Konto aber besitze ich es, das Geld, dadurch??
Zum anderen kann "C" auch mit Erbschein zur Bank gehen und sich das Geld holen. <-- Das würd doch nicht gehn wenn ich wirklich Besitzer wäre, aber ich bin mir sehr sicher die Bank würde ihm das Geld herausgeben, immerhin ist er, also "C", Alleinerbe und erbt das Konto. (grob gesagt)

Es wurden zwischen mir "B" und "A" keine weiteren Regelungen getroffen, ich hatte halt nur zu Lebzeiten, neben A selbst, die Bevollmächtigung für dessen Konto.

Liege ich falsch in meiner Auffassung?


Was meinen Sie unter 1) mit "Forderungsinhaber"?
Meine Sie damit:
Forderungsherausgeber?
oder
Forderungsempfänger? (Schuldner sozusagen)

Sorry ich stell mich vielleicht etwas dumm an, Brett vorm Kopf ;)


MfG und vielen lieben Dank!
Mich verwirrt das nun echt sehr :(



-- Editiert von flychen am 02.03.2005 22:50:39

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