Erbschaft Schmid

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa476365-64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Schmid

Zu meiner Email vom 13.10.17:
Nach den Angaben der Erben und dessen Steuerberaters fällt zusätzlich zur Erbschaftssteuer eine Gesamtbetriebsaufgabesteuer
an und diese soll von den Vermächtnisnehmern bezahlt werden. Dabei wird der landwirtschaftliche Betrieb in verkleinerter Form
von den Erben weitergeführt. Die Vermächtnisnehmer erhalten jeweils nur ein kleines Feld und sollen dafür eine Betriebaufgabe-
steuer abführen. Wenn diese Steuer tatsächlich anfällt, so betrifft sie nur die Erben. Die Vermächtnisnehmer haben mit dem land-
wirtschaftlichen Betrieb nichts zu tun. Außerdem müssten sie hier eine Steuer bezahlen, ohne einen Steuerbescheid zu erhalten und ohne eine Einspruchmöglichkeit.zu haben. Wie wird dies von Ihnen beurteilt.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Zu meiner Email vom 13.10.17:


Welche Email?

Zitat:
Nach den Angaben der Erben und dessen Steuerberaters fällt zusätzlich zur Erbschaftssteuer eine Gesamtbetriebsaufgabesteuer an


Das ist wahrscheinlich richtig. Die Grundstücke werden dem Betriebsvermögen entnommen, daher handelt es sich um eine Privatentnahme. Privatentnahmen unterliegen der Einkommensteuer.

Zitat:
Wenn diese Steuer tatsächlich anfällt, so betrifft sie nur die Erben.


Richtig, die Steuer wird vom Finanzamt gegen den Betriebsinhaber also den Erben festgelegt.

Zitat:
Wie wird dies von Ihnen beurteilt.


Ein genaue gesetzliche Grundlage oder eine Rechtsprechung ist mir dazu nicht bekannt. Daher gehe ich davon aus, dass die Frage, wer die Steuerlast zu tragen hat auf Basis einer Testamentsauslegung erfolgt. Das heißt, dass geprüft werden muss, wie der Erblasser entschieden hätte, wenn er die Steuerlast beim Verfassen des Testamentes bedacht hätte.

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