Zu meiner Email vom 13.10.17:
Nach den Angaben der Erben und dessen Steuerberaters fällt zusätzlich zur Erbschaftssteuer eine Gesamtbetriebsaufgabesteuer
an und diese soll von den Vermächtnisnehmern bezahlt werden. Dabei wird der landwirtschaftliche Betrieb in verkleinerter Form
von den Erben weitergeführt. Die Vermächtnisnehmer erhalten jeweils nur ein kleines Feld und sollen dafür eine Betriebaufgabe-
steuer abführen. Wenn diese Steuer tatsächlich anfällt, so betrifft sie nur die Erben. Die Vermächtnisnehmer haben mit dem land-
wirtschaftlichen Betrieb nichts zu tun. Außerdem müssten sie hier eine Steuer bezahlen, ohne einen Steuerbescheid zu erhalten und ohne eine Einspruchmöglichkeit.zu haben. Wie wird dies von Ihnen beurteilt.
Erbschaft Schmid
14. November 2017
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Frage vom 14. November 2017 | 17:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft Schmid
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. November 2017 | 21:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Zu meiner Email vom 13.10.17:
Welche Email?
Zitat:Nach den Angaben der Erben und dessen Steuerberaters fällt zusätzlich zur Erbschaftssteuer eine Gesamtbetriebsaufgabesteuer an
Das ist wahrscheinlich richtig. Die Grundstücke werden dem Betriebsvermögen entnommen, daher handelt es sich um eine Privatentnahme. Privatentnahmen unterliegen der Einkommensteuer.
Zitat:Wenn diese Steuer tatsächlich anfällt, so betrifft sie nur die Erben.
Richtig, die Steuer wird vom Finanzamt gegen den Betriebsinhaber also den Erben festgelegt.
Zitat:Wie wird dies von Ihnen beurteilt.
Ein genaue gesetzliche Grundlage oder eine Rechtsprechung ist mir dazu nicht bekannt. Daher gehe ich davon aus, dass die Frage, wer die Steuerlast zu tragen hat auf Basis einer Testamentsauslegung erfolgt. Das heißt, dass geprüft werden muss, wie der Erblasser entschieden hätte, wenn er die Steuerlast beim Verfassen des Testamentes bedacht hätte.
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