Erbschaft Haus-Nebenkosten Aufteilung?

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Erbschaft Haus-Nebenkosten Aufteilung?

Guten morgen zusammen,

weiß jemand wie es sich verhält, wenn zwei Leute ein Haus erben, der eine zu 75% der andere zu 25%, wie dann die laufenden Nebenkosten für die Immobilie gezahlt werden müssen. Auch zu diesen Anteilen oder müssen die Nebenkosten halbe, halbe gezahlt werden, da es ja zwei Erben sind?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Jeder hat anteilig seinem Anteil entsprechend die Kosten zu tragen (laufende Kosten, aber auch Instandhaltungen) - ebenso stehen jedem anteilig seinem Anteil entsprechend die Einnahmen/Nutzungen zu.
z.B. zum Einstieg:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/immobilie.html
http://www.finanztip.de/erbengemeinschaft/

Die Antwort z.B. zur Kostenaufteilung ergibt sich direkt aus dem BGB § 2038 und § 748

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

da war jemand schneller ...

-- Editiert von dimo1991 am 27.09.2016 12:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Vielen Dank euch für die Links. Ich habe nun alle drei durchgelesen, aber finde nicht den Satz dass jeder zu seinem Anteil bezahlen muss.
Also so wie ich das jetzt verstehe, zahlt der der 75% geerbt hat 75% der Nebenkosten und der der 25% geerbt hat dann auch nur 25% oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.11.2016 07:58:37
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)

Das ist korrekt. Nach außen hin haften die Erben jedoch gesamtschuldnerisch, d.h. die Gläubiger können den vollen Betrag von irgendeinem der beiden Erben fordern. Der andere muss dann halt seinen Anteil an den Erben zahlen, der die Forderung dem Gläubiger gegenüber erfüllt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Für Nebenkosten, die auch auf Mieter umlegbar wären kann es auch anders aussehen und sich nach dem Umfang der Nutzung richten. Wer wohnt denn in dem Haus? Nur, wenn beide Erben nicht im Haus wohnen, richtet sich die Kostenteilung nach der Erbquote.

1x Hilfreiche Antwort

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