Hallo liebes Forum,
bin mir nicht sicher, ob meine Frage eher hier reingehört oder eher ins Forum für Ausländerrecht... aber ich beginne mal hier.
Angenommen, ein in Deutschland lebender Italiener erwirbt zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft, hat also dann sowohl die deutsche als auch italienische Staatsbürgerschaft.
Mich würde interessieren, welche erbrechtlichen Auswirkungen dies hat hinsichtlich
a) er wird Erbe eines in Italien lebenden italienischen Elternteils
b) er wird Erblasser, zurück bleibt die deutsche Ehefrau.
Kann mich jemand auf Informationsquellen hinweisen oder weiß jemand konkret dazu etwas?
Vielen Dank und schöne Grüße
Erbrechtliche Auswirkungen einer Doppelstaatsbürgerschaft
6. August 2007
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Frage vom 6. August 2007 | 14:08
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrechtliche Auswirkungen einer Doppelstaatsbürgerschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. August 2007 | 16:29
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
Das deutsche Erbrecht knüpft nicht an die Staatsangehörigkeit an, sondern gilt immer, wenn ein Erbfall in Deutschland entsteht. Es ist dem deutschen Recht also völlig egal, was für eine Staatsbürgerschaft der Erblasser oder die Erben haben.
Keine Ahnung wie das in Italien aussieht. Deutsches Erbrecht wird dort aber sicherlich nicht gelten.
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