Erbrecht und Erbe bei Minderjährigen

22. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbrecht und Erbe bei Minderjährigen

Hallo,
Etwas bereitet mir sehr große Sorgen.
Mein Examen ist 02.März 2017 verstorben.
Dies hab ich von seinem Freund am sterbe Tag erfahren.
Am 6.3.2017 war ich schon beim Notar und hab für unsere Sohn da 16 jetzt 17 das Erbe ausgeschlagen.
Das ging aber nicht so leicht, das Familiengericht in der Stadt wo wir leben musste erstmal überprüfen ob mein Exmann (Alkoholkranker) verschuldet ist.
Im August 2017 hat das Gericht entschieden das Erbe verschuldet ist.
Es hat solange gedauert weil die Betreuerin von meinem exmann länger brauchte um Unterlagen frei zu geben.
Mitte/ Ende September haben wir das Urteil von Familiengericht bekommen das sie der ausschlagung zustimmen.
Das haben wir mit einem Brief an das Gericht in dem Wohnort des verstorbenen geschickt.
Jetzt sagen die die haben nichts bekommen und mein Sohn tritt das Erbe ein weil die Frist von 6 Wochen um ist nach dem das Familiengericht den zu gestimmt hat.
Ich wäre laut denen öfters angeschrieben und reagierte nicht! Das stimmt aber nicht!
Ich hab seit heute morgen Magenschmerzen.
Hatte Termin beim Rechtsanwalt er möchte jetzt die Gerichte anschreiben. Der originale Urteil nochmal anfordern weil Kopie akzeptieren die nicht!
Ich hab Angst das mein Sohn in September 18 alles erben muss (Schulden) oder schon geerbt hat!
Gibt es da Möglichkeit kommen wir da raus? Bitte um Hilfe
Liebe Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
kann mir im Forum keiner helfen?
Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Katharina76123):
Hatte Termin beim Rechtsanwalt er möchte jetzt die Gerichte anschreiben. Der originale Urteil nochmal anfordern weil Kopie akzeptieren die nicht!


na also, du bist doch hier in guten Händen.

Wenn es sich so verhält, wie du es hier dargestellt hast, dann muss dein Anwalt halt die Unterlagen anfordern und einreichen.

Nach Prüfung der Eingabe wirst du hinsichtlich der Frist von 6 Wochen in den vorhergehenden Stand versetzt, d.h. die Fristüberschreitung wird nicht wirksam.

Also, die Ruhe und die Nerven bewahren. Das kommt schon in Ordnung !

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Vieln dank für deine Antwort.
Es ist alles genua so wie ich in der ersten Nachricht geschreiben habe. Was ich ganz vergessen hab ist das, dass Familiengericht mit die erste Urkunde sogar mit falschen Datum ausgestellt hat, was sogar begläubig gewesen ist. Da haben die das Sterbe Datum meines Exmannes falsch eingetragen ( Geburtsdatum meines Sohnes stand als Sterbe Datum) Daher hat es auch wieder mal gedauert bis neues Urteil gekommen ist.
Ich habe alles weg geschickt und die meinen jetzt das ich den Mütterlichen Pflichten nicht nachgegangen bin und somit die zet verstrichen sei.
Ich kümmere mich immer un die angelegenheiten meines Sohnes und sowas hat mir noch nie jemand unterstellt!
Ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen und habe solche angst!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das kann ich schon sehr gut verstehen ! Wenn man zwischen die Mühlsteine der Bürokratie gerät, dann kann einen das schon zur Verzweiflung treiben.

Aber, man sollte sich solche Sachen nicht zu Herzen nehmen. Und den Schlaf rauben sollte man sich schon gar nicht lassen ! :)

Das Erbe ist überschuldet. Es liegt im Interesse des Kindes, dass das Erbe ausgeschlagen wird. Das musste geprüft werden. Und nach dieser Prüfung hast du das Erbe ausgeschlagen.

Wenn jetzt diese Erklärung aus irgendwelchen dummen Gründen nicht fristgerecht eingegangen ist, dann wird kein Gericht dem Kind jetzt die Schulden aufhalsen ! Dein Anwalt wird die entsprechenden Unterlagen einreichen und dann wird die Ausschlagung beschlossen.

Also nochmals ... beruhigen, nicht ärgern und wieder ordentlich schlafen... trink einen Cognac ... und warte ab, bis das erlösende Schreiben bei dir eintrifft!

-- Editiert von Marcus2009 am 23.02.2018 09:57

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Noch eine Frage :)
der Rechtsanwalt meine gestern wenn die dies nicht akzeptieren dann besteht noch die Möglichekeit eine Dürftigkeitrede ( wenn ich das Wort so richtig verstanden hab)
Was ist das genau?
Ich bin Krankenschwester und hab mit solchen Sachen nie was zutun. Daher weiss ich auch nichts mit anzufangen.

Dankeschön nochmal

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Unzulänglichkeitseinrede – Dürftigkeitseinrede


http://www.erbrecht-heute.de/Unzulaenglichkeitseinrede.html

-- Editiert von edy am 23.02.2018 10:10

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankeschön,
das habe ich mir durchgelesen muss aber ehrlich sagen nicht viel verstanden.
Liegt warscheinlich mit an der Aufregung was ich zur Zeit hab.
Verstehe die Welt einfach nicht mehr, man hätte sich an alle mir bekannten Fristen, hab beim Notar alles beantragt. Jetzt sowas!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also noch einmal: irgend etwas ist in deinem Fall "schief" gelaufen. Warum dein Anwalt die Ausschlagung möglicherweise nicht ordentlich eingereicht hat, das kann ich nicht nachvollziehen.

Aber was immer da auch abgelaufen ist, es ist jetzt halt erst mal so wie es ist. Und so wie ich das sehe, ist dein Anwalt in der Pflicht das wieder gerade zu rücken. Denn schließlich hast du ihn dafür engagiert und bezahlt !

Der erste Ansatz ist, die Fristüberschreitung zu "sanieren". Das versucht dein Anwalt gerade. Das Gericht wird dies mit Sicherheit wohlwollend prüfen. Denn niemand hat ein Interesse daran, deinem minderjährigen Sohn völlig ungerechtfertigt Schulden aufzuhalsen! Und schließlich hast du deinem Anwalt gegenüber deine Entscheidung die Erbschaft auszuschlagen bereits nach 4 Wochen mitgeteilt. Da sollte das Gericht einen Weg finden, das wieder auf die richtige Schiene zu setzen.

Und selbst wenn das nicht greifen sollte, dann gibt es immer noch Möglichkeiten, die Entscheidung anzufechten. Aber es macht m.E. keinen Sinn, schon jetzt über "ungelegte Eier" zu diskutieren. Warte doch erst mal ab, was dein Anwalt erreicht. Ich bin mir fast sicher, dass sich hier eine vernünftige Lösung finden wird.

Ich halte dir jedenfalls die Daumen ...


-- Editiert von Marcus2009 am 23.02.2018 13:35

1x Hilfreiche Antwort

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