Ehemann und Ehefrau haben 3 gemeinsame Kinder und leben in Gütergemeinschaft, die fortgesetzt werden soll.
Nach dem Tod des Ehemanns setzt die Ehefrau mit den 3 gemeinsamen Kindern die Gütergemeinschaft fort
(fortgesetzte Gütergemeinschaft).
Danach kommt ein weiteres Kind aus einer nachfolgenden Beziehung.
Nach dem Tod der Ehefrau wird das Kind aus der nachfolgenden Beziehung durch ein Testament zum Alleinerben.
Die anderen 3 Kinder (aus der Ehe mit ihrem Ehemann) fordern nun ihren Pflichtteil.
Wie sind die Erbquoten in so einem Fall?
Wie hoch wären die Beträge für die 3 Kinder aus der Ehe (Pflichtteile)
und was würde der Alleinerbe aus der nachfolgenden Beziehung bekommen
wenn ein Nachlass von 100‘000,- vorhanden wäre?
Erbquoten berechnen
20. Februar 2018
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Frage vom 20. Februar 2018 | 11:39
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbquoten berechnen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2018 | 22:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Wie sind die Erbquoten in so einem Fall? Ganz einfach - der Alleinerbe erbt alles. Die anderen erben nichts - ein Pflichtteilsanspruch ist nämlich kein Erbe.
Wie hoch wären die Beträge für die 3 Kinder aus der Ehe (Pflichtteile) 1/8 pro Kind, sage ich mal (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils von je 1/4 pro Kind).
#2
Antwort vom 21. Februar 2018 | 22:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Die Frage wurde doch hier bereits beantwortet:
https://www.123recht.net/fortgesetzte-Guetergemeinschaft-und-anschließende-Erbengemeinschaft-auseinadersetzen-__f530456.html
Der Thread stammt doch auch von Dir, oder?
ZitatGanz einfach :
Keineswegs, was man daran sieht, dass Deine Antwort nicht richtig ist.
Die Besonderheiten der fortgesetzten Gütergemeinschaft hast Du übersehen.
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