Erblasser hat noch offene Forderung

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Reklov72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erblasser hat noch offene Forderung

Hallo Zusammen,
der Erblasser hat noch offene Forderungen aus einem Privatdarlehen an einen Freund.
Muss der Dahrlehnsnehmer nun die Raten an die Erben weiterbezahlen bzw. das Darlehen zurückzahlen?
Vorab Danke für Eure Info!
Reklov72

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Erben treten in den Vertrag ein. Der Darlehensnehmer muss die Darlehensraten wie mit dem Erblasser vereinbart weiter zahlen, jetzt jedoch an die Erben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Reklov72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Können die Erben theoretisch die Schulden auch erlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Können die Erben theoretisch die Schulden auch erlassen?


Ja, natürlich geht das. Darüber müssen sich dann aber alle Erben einig sein. Es kann also nicht ein einzelner Erbe seinen Anteil an den Schulden erlassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

stimmt das so pauschal ?
gibt es nicht auch nicht-Erben, die Berechtigung an dem Geld haben?:
ich nehme an, der Erbe kann nicht Schulden erlassen und Pflichtteilsberechtigte leer ausgehen lassen?
ich nehme an, wenn der Erbe Sozialhilfeempfänger ist, kann er Schulden auch nicht einfach erlassen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ein Schuldenerlass ist rechtlich eine Schenkung. Man darf natürlich kein Geld verschenken, wenn man selbst (dadurch) bedürftig ist bzw. wird. Genauso darf man kein Geld verschenken, wenn man dadurch seinen rechtlichen Verpflichtungen wie z.B. der Auszahlung eines Pflichtteilanspruches nicht mehr nachkommen kann.

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