Liebe Leute, die folgende Frage drängt sich bei mir auf:
Ehepaar
verheiratet
keine Kinder
wollen sich im Fall des Todes gegenseitig erbberechtigt machen
Im Falle des Todes des verbleibenden Ehepartners soll jedoch das vererbte Vermögen
des zuerst verstorbenen Ehepartners an dessen Familie (Eltern - Geschwister) wieder
zurückfließen, damit die Familien beider Ehepartner einen Erbanteil erhalten.
Wäre eine Formulierung wie folgt möglich oder gibt es Bedenken?
Im Falle des Todes eines Ehepartners erbt der verbleibende Ehepartner das gesamte Vermögen.
Stirbt auch dieser, sind die Erben des zuerst verstorbenen Ehepartners mit 50% des Gesamtvermögens,
maximal jedoch mit dem vom zuerst verstorbenen Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes eingebrachten
Vermögens erbberechtigt.
Vielen Dank und sonnige Grüße
aus meinem Arbeitszimmer
-- Editier von underwood14716 am 29.01.2017 19:47
Erbfolge nach Tod des verbleibenden Ehepartners - Schlusserbe?
29. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 29. Januar 2017 | 19:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge nach Tod des verbleibenden Ehepartners - Schlusserbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2017 | 17:16
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Hier gibt es keine Rechtsberatung.
Es wäre es sinnvoll, sich bei einem Notar beraten zu lassen.
#2
Antwort vom 30. Januar 2017 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Aber so viel dennoch:
Ich hätte Bedenken, da der Wille nicht klar formuliert ist.
Und jetzt?
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