Erbfolge nach Tod der Eltern und Sohnes

8. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Klaus Jurk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbfolge nach Tod der Eltern und Sohnes

Guten Tag
Folgende Situation. Elternteil Frau hat nur noch Neffen und Nichten in der Erbfolge. Elternteil Mann hat 2 Geschwister in der Erbfolge. Eltern haben einen gemeinsamen Sohn. Es besteht ein notarielles Berliner Testament, das der Sohn nach dem Tode beider Eltern alles erbt. Nach dem Tode der Eltern stirbt der Sohn.
Frage: Wer erbt jetzt alles den Nachlass.
Vielen Dank für Eure Bemühungen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Sofern kein Ersatzerbe eingesetzt wurde, erben die gesetzlichen Erben des Überlebenden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klaus Jurk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Sohn hat keine Kinder. Erben jetzt nur die Geschwister des Vaters oder auch die Neffen und Nichten der Mutter?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

die Hälfte geht an die väterliche Verwandtschaft, die andere Hälfte an die mütterliche.
Da geht es dann wieder nach Stämmen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
die Hälfte geht an die väterliche Verwandtschaft, die andere Hälfte an die mütterliche.

Das sehe ich nicht so.

Erben sind nur die gesetzlichen Erben des Überlebenden.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
die Hälfte geht an die väterliche Verwandtschaft, die andere Hälfte an die mütterliche.
Da geht es dann wieder nach Stämmen.

Nein, pauschal würde man das nicht so nennen können:
Zitat (von Klaus Jurk):
das der Sohn nach dem Tode beider Eltern alles erbt

Somit waren beide Eltern nach dem Tode Erblasser an den Sohn.

Zitat (von Klaus Jurk):
Erben jetzt nur die Geschwister des Vaters oder auch die Neffen und Nichten der Mutter?

Jetzt verstirbt der Sohn, das Erbe und genau hier liegt das Problem:
Zitat (von cruncc1):
Erben sind nur die gesetzlichen Erben des Überlebenden.

Somit sind die Geschwister des Vater die nächsten Verwandten des Sohnes.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

Sorry, ich habe überlesen, dass der Sohn nach den Eltern verstorben ist. :sweat:

Zitat:
die Hälfte geht an die väterliche Verwandtschaft, die andere Hälfte an die mütterliche.

Das ist korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Klaus Jurk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich sehe es genauso das alle Verwandten am Erbe beteiligt sind.
Um das zu vermeiden, müsste also jeder letzt Hinterbliebende der ersten Linie ein neues Testament verfassen.
Frage: Können jetzt gewisse Nachfolgeerben 100% ausgeschlossen werden oder gibt es auch da die Pflichterbe-Regel für Geschwister, Neffen, Nichten, Cousinen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Geschwister, Nichten und Neffen haben keinen Pflichtteilsanspruch. Der Sohn kann daher frei testieren.

0x Hilfreiche Antwort

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