Erbfolge bei Oma mit toter Mutter

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
heholetsgo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfolge bei Oma mit toter Mutter

Hallo, mein Opa ist schon länger tot. Meine Oma ist vor 2 Wochen gestorben. Sie hatte 5 Kinder. 1 Kind von ihr ist auch schon Tod, meine Mutter nämlich. Sie hat kein Testament hinterlassen, Wie ist die Erbreihenfolge? Erbt mein Papa und ich zu 50% die 20% ihrer Kinder? Weil dann müsste ich wegen Schulden das Erbe ablehnen. Danke für eure Hilfe.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32823 Beiträge, 17247x hilfreich)

Erbt mein Papa und ich zu 50% die 20% ihrer Kinder? Weil dann müsste ich wegen Schulden das Erbe ablehnen. So ist es. Ich darf übrigens schon mal darauf hinweisen, daß man Sie trotzdem zu den Bestattungskosten heranziehen wird.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
heholetsgo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Erbt mein Papa und ich zu 50% die 20% ihrer Kinder? Weil dann müsste ich wegen Schulden das Erbe ablehnen. So ist es. ...


Das ist falsch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
heholetsgo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Wie ist es denn richtig?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32823 Beiträge, 17247x hilfreich)

Das wüßte ich auch gern. Was mir noch einfiel: Ihr Vater kann natürlich der Alleinerbe der Mutter sein - viele Eheleute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. In dem Fall erben Sie nichts - einfach mal den Vater fragen, wie das geregelt wurde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Da die Oma kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge. Der Enkel tritt an die Stelle der vorverstorbenen Mutter.

Erben der Oma sind somit die vier Kinder sowie der Enkel je zu 1/5.

-- Editiert von cruncc1 am 19.10.2016 16:10

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
heholetsgo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Viell war das etwas blöd von mir ausgedrückt: mein Vater ist nicht der Sohn der Oma nur der Schwiegersohn. Also meine Mutter (tot) war die Tochter.

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#8
 Von 
Erbrecht-Fan
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Die Antwort von cruncc1 ist richtig.

An die Stelle Deiner Mutter trittst nur Du allein (außer Du hast noch Geschwister). Dein Vater erbt beim Erbfall Deiner Oma nichts, weil er nicht ihr Abkömmling ist. (Dass er der Ehemann Deiner Mutter war, spielt dabei keine Rolle.)

-- Editiert von Erbrecht-Fan am 19.10.2016 16:42

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
heholetsgo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heißt also ich habe wie meine Mutter einen 1/5 Anteil. Dankeschön

Zitat (von Erbrecht-Fan):
Die Antwort von cruncc1 ist richtig.

An die Stelle Deiner Mutter trittst nur Du allein (außer Du hast noch Geschwister). Dein Vater erbt beim Erbfall Deiner Oma nichts, weil er nicht ihr Abkömmling ist. (Dass er der Ehemann Deiner Mutter war, spielt dabei keine Rolle.)

-- Editiert von Erbrecht-Fan am 19.10.2016 16:42

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