Bitte um kurze Hilfe:
Unsere Mutter ist gestorben, die drei Kinder wollen das Erbe
ausschlagen. Muss dies jedes Kind persönlich tun oder reicht eine gemeinsame Erklärung mit Familienbuch und Sterbeurkunde?
Es existiert eine Enkeltochter (6 Monate), gilt das für sie ebenfalls?
Vielen Dank!!
Erbfolge Erbe ausschlagen
5. Januar 2014
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Frage vom 5. Januar 2014 | 08:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbfolge Erbe ausschlagen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2014 | 20:30
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Es reicht eine gemeinsame Erklärung, die vor einem Notar oder zur Niederschrift beim Nachlassgericht abgegeben werden muss. Einfach einen Brief schreiben reicht nicht.
Erforderlich ist dafür der Personalausweis.
Auch für den Enkel muss das Erbe ausgeschlagen werden. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen abgegeben werden.
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#2
Antwort vom 5. Januar 2014 | 22:07
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Auch für den Enkel muss das Erbe ausgeschlagen werden. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen abgegeben werden.
Die Ausschlagungserkärung muss von dem/den Sorgeberechtigten abgegeben werden.
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