Erbfolge,Insolvenz...

7. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Erbrecht2503
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge,Insolvenz...

Guten Tag,vielleicht bekomme ich schon hier Antwort auf ein paar Fragen...Ich bin verheiratet und habe 2Kinder gemeinsam mit meinem Mann .Mein Mann hat auch 2Kinder aus 1.Ehe.Vor ca.13 Jahren musste er wg.einer Straftat für 1Jahr ins Gefängnis und ist seitdem insolvent da es ihm nicht möglich war die Schulden zu bezahlen.Es ist aber keine Insolvenz die nach 6Jahren "rum"ist;diese ist lebenslang. Er ist somit mittellos und ALLES läuft über meinen Namen.Er hat sich damals dann selbständig gemacht;eine Firma gegründet (auf meinem Namen) und wir haben inzwischen ein Häuschen (läuft alles auf meinem Namen) welches in ein paar Jahren abbezahlt ist.Ebenfalls haben wir dieses Jahr noch einen Kredit aufgenommen (ich) weil wir ein Gewerbeobjekt für unsere Firma kaufen wollten und wir in Zukunft keine Miete mehr zahlen wollten.So...,jetzt kommt meine Frage...wenn meinem Mann etwas passieren würde und ich wäre alleine...,hätten die Kinder aus 1.Ehe trotzdem so etwas wie ein Recht auf das Pflichterbteil?Und andersherum...,wenn ich vor ihm sterbe...an wen geht das Haus,das Gewerbegrundstück...an ihn oder an meine Kinder?Oder muss man das schriftlich irgendwie festhalten?Vielen Dank für Antworten!

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zunächst einmal gibt es keinen Pflichterbteil. Es gibt einen Erbteil oder einen Pflichtteil. Das sind zwei verschiedene Sachen. Den Pflichtteil bekommt jemand, der per Testament enterbt wurde.

Dein Mann hat wahrscheinlich kein Testament gemacht, so dass es hier um den Erbteil gehen würde. Ohne anderslautendes Testament erben Kinder nur vom ihrem leiblichen Elternteil. Wenn dieser zu Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt hat, dann käme noch ein Pflichtteilergänzungsanspruch in Betracht. Allerdings würden die Kinder dann auch die Schulden ihres Vaters erben. Wahrscheinlich schlagen sie unter diesen Umständen das Erbe aus, so dass sie keine Ansprüche haben.

Wenn Dein Mann zuerst sterben würde, dann solltest Du innerhalb von max. 6 Wochen das Erbe ausschlagen, damit Du nicht für seine Schulden aufkommen musst. Das Gleiche gilt für Deine Kinder.

Wenn Du zuerst stirbst, dann erbt Dein Mann 50% und die anderen 50% gehen zu gleichen Teilen an Deine leiblichen Kinder. Wenn man das nicht will, dann ist die Errichtung eines Testamentes erforderlich. In so einem Testament kannst Du Deinen Mann enterben und z.B. Deine beiden Kinder zu je 50% als Erben einsetzen. Das Testament muss entweder notariell erstellt werden oder vollständig handschriftlich geschrieben werden. Zu empfehlen ist außerdem, dass Testament beim Nachlassgericht zu hinterlegen, damit es bei Deinem Tod auch sicher eröffnet wird.

Wenn Du Deinen Mann enterbst, dann hat er einen Pflichtteilsanspruch. Außerdem hat er Anspruch auf den Zugewinnausgleich. Auf diese Ansprüche kann Dein Mann zu Deinen Lebzeiten nur durch notariellen Vertrag verzichten. Ggf. kann Dein Mann in Eurem Haus als Gegenleistung ein Wohnrecht erhalten. Wenn man so etwas will, sollte man unbedingt zu einem Notar gehen und dort einen entsprechenden Vertrag entwerfen lassen. Das Ganze enthält durchaus verschiedene Fallstricke, so dass es für jemanden, der schon die Grundlagen des Erbrechtes nicht kennt, zu riskant ist, das ohne rechtliche Beratung (Notar) zu machen.

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