Erbfall eingetreten

22. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Falk23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfall eingetreten

Folgendes: der erblasser ist verstorben, der Erbfall somit eingetreten. es gibt ein ursprüngliches gemeinschaftliches testament und wie ich erfahren habe noch Zusätzlich ein neueres (das aber wg der Bindungswirkung des Gemeinschftlichen so nicht in Ordnung ist). das alte habe ich als Kopie vom Nachlassgericht erhalten beim Tod des Erstverstorbenen.. Jetzt meine Frage: Wie geht es jetzt weiter? Kann ich davon ausgehen, dass das Testament hinterlegt ist ? Werde ich dann angeschrieben? Berücksichtigen die auch alte Testamente (wg Bindungswirkung) oder kümern die sich nicht um Rechtsfragen sondern nur um das Datum der Austellung? Wie lange dauert ist so ungefähr bis die tätig werden ?

lg Danke

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Das "alte" Testament ist beim NG hinterlegt und wird auf den Tod des Überlebenden eröffnet. Auch das neue Testament wird eröffnet und ggf. festgestellt, dass dieses wegen der Bindungswirkung unwirksam ist.

Du wirst vom NG benachrichtigt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Falk23
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

viel dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen