Hallo, ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Ich bin in der Inso.
Das Haus ist nicht belastet.
Nun kann es verkauft werden. Muss der Zwangsverwalter zustimmen oder kann ich da zustimmen und dann das Geld direkt an den Zwangsverwalter weiterleiten?
Ich habe da schon angefragt bekomme aber keine Antwort. Da ich nichts falsch machen will hoffe ich hier auf eine Antwort.
Im Grundbuch ist eingetragen das über mich das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde.
Wichtig ist für mich...darf ich zustimmen oder nicht?
Vielen Dank schon jetzt für die Antwort.
Freundliche Grüsse
C. BRAUN
Erbengemeinschaft will Haus verkaufen
15. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 15. Mai 2017 | 20:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft will Haus verkaufen
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#1
Antwort vom 15. Mai 2017 | 22:16
Von
Status: Lehrling (1593 Beiträge, 976x hilfreich)
Bist du noch im eigentlichen Insolvenzverfahren oder bereits in der Wohlverhaltensperiode (nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens)?
#2
Antwort vom 15. Mai 2017 | 23:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, ich bin noch im Insolvenzverfahren
Und jetzt?
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