Erbengemeinschaft - Mutter versucht Haus zu verkaufen

8. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Mutter versucht Haus zu verkaufen

Ich habe schon mal geschrieben bzgl Erbengemeinschaft mit Mutter und Schwester.
Wir drei haben ein Haus zusammen geerbt. Schwester und Ich je 1/8 tel, Rest die Mutter.
Mutter hat ein Nießbrauchrecht. Das Haus ist vermietet da Mutter, Schwester und Ich Eigentum bewohnen.
Meine Mutter hat es tatsächlich geschafft, die alte Mieterin mürbe zu machen, diese zieht mit 84 Jahren und nach über 30 Jahren aus. Meine Mutter taucht ständig bei ihr auf und setzt die Mieterin unter Druck - nun hat Sie es geschafft, die Frau zieht aus.

Nun ist es so, dass meine Mutter schon mit einer Kaufinteressentin durchs Haus gegangen ist.
Ich bin gestern Abend von der Mutter der Mieterin über den Auszug und eben über die Besichtigung mit einem Kaufinteressenten informiert worden.

Verkaufen geht eigentlich ja erstmal nicht, wenn ich mein Einverständis nicht gebe. Was passiert wenn meine Mutter hinter meinem Rücken jemanden das Haus verkauft. Spätestens beim Notar denke ich fällt das auf!
Sollte ich hier im Vorfeld schon etwas unternehmen? Ich würde das Elternhaus meines Vaters gerne übernehmen (finanz. Mittel dafür sind vorhanden). Meiner Mutter weiß, dass ich das Haus gerne kaufen möchte.
Muss nicht zuerst in einer Erbengemeinschaft gefragt werden ob jemand aus der Erbengemeinschaft das Haus möchte?

Bitte um Antworten! Weitere Fragen beantworte ich auch gerne.
Ich schreibe über den Account meiner Frau.

Gruss

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Was passiert wenn meine Mutter hinter meinem Rücken jemanden das Haus verkauft. Spätestens beim Notar denke ich fällt das auf!


Es kommt vielleicht zu Verkaufsverhandlungen, jedoch ist ein Verkauf nicht möglich. Spätestens der Notar wird darüber aufklären.

Zitat:
Sollte ich hier im Vorfeld schon etwas unternehmen?


Das musst Du selbst wissen. Rein rechtlich ist das nicht erforderlich.

Zitat:
Muss nicht zuerst in einer Erbengemeinschaft gefragt werden ob jemand aus der Erbengemeinschaft das Haus möchte?


Nein, aber derjenige, der das Haus gerne selbst übernehmen möchte kann ja den Verkauf an Dritte blockieren.
Das Vorkaufrecht in einer Erbengemeinschaft gilt nur für den gesamten Erbteil, nicht für einzelne Gegenstände aus dem Erbe.

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#2
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Was passiert wenn meine Mutter hinter meinem Rücken jemanden das Haus verkauft. Spätestens beim Notar denke ich fällt das auf!


Es kommt vielleicht zu Verkaufsverhandlungen, jedoch ist ein Verkauf nicht möglich. Spätestens der Notar wird darüber aufklären.

Falls hier zu einem Notartermin kommen sollte, kann der potenzielle Käufer meine Mutter dann bzgl Täuschung oder Kaufversprechen verklagen?

Zitat:
Sollte ich hier im Vorfeld schon etwas unternehmen?


Das musst Du selbst wissen. Rein rechtlich ist das nicht erforderlich.

Zitat:
Muss nicht zuerst in einer Erbengemeinschaft gefragt werden ob jemand aus der Erbengemeinschaft das Haus möchte?


Nein, aber derjenige, der das Haus gerne selbst übernehmen möchte kann ja den Verkauf an Dritte blockieren.
Das Vorkaufrecht in einer Erbengemeinschaft gilt nur für den gesamten Erbteil, nicht für einzelne Gegenstände aus dem Erbe.


Danke für Deine Antwort! Ich würde gerne das komplette Erbteil kaufen - sprich Haus + Grundstück!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Falls hier zu einem Notartermin kommen sollte


So weit wird es nicht kommen, da der Notar zuvor die Voraussetzungen prüft.

Zitat:
Ich würde gerne das komplette Erbteil kaufen - sprich Haus + Grundstück!


Das hast Du jetzt falsch verstanden. Der Erbteil bezieht sich auf den Gesamtnachlass einschließlich Bankguthaben, Hausrat Auto usw.

Das Haus mit Grundstück ist auch dann nur ein einzelnes Teil des Nachlasses, wenn der Nachlass wertmäßig fast ausschließlich daraus besteht.

Für einen Erbteilverkauf benötigt man nicht die Zustimmung der Miterben, stattdessen haben die Miterben ein Vorkaufrecht. Dass jemand nur den Erbteil Deiner Mutter, d.h. einen 3/4-Anteil am Haus kaufen würde, kann ich mir nicht vorstellen. Sollte sich doch jemand finden, dann kommt zwar ein Vertrag zustande, jedoch kannst Du dann Dein Vorkaufrecht ausüben.

Du möchtest aber das gesamte Haus übernehmen und müsstest Dich dafür sowohl mit der Mutter als auch mit der Schwester einigen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

@hh:

Danke für deine Antwort.

Mein Vater ist 2000 gestorben - hat kein Testament hinterlassen. Damals haben wir das Haus in dem meine Eltern lebten komplett meiner Mutter überlassen (lief alles über den Notar). Ansonsten haben meine Schwester und ich noch einen kleineren Geldbetrag erhalten - das ist alles über den Notar gelaufen.

Das Elternhaus meines Vaters gehört also meiner Mutter und mir und meiner Schwester zu 1/8 tel. Das Haus ist seit über 30 Jahren an die alte Dame vermietet. Meine Mutter hat damals für das vermietete Haus sich das Nießbrauchrecht eintragen lassen. Hier ging die Miete an meine Mutter und evtl Reperaturen usw musste auch meine Mutter begleichen.
Nun hat meine Mutter die alte Dame erfolgreich aus dem Haus bekommen. Meine Mutter will nun dieses Haus verkaufen - wo mir aber ja 1/8 tel gehört.

Es geht nur um das Haus!

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.


Ich hatte Deine Ausgangsfrage schon verstanden. Hast Du denn auch meine Antworten verstanden?

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#6
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.


Ich hatte Deine Ausgangsfrage schon verstanden. Hast Du denn auch meine Antworten verstanden?


Ich verstehe nicht was du meinst mit "Der Erbteil bezieht sich auf den Gesamtnachlass einschließlich Bankguthaben, Hausrat Auto usw."

Es besteht nur noch die Erbengemeinschaft für das vermietete Haus!

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Damals haben wir das Haus in dem meine Eltern lebten komplett meiner Mutter überlassen (lief alles über den Notar)

Da wäre aber jetzt die Frage, was damals denn nun genau "über den Notar lief".
Möglich wäre ja, dass ihr damals einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit Übertragung des "bebauten Grundstücks" (Grundstück samt Haus) an die Mutter getätigt habt und dass ihr 1/8-Erben mit Geld abgefunden worden wärt. Dann wäre sie jetzt Alleineigentümerin und könnte alleine über das Haus verfügen.
Allerdings ergibt dann die Eintragung eines Nießbrauchsrechts zugunsten der Mutter keinen Sinn.





Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Ich würde gerne das komplette Erbteil kaufen - sprich Haus + Grundstück!

Da muss man sich eben mit seinen Miterben einigen.
Zitat (von Trinchen2605):
Was passiert wenn meine Mutter hinter meinem Rücken jemanden das Haus verkauft.

Gar nichts.
Zitat (von Trinchen2605):
Es besteht nur noch die Erbengemeinschaft für das vermietete Haus!

Wenn Mutter jetzt nur ihren Teil am Haus verkaufen würde, bekommst Du das Vorkaufsrecht nur für den Teil der Mutter, zu dem Preis wo beim Notarvertrag steht.
Zitat (von Trinchen2605):
Ich würde gerne das komplette Erbteil kaufen - sprich Haus + Grundstück!

Wenn man sich nicht einigt, gibt ein Spiel mit gewissen Risiko, das nennt sich Teilungsversteigerung (Auch Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft), welche man einreichen kann.
Hier kommt das Haus einschließlich Grundstück zur Versteigerung und man kann als Miteigentümer mitsteigern, wenn es nicht viel Interessenten gibt, kann man es günstig erwerben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Zitat (von Trinchen2605):
Damals haben wir das Haus in dem meine Eltern lebten komplett meiner Mutter überlassen (lief alles über den Notar)

Da wäre aber jetzt die Frage, was damals denn nun genau "über den Notar lief".
Möglich wäre ja, dass ihr damals einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit Übertragung des "bebauten Grundstücks" (Grundstück samt Haus) an die Mutter getätigt habt und dass ihr 1/8-Erben mit Geld abgefunden worden wärt. Dann wäre sie jetzt Alleineigentümerin und könnte alleine über das Haus verfügen.
Allerdings ergibt dann die Eintragung eines Nießbrauchsrechts zugunsten der Mutter keinen Sinn.


Ich habe jetzt folgendes gefunden:
Bewilligung Nießbrauchrecht - Im Grundbuch sind als Eigentümer des Gebäude und Freifläche XXX (hier handelt es sich um das vermietete Haus) die Unterzeichneten: Mutter, Schwester, Ich in beendeter nicht auseinandergesetzen Gütergemeinschaft eingetragen.

Dies vorausgeschickt, räumen die Beteiligen der Miteigentümerin (Mutter) ein unentgeltliches Nießbrauchrecht auf Lebenszeit ein, das das Recht mit dem Tode der Berechtigten gänzlich erlicht!

Das Haus in dem meine Eltern und jetzt noch meine Mutter lebt wurde als Alleineigentum der Mutter übertragen. Dafür hat die Schwester eine Barzahlung und ich ein Grundstück und eine kleine Barzahlung erhalten.

Diese beiden Sachen liefen über den Notar!

Dann ist es richtig, dass ich im Besitz von 1/8 tel an dem vermietetem Haus + Grundstück bin.

Durch das Nießbrauchrecht, durfte meine Mutter dann der Mieterin eigenmächtig kündigen. Damit ist meine Mutter ja auch durchgekommen, die Miterin hätte sicher Chancen auf einen Härtefall gehabt oder gut die Entscheidung ist gefallen. Die Mieterin wird das ist jetzt grob geschätzt im Sommer 2018 ausziehen.

Meine Mutter versucht nun das Haus zu verkaufen - ich möchte das nicht (sondern würde das Haus gerne übernehmen).

Wie gehe ich jetzt am Besten weiter vor?
Fakt ist: Meine Mutter möchte es mir nicht verkaufen!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Fakt ist: Meine Mutter möchte es mir nicht verkaufen!

Dann gibt es nur die Lösung zur Teilungsversteigerung. Manchmal reicht es aus, dies den anderen Miteigentümern an zu kündigen um Gesprächsbereitschaft zu erreichen.
Und dann natürlich das Vorhaben in die Tat umsetzten, die Mutter kann die Zwangsversteigerung nicht blockieren, man selbst als Antragsteller kann dies Jederzeit während des Verfahren bis zum Termin. Dabei hat man ja auch ein wenig Zeit, vom Antrag bis zum Versteigerungstermin vergeht 1 bis 1,5 Jahre, und kann selbst am Termin mit bieten.
Es ist vor allem Ratsam der erste Miteigentümer zu sein, welcher den Weg der Zwangsversteigerung geht, denn auch die Mutter könnte so die Gemeinschaft aufheben, nur mit dem Unterschied, das dann die Mutter die Fäden in der Hand hält.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Trinchen2605):
Fakt ist: Meine Mutter möchte es mir nicht verkaufen!

Dann gibt es nur die Lösung zur Teilungsversteigerung. Manchmal reicht es aus, dies den anderen Miteigentümern an zu kündigen um Gesprächsbereitschaft zu erreichen.
Und dann natürlich das Vorhaben in die Tat umsetzten, die Mutter kann die Zwangsversteigerung nicht blockieren, man selbst als Antragsteller kann dies Jederzeit während des Verfahren bis zum Termin. Dabei hat man ja auch ein wenig Zeit, vom Antrag bis zum Versteigerungstermin vergeht 1 bis 1,5 Jahre, und kann selbst am Termin mit bieten.
Es ist vor allem Ratsam der erste Miteigentümer zu sein, welcher den Weg der Zwangsversteigerung geht, denn auch die Mutter könnte so die Gemeinschaft aufheben, nur mit dem Unterschied, das dann die Mutter die Fäden in der Hand hält.



Warum ist es Ratsam der erste Miteigentümer zu sein, welcher die Zwangsversteigerung in Auftrag gibt?
Ist es hier nicht gut zu warten bis die alte Dame wirklich ausgezogen ist? Denke es wird Sommer 18 bis das Haus wirklich dann leer steht.
Was meinst du damit sonst hat die Mutter die Fäden in der Hand?
Ich kann doch auf jedenfall mitsteigern oder?

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#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Was meinst du damit sonst hat die Mutter die Fäden in der Hand?

Das Verfahren kann nur der Antragsteller beenden. Wenn die Mutter einen hohen Verkaufserlös jetzt erwartet, und dann sich wegen der Aussichtslosigkeit zur Versteigerung entschließt ist die Verhandlungsbereitschaft gleich Null, sie hat sich mit dem Verlust abgefunden, und wird nicht mehr das Verfahren vorzeitig beenden.
Ist man selbst der Erste wo hier entsprechende Schritte veranlasst, kommt bei den Miteigentümern erst mal der Schock und die Angst vor Verlusten.
Zitat (von Trinchen2605):
Ist es hier nicht gut zu warten bis die alte Dame wirklich ausgezogen ist? Denke es wird Sommer 18 bis das Haus wirklich dann leer steht.

Muss jeder selbst entscheiden, nur solche Verfahren dauern eh einiges an Zeit, das betrifft die Mieterin bestimmt nicht mehr. Auch könnte die Gegenseite versuchen auf Zustimmung zu klagen, zwar fast Aussichtslos, aber wer weis wie mal ein Gericht das sehen kann. vor Gericht und hoher See.....
Zitat (von Trinchen2605):
Ich kann doch auf jedenfall mitsteigern oder?

Ja, jedoch eben mit einem Risiko welches keiner in einem Forum abschätzen kann. Die Mutter kann auch mit bieten und so den Preis in die Höhe treiben, oder es kommt bei gefragter Lage ein Bieter daher, welcher um jeden Preis den Zuschlag will.

Zumal wenn man selbst in den Bekanntmachungen blättert, wird man feststellen so geschätzte 75 % der Teilungsversteigerungen werden wieder beendet, wo daraus schließen lässt die Eigentümer haben sich geeinigt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke @0815Frager.

Ich habe meiner Mutter und meiner Schwester vor geraumer Zeit ein Angebot für das Haus gemacht. Mein Wunsch war ja das die alte Dame dort weiter wohnen kann.
Eine Antwort auf mein Angebot habe ich nicht erhalten.
Mittlerweile sind die Fronten so verhärtet, dass ein "normales" Gespräch nicht mehr möglich ist.

Meine Mutter hat es durch tägliches erscheinen in dem vermieteten Haus geschafft die alte Dame einzuschüchtern und somit wird diese im Sommer 2018 ausziehen.

Selbst mitsteigern wird meine Mutter nicht (klar ich habe keine Glaskugel) aber diese Option stelle ich einfach mal außer Frage.
Mitsteigern wird dann der, der sich im Vorfeld mit meiner Mutter schon das Haus angeschaut hat. Dieser hat dann ja auch die Möglichkeit, dass Haus evtl günstiger als die Preisvorstellung die meine Mutter hat zu ersteigern.

Ich überlege mal wie ich hier weiter vorgehe.
Warte eigentlich täglich mit einem Brief von einem Anwalt den meine Mutter ggf beauftragt hat.
Fakt ist ja erstmal, dass ohne meine Unterschrift kein Verkauf möglich ist.
Würde gerne den Verkauf den Hauses noch etwas hinauszögern.......

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Im Hinblick auf die Teilungsversteigerung muss man bedenken, dass das Nießbrauchrecht nicht gelöscht wird. Der Versteigerungserlös wird daher minimal ausfallen. Für die Mutter könnte das Mitsteigern daher lukrativ sein.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Fakt ist ja erstmal, dass ohne meine Unterschrift kein Verkauf möglich ist.

Nur da kann die Mutter auch klagen.
Zitat (von Trinchen2605):
Würde gerne den Verkauf den Hauses noch etwas hinauszögern.

Es kommt darauf verzögern, oder selbst erwerben?
Zitat (von Trinchen2605):
Selbst mitsteigern wird meine Mutter nicht (klar ich habe keine Glaskugel) aber diese Option stelle ich einfach mal außer Frage.

Nö:
Zitat (von hh):
Für die Mutter könnte das Mitsteigern daher lukrativ sein.

Genau, das sie zudem eben noch dazu den größten Anteil bekommt.

Unterm Strich gibt es zwei Möglichkeiten, entweder man pokert mt der Teilungsversteigerung als erster, und kann sich so einigen. oder man lässt die Muter vor den Notar gehen und übt das Vorkaufsrecht aus (womit man sich erst mit dem Notar beraten sollte).
Wen einem das von den finanziellen Mitteln zu teuer wird, geht man den Streit aus dem Weg und sucht vielleicht selbst einen Käufer, welcher mehr bietet als der Käufer von der Mutter.
Zitat (von Trinchen2605):
Meine Mutter hat es durch tägliches erscheinen in dem vermieteten Haus geschafft die alte Dame einzuschüchtern und somit wird diese im Sommer 2018 ausziehen.

So etwas sind doch nur Nebenkriegsschauplätze und bringen keine der Seiten weiter. Nicht vermietet bringt schon mal einen besseren Erlös.
Zitat (von Trinchen2605):
Eine Antwort auf mein Angebot habe ich nicht erhalten.

Man sollte sich von dem Gedanken verabschieden, das hier die Mutter auf Geld verzichtet, anscheinend war das Angebot zu gering. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf, und das zeigt sich hier wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie gehts weiter wenn ich mich jetzt ruhig verhalte (ich weiß ja nur vom hören sagen, dass meine Mutter mit einem Interessenten im Haus war).

Bekomme ich Post vom Anwalt? Vom Notar?

Wenn ich dann dem Verkauf nicht zustimme passiert was?

Klage meiner Mutter auf Teilungsversteigerung oder das ich meine Unterschrift für den Verkauf tätige?

Ich dachte, wenn ich kein JA für den Verkauf gebe bleibt nur der Weg meiner Mutter die Teilungsversteigerung zu beauftragen. Und das kann dauern wenn ich das richtig verstanden habe.

Zu dem Punkt "mein Angebot war sicher zu niedrig" frage ich mal was würdet ihr für ein Haus + Grund für ein Angebot machen. Es liegt in einem kleinen Dorf. Grundschule vorhanden. Bäcker und Metzger und das war es. Ich habe mal in Immoscout geschaut, Häuser in der Art liegen bei 70.000 / 80.000 Euro! Vom Angebot in Immoscout kann man denke ich noch ein klein wenig abziehen. Also wie würde euer Angebot an die Mutter aussehen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Meine Mutter hat es tatsächlich geschafft, die alte Mieterin mürbe zu machen, diese zieht mit 84 Jahren und nach über 30 Jahren aus.
[...]
Ich bin gestern Abend von der Mutter der Mieterin über den Auszug und eben über die Besichtigung mit einem Kaufinteressenten informiert worden.


Scheint ja einer sehr gesunde Gegend zu sein, wenn die Mutter der 84jährigen Mieterin noch mitmischt.

Ansonsten wurden die meisten Fragen des Vorpostings schon beantwortet.

Was das Haus wert ist und ob Ihre Mutter überhaupt an Sie verkaufen möchte und wenn ja, zu welchem Preis, kann hier niemand wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Also wie würde euer Angebot an die Mutter aussehen?


Ich würde mich da auf ein Sachverständigengutachten stützen. Auf Basis der hier vorliegenden Informationen würde ich da gar nichts schätzen.

Ist es denkbar, dass die Mutter durch Verkaufsgespräche versucht, den Marktpreis herauszufinden?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Klage meiner Mutter auf Teilungsversteigerung oder das ich meine Unterschrift für den Verkauf tätige?

Auf eine Teilungsversteigerung muss man nicht klagen, den Antrag reicht man bei Rechtspfleger vom Gericht ein. Jedoch denkbar wäre die Klage auf Zustimmung, wenn der Anwalt der Mutter eine guten Vortrag vor Gericht bringt, wer weis den Ausgang?
Man sollte sich vor Augen haben, sein Anteil ist nur 1/8 des gesamten Haus / Grundstück.
Zitat (von Trinchen2605):
Häuser in der Art liegen bei 70.000 / 80.000 Euro!

Muss ja dann schon eine sehr verlassene Gegend sein, mit sehr niedrigen Grundstückspreisen und einem Überangebot an Grundstücken.
Zitat (von Trinchen2605):
denke ich noch ein klein wenig abziehen.

Denken kann man viel, jedoch sollte man wirklich sehen für was der Kaufinteressent denn bereit ist aus zu geben. Was man an Nachlass in der Realität erwarten kann, heute in gefragten Regionen und Nachfrage, vielleicht 2 %. Bei Schrottimmobilien welche den Gegenwert eines Baugrundstück haben, gar nichts, dort stellen sich bei Besichtigungen die Käufer in einer Schlange an.
Man könnte hier in dem Fall des Auszahlen der anderen Miteigentümer sogar über die Preise gehen, denn man spart sich den größten Teil der Nebenkosten als beim Kauf.
Andere Alternative, man schaltet einen Strohmann ein, welcher mal den Kaufpreis auslotet, und sofern man die Kohle bar zur Hand hat, diesen erst den Kauf abwickeln lässt und man dann wieder vom Strohmann dies zurück kauft. Nachteil an der Sache, es fallen zwei Mal Notar und Grunderwerbssteuer an.

0x Hilfreiche Antwort

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