Erben fordern für, zu Lebzeiten ausgegebenes Geld, Nachweise

13. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tess_Temona
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben fordern für, zu Lebzeiten ausgegebenes Geld, Nachweise

Guten Tag,
Schon im Vornherein vielen lieben Dank für Eure Mühe.
Meine Familie und ich bräuchten zu folgendem Thema mal eine Einschätzung bitte:

Mein Opa, mütterlicherseits, ist im November letzten Jahres plötzlich verstorben.
Er hatte insgesamt 3 Kinder und ist geschieden (Ehefrau wurde damals ausbezahlt).
Mit seinem Sohn und seiner anderen Tochter hatte er seit über 20 Jahren keinen Kontakt mehr, wegen Familienstreitigkeiten (sowohl Tochter als auch Sohn haben immer gesagt, dass sie keinen Vater mehr haben).

Mein Opa lebte seit 6 Jahren in einem Seniorenheim und hatte, weil wir einige hundert Kilometer weit von ihm weg wohnen, seinen Nachbarn und besten Freund als "Mann für alles", neben uns dreien eingesetzt.
Dieser hat für Ihn jede Woche eingekauft, deren gemeinsames Haus - in dem er bis zu seinem Umzug ins Seniorenheim gewohnt hatte - in Opas Namen renoviert und mit den Ärzten Behandlungen besprochen, wenn schnelle Handlung erforderlich war und wir für Unterschriften nicht sofort zur Stelle sein konnten.

Ein Jahr, bevor mein Opa ins Seniorenheim gezogen ist (2011), hat er dann ein Testament aufgesetzt, in dem er offiziell meine Mutter, mich und meine Schwester eingesetzt hat.
Seine beiden anderen Kinder hat er nicht enterbt, sie lediglich nicht im Testament erwähnt und hat eine nicht unerhebliche Summe ins Testament gesetzt.
Ein Jahr später, ist er dann ins Seniorenheim gezogen (2012), hat seinem Nachbarn und bestem Freund, sein Haus verkauft und ihm zusätzlich Geld für die Renovierung überlassen.

Nun, nach 6 Jahren Seniorenheim, der Beerdigung, Versicherungen und wöchentlichen Einkäufen ist von dem, im Testament eingesetztem Geld, nichts mehr da, bis auf etwa 1000€.
Uns war das egal, hat er doch so gelebt, wie er es wollte, hat sich die Jahre nicht einschränken müssen und die Beerdigung konnte damit auch bezahlt werden, inklusive aller dabei anfallenden Kosten.
Meine Mutter hat dann im Januar schießlich, nachdem alles geklärt war, das Konto meines Opas gekündigt und den Restbetrag auf ein Sparbuch gelegt, auch im Wissen, dass Ihre Geschwister ein Anrecht auf Ihren Pflichtteil haben.
Da auch die 3 keinerlei Kontakt mehr haben, wurden Bruder und Schwester also letzte Woche vom Gericht informiert, dass Ihr Vater gestorben sei und haben das Testament ausgehändigt bekommen.

Und seit letzter Woche herrschen nun Chaos, Drohungen und Unterstellungen vor.
Sie hätten ein Anrecht auf ihren Rechtsanteil der riesigen Summe (was ja richtig ist, wäre alles noch da), wir würden alles unterschlagen, alles für uns behalten und lügen, da man soviel Geld garnicht ausgeben könne in nur 6 Jahren.
Wir haben Ihnen mitgeteilt, wieviel noch auf dem Konto war und Ihnen auch die monatlichen Ausgaben und Einkünfte (Rente) meines Opas mitgeteilt, was Sie uns aber auch nicht glauben.

Nun fordern Sie, dass wir alle Rechnungen, jede Ausgabe, die zu Lebzeiten meines Opas aufgekommen sind und getätigt wurden, sowohl von seinem Nachbarn als auch von uns, für Sie aufdecken und aufschlüsseln und Ihnen zur Verfügung stellen, damit Sie nachvollziehen können, wo das Geld geblieben ist.
Alle Ausgaben, die über uns oder den Nachbarn zu Opas Lebzeiten getätigt wurden, waren von meinem Opa initiiert und abgesprochen, oder er hat sie selbst getätigt, wenn er wieder gute Tage hatte.
Und auch wenn alles an Rechnungen vorliegt (außer natürlich sowas wie "könnt ihr mir mal 100€ vom Konto holen, für's Seniorenfest/Geburtstag der Kinder/Ausflug des Seniorenheims" etc.) stellt sich uns nun allerdings die Frage, ob es nun überhaupt relevant ist, wofür er sein eigenes Geld zu Lebzeiten ausgegeben hat. Es war doch schließlich sein Geld.
Denn das ist etwas, dass uns seine beiden Kinder weiß machen wollen: Dass wir alles, seitdem er dieses Testament verfasst hat, aufschlüsseln müssen, um Ihnen zu beweisen, dass wir Ihnen ihre horrende Summe nicht unterschlagen.

Entschuldigt den langen Text, falls noch Fragen aufkommen, beantworte ich die natürlich gerne.
Danke für Eure Zeit und Mühe.




-- Editiert von Tess_Temona am 13.02.2018 15:16

-- Editiert von Tess_Temona am 13.02.2018 15:31

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich würde auf jeden Fall mit dem Testament zu einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt gehen und mich beraten lassen.

Die anderen Kinder des Verstorbenen haben natürlich das Recht, Auskunft über die Höhe des Erbes zu bekommen.
Es sollte ja auch kein Problem sein, anhand der Rechnungen des Senioremheims sowie der Rentenbescheide zu belegen, wieviel Geld monatlich von dem Ersparten sowie dem Verkaufserlös des Hauses für das Seniorenheim benötigt wurde!

-- Editiert von gaga92 am 13.02.2018 15:55

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nö, ein Anwalt ist da eher nicht nötig zurzeit.
Die enterbten Pflichtteilsberechtigten haben das Recht auf Auskunft zur Höhe der Erbmasse. Sie können verlangen, dass das notariell aufgenommen wird und können von den Erben eine eidesstattliche Versicherung verlangen, dass das die Erbmasse war. Da kommen (wegen Notar und eidesstattlicher Versicherung) eventuell ein paar Kosten auf die Erben zu. Die richten sich aber nach der Höhe der Erbmasse und da die überschaubar ist . o.k.

Außerdem dürfen die Enterbten Auskunft über die Erbmasse schmälernde Schenkungen durch den Opa in den letzten 10 Jahren, die nicht einfach Anstandsschenkungen waren, verlangen - soweit ihr davon denn wisst. Was ihr nicht wisst, braucht ihr auch nicht zu suchen, das müssen die schon selbst machen (ohne Zugriff auf eure Unterlagen zu bekommen).
Beim Verkauf des Hauses an den Nachbarn, zusammen mit der Geldschenkung, könnte eventuell noch ein Ergänzungsanspruch sein, da da wohl eine Schenkung beinhaltet war. Darüber müsste der Nachbar Auskunft erteilen.

Aber was ihr derzeit nicht wisst, müsst ihr auch nicht herausfinden. Der Vorschlag von @gaga92, "Es sollte ja auch kein Problem sein, anhand der Rechnungen des Senioremheims sowie der Rentenbescheide zu belegen, wie viel Geld monatlich von dem Ersparten sowie dem Verkaufserlös des Hauses für das Seniorenheim benötigt wurde!" ist also völlig überflüssig: ob das ein Problem ist oder nicht, es ist NICHT eure Pflicht, das heruaszufinden!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von Tess_Temona):
Seine beiden anderen Kinder hat er nicht enterbt,


Leider doch. Einen gesetzlichen Erben im Testament unerwähnt zu lassen, heißt: ihn zu enterben. Die faktische Enterbung ist ungünstig, weil die Kinder dadurch nach § 2314 BGB sehr weitgehende Rechte haben, von den Erben über den Nachlass Auskunft zu verlangen, und diese Rechte würden sie als Miterben nicht haben.

Besser wäre es deshalb gewesen, sie im Testament mit einem Anteil von knapp mehr als dem Pflichtteil zu bedenken, und/oder selbst das Erbe auszuschlagen, wenn sowieso nichts da ist. Ich fürchte, dies ist von seiten des Erblassers und seiner Erben ein Fall von "zu spät nachgefragt, nämlich erst dann, als das Kind schon im Brunnen war."

Was du nun tun kannst und solltest, ist: dich kooperativ zeigen. Die Enterbten nicht dazu provozieren, dass sie nachforschen, welche Rechte sie tatsächlich haben. Man könnte ihnen anbieten, selbst die Belege einzusehen, oder aber einen neutralen Notar mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses zu beauftragen.

Die Erben würden nur zustimmen müssen, den Notar zu bezahlen, falls der Nachlass nicht ausreicht, um das Honorar daraus zu begleichen.

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