Hallo,
meine Fragen:
Mein Vater hat zwei eheliche Kinder und ein uneheliches für das er Alimente zahlt.
Die ehelichen Kinder wohnen mit Ihm im Haus. Das uneheliche Kind in einer anderen Familie/Haus.
Wenn mein Vater das zeitliche segnen würde, wer hätte alles Anspruch auf das Haus ??
Haben die ehelichen Kinder auch automatisch in dem Haus ein Wohnrecht und was ist mit dem unehelichen Kind , dürfte es auch in dem Haus wohnen ( hat es Anspruch darauf ) ???
Wie verteilt sich eingentlich das Erbe vom auf alle Kinder ???
Danke für Ihre schnelle Hilfe.
MFG
Silver
Erben/ Wohnen
6. Januar 2008
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Frage vom 6. Januar 2008 | 20:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erben/ Wohnen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2008 | 20:42
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Jedes Kind ist gleich anteilsberechtigt, es sei denn, der Vater enterbt per Testament, dann steht dem jeweiligem Kind nur 50% des normalen Erbteils zu.
Wenn es in dem Fall keine Ehefrau gibt, hätte jedes Kind Anspruch auf 1/3 des gesamten Erbes.
Ab dann dürfen nur noch Entscheidungen gemeinsam gefällt werden (also Verkauf, Vermietung usw.), die den Ist-Zustand ändern.
Hat der Vater noch Barvermögen, dass dem einen Kind gezahlt werden könnte? Pflichtteile müssen von den anderen Erben in bar auszahlt werden.
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