Erbe wird in kürze volljährig...

3. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elenora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbe wird in kürze volljährig...

Hallo,

mein Kind wird in wenigen Wochen volljährig und war bereits minderhährig Alleinerbe einer Immobilie, Vermögen etc

Da es innerfamiliär auch in der Vermögensverwaltung des Erbes vom Kind in der elterlichen Sorge von Mutter und Vater viel Streitereien, Interessenskonflikte und Veruntreuung des Vermögens durch den Vater gegeben hat, ist es mein Anliegen als Mutter, das sich mein Kind nun fachmännisch umfangreich von einer neutralen Person über sein Erbe beraten lässt.

Ich wäre über eine Empfehlung dankbar, ob man eine Beratung bereits kurz vor der Volljährigkeit anstreben kann oder ob es sinnvoll ist?
Es beschäftigt mich natürlich auch die Frage, welche Berater, Steuerberater, Wirtschaftsberater, Treuhänder, Anwalt etc. sich damit überhaupt am besten auseinander setzen und bei welchem Fachmann das Kind wirklich gut beraten ist.

Ich wäre Euch um ein paar hilfreiche Tipps echt dankbar...


VG Elenora

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9 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Elenora,

Was ist denn der Zweck der Beratung?

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Elenora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zweck der Beratung, mit Volljährigkeit muss sich das Kind um all seine geerbten Belange selbst kümmern.
Seitens des Vaters gibt es erhebliche Interessenskonflikte.
Der Vater hat sehr viel Geld von dem Vermögen des Kindes veruntreut und rückt es nicht mehr raus.
Da wir beide die elterliche Sorge hatten und der Vater aber alles im Alleingang unternahm bin ich als Mutter ja letztlich mit verantwortlich.
Dem Kind kann kein konkretes Endverzeichnis über sein Vermögen übergeben werden. Der Vater schaltet in jeglicher Hinsicht auf stur.
Die Immobilie ist vermietet, die Mieteinnahmen werden vom Vater bezüglich des zu leistenden Unterhalts hälftig in Abzug gebracht, weil sich das Kind beim Unterhalt das Einkommen aus Vermietung anrechnen lassen muss. Der Vater jedoch gibt er den hälftig zu entnehmenden Betrag der Mieteinnahmen nicht frei. Wir haben beide die elterliche Sorge und nur zusammen Zugriff auf dieses Konto mit den Mieteinnahmen. Das alles ist seit 16 Monaten einfach nur Schikane.
Mit erreichen der Volljährigkeit erledigt sich dieses Problem von selbst nur muss ich für mein Kind bis dahin seit Monaten mit sehr wenig Unterhalt zurecht kommen was mich in meiner Existenz bedroht aber das interessiert den Vater nicht und trotzdem versucht er bei seinem Kind schön Wetter zu spielen. Das Kind hat und möchte kaum Kontakt zu seinem Vater.
Wegen den Mieteinnahmen stehen sicher bald neue Berechnungen beim Unterhalt an. Bei der Immobilie selbst stehen in naher Zeit Kosten in beträchtlicher Höhe an und ich bin diesbezüglich ratlos was besser ist... Immobilie verkaufen oder weiter vermieten.

-- Editiert von Elenora am 03.01.2018 15:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo Elonora,

hier gibt es ja mehrere Themenbereiche, Mietrecht, Steuerrecht, allg. Vertragsrecht, vermutlich auch noch Familienrecht, sodass es wohl kaum die eierlegendewollmilchsau, also eine Person die alles kann, geben wird.

Allgemeines Vertragsrecht kann eigentlich jeder Anwalt. Stellt sich der Vater nach Ansprache durch den Sohn weiterhin quer, sollte sich euer Sohn daher an einen Familienrechtsanwalt wenden um die Vergangenheit aufzuarbeiten. Wenn dieser dann auch noch im Mietrecht fit ist, wäre das eine gute Kombi um so für die Zukunft gerüstet zu sein.

Hinsichtlich der steuerlichen Belange bietet sich ein Steuerberater an, wobei man den Teil auch recht gut in Büchern nachlesen kann.

Wichtig wird sein, dass der Sohn seine Verweigerungshaltung zum Vater aufgibt, denn die bringt ihm in dieser Situation nichts.
Ein aus Sicht des Sohnes möglicherweise schwerer aber notwendiger Schritt. Kann aber den Vorteil haben, dass sich der Informationsbedarf den andere gegen Bezahlung erbringen müssen, erheblich reduziert. Kann - muss nicht.

Und was euch beide angeht, kann ich mir - weil so etwas sehr häufig vorkommt - durchaus vorstellen, dass ihr beide ungelöste Probleme habt, die zu der sicher nicht gerechtfertigten aktuellen Haltung des Vaters führen.

Je nach Höhe der mieteinkünfte sehe ich keine weiteren U-Ansprüche ab 18.
Verkaufen der Hütte kurz vor der Volljährigkeit wird wohl ein nicht durchführbares Wunschdenken bleiben.

Berry


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da hätte man doch schon längst was machen können. War die Säumnis der Mutter. Aber einerlei. Das Kind soll den Vater mit dokumentierten Zugang unter Fristsetzung auffordern, eine ordnungsgemäße Vermögensaustellung zu übergeben. Entweder an ihn selbst oder aber an einen Anwalt seines Vertrauens. Und dann sieht man weiter. Und dafür braucht es weder persönlichen Kontakt zum Vater noch sonst irgend was. Er muss Unterlagen vorlegen, so oder so und das wars.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 03.01.2018 17:02

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Zweck der Beratung, mit Volljährigkeit muss sich das Kind um all seine geerbten Belange selbst kümmern.


Dann hat das Kind aber in die folgenden Themen hoffentlich bereits soviel Einblick gehabt, dass Grundkenntnisse vorhanden sind:
Mietrecht, Steuerrecht, allg. Vertragsrecht, vermutlich auch noch Familienrecht

Zitat:
Allgemeines Vertragsrecht kann eigentlich jeder Anwalt.


Richtig, aber der hier möglicherweise erforderliche mehrwöchigen Unterricht wird ganz schön teuer, wenn ein Anwalt den machen soll.

Zitat:
Hinsichtlich der steuerlichen Belange bietet sich ein Steuerberater an


Dafür gilt das Gleiche, wie für den Anwalt

Letztlich wird es nicht funktionieren, wenn man glaubt, das Kind müsse nur eine kurze Beratung erhalten, dann könne man es am 18. Geburtstag schon ins kalte Wasser werfen und gleichzeitig erwarten, dass das Kind dann auch noch schwimmen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun, die erste Auskunft kann man alleine anfordern. Und dann weiss man auch, wenn das nicht funktioniert, welchen Fachmann hinzuziehen muss.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 03.01.2018 18:35

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Elenora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und vielen Dank @all,

@ Berry
die ganze Sache läuft bereits sei vier Jahren über Anwälte, Gericht und 2x Oberlandgericht.
Zuerst Scheidung und ein ewiger Streit über Kindesunterhalt den der Vater einfach nicht zahlen wollte. Er verliert jedes Verfahren weil er einfach nicht im Recht ist. Es hat sich ein Rückstandsunterhalt in beträchtlicher Höhe aufgestaut. Vor kurzem hatte er Lohn- und Kontopfändung und für alles muss geklagt werden :(
Die Gerichte lassen sich da Zeit und was alleine schon Zeit durch das abwarten der ewig langen Fristen ins Land geht das ist wahnsinn.
Zur Zeit läuft bei Gericht ein bereits seit Sommer ein Antrag das dem Vater wegen finanzieller Kindeswohlgefährdung das Sorgerecht entzogen werden soll.
Der Richter beim Familiengericht lässt sich Zeit ohne Ende und es wird seit August 17 lieber ständig wegen VKH hin- und her diskutiert und geschrieben anstatt die nachweisliche Kindeswohlgefährdung in Betracht zu ziehen aber ich vermute das der Richter das vielleicht komplett abblitzen lassen möchte, da die Volljährigkeit des Kindes in wenigen Wochen bevorsteht.

Auch ist dem Gericht bei dieser Angelegenheit längst bekannt, das der Vater Vermögen veruntreut hat. Ich weiß nich wie sich das Gericht das denkt. Schließlich ist es so, wenn das Kind volljährig ist, keinerlei Vermögensensverzeichnis vorhanden ist, wenn das Gericht mit Beginn der Volljährigkeit alles als erledigt sehen sollte. Ich finde das echt unglaublich den letztlich ist es doch auch mit die Aufgabe des Familiengerichts das Vermögen mit zu überwachen wenn schon drauf aufmerksam gemacht wird das der Vater Geld veruntreut.

Verkaufen der Hütte, weis ich ja eben nicht, ob es Sinn macht diese vermietet zu halten oder zu verkaufen. Da bräuchte ich bzw. mein Kind fachmännischen Rat. Die Zeit bezüglich der Immobilie, es sind nur noch wenige Wochen, kann abgewartet werden. Wenn das Kind ab Volljährigkeit von den Mieteinnahmen seinen Lebensunterhalt bestreiten muss, dann können keinerlei Rücklagen für die Immobilie gebildet werden. Auch wird sich das Kind durch die Mieteinnahmen verpflichten müssen freiwillige Krankenkassenbeiträge zu leisten. Auch wenn die Miete gar nicht all zu hoch ist.

Bei Volljährigen (Kind ist noch in Schulausbildung) wird ja angeblich bezüglich Unterhalt das Kindergeld und Einkünfte aus Vermietung voll angerechnet.


@ wirdwerden
mir wirft kein Mensch Säumnis vor, es läuft bereits ein jahrelanger Rosenkrieg, unter anderem auch bezüglich des Erbes von meinem Kind.


@ hh
ich glaube es gäbe sehr wenig Kinder, die sich wirklich gründlich und umfassend mit erreichen der Volljährigkeit mit so einem Thema auseinandersetzen möchte :) ;)
Das ist beim Jugendamt vorab schon ausdiskutiert worden, das mein Kind meine Hilfe und Unterstützung braucht und möchte und klaro helfe ich ihm aber ich habe zu all diesen Themen ehrlichgesagt selbst etwas überfordert anstatt damit vertraut.













1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Elenora):

mein Kind wird in wenigen Wochen volljährig und war bereits minderhährig Alleinerbe einer Immobilie, Vermögen etc

Da es innerfamiliär auch in der Vermögensverwaltung des Erbes vom Kind in der elterlichen Sorge von Mutter und Vater viel Streitereien, Interessenskonflikte und Veruntreuung des Vermögens durch den Vater gegeben hat, ist es mein Anliegen als Mutter, das sich mein Kind nun fachmännisch umfangreich von einer neutralen Person über sein Erbe beraten lässt.

Ich wäre über eine Empfehlung dankbar, ob man eine Beratung bereits kurz vor der Volljährigkeit anstreben kann oder ob es sinnvoll ist?

Je eher, desto besser.
Zitat:

Es beschäftigt mich natürlich auch die Frage, welche Berater, Steuerberater, Wirtschaftsberater, Treuhänder, Anwalt etc. sich damit überhaupt am besten auseinander setzen und bei welchem Fachmann das Kind wirklich gut beraten ist.

Ein Steuerberater für die steuerlichen Aspekte, und ein Rechtsanwalt für die übrigen rechtlichen Aspekte. Ein neutraler Vermögensberater ist ggf. auch gut - neutral sind Vermögensberater, die auf Honorarbasis (Stundenhonorar) arbeiten und NICHT zu einer Bank, einer Versicherung, einer Anlagegesellschaft usw. gehören.
Denn alle diese vertreten die Interessen ihrer Arbeit/Auftraggeber und möchten für diese und sich selbst möglichst hohe Provisionen erzielen.

Wenn die Sache eh schon vor den Gerichten liegt, dürfte der Anwalt für die rechtlichen Aspekte wohl bereits vorhanden sein.

-- Editiert von eh1960 am 04.01.2018 00:00

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

WEnn man immer alles miteinander vermengt, dann wird die Angelegenheit natürlich unübersichtlich, kostet viel Zeit und wird teuer. Und wenn dann sinnlose Verfahren losgetreten werden (Sorgerechtsentzug kurz vor Volljährigkeit), dann muss man sich nicht wundern, dass es keinen Fortgang gibt. Es ist ratsam, in Zukunft eben einen Schritt nach dem anderen zu gehen und nicht eine unüberlsichtliche Riesenlavine los zu treten. Also, das Kind sollte das Vermögensverzeichnis anfordern, kurze Frist setzen, 2 Wochen wären angebracht. Und je nach Qualität dieses Verzeichnisses weiss man dann automatisch, wie es weiter geht.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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