Mal Angenommen:
A+B sind seit 20 Jahren verheiratet, 2 Kinder.
Zugewinngemenschaft, kein Ehevertrag.
A ist selbständig und hat über die gesamte Zeit nur ein relativ geringes Einkommen.
B ist angestellt und hat über den gesamten Zeitraum ein relativ gutes Einkommen.
Kinderbetreuung ist zu ca. 40:60% (A:B) verteilt.
A+B erwerben gemeinsam Immobilien (50:50 im Grundbuch)
A+B nehmen zinslose unbefristete Darlehen (plural) von Vater von A auf (=C).
Darlehensvereinbarung werden hinsichtlich Betrag, Zinslosigkeit und Kündigungsmöglichkeit schriftlich verfasst und von A+B+C unterschrieben.
Nun stirbt C.
Alleinerbe ist A - keine weiteren Erben.
Scheidung und Streit über Grundbesitz und Zugewinnausgleich.
Richtige Vermutungen?
1: Schulden verjähren nicht, da Darlehensvereinbarungen auf unbestimmte Zeit.
2: A erwirbt durch Erbe Forderung gegen A+B als "Anfangsvermögen" (§1374 BGB
) = keine Anrechnung des von A geerbten Vermögens (= Forderungen gegen A+B)
3. A kann nun Darlehen kündigen und 50% der Darlehensbeträge von B fordern und gegebenenfalls gegen gemeinsame Immobilien vollstrecken?
4. A hat unabhängig von 4. Anspruch auf Versorgungsausgleich durch Zugewinngemeinschaft in der Ehe?
5. Gedankenfehler?
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Erbe von Forderungen und Scheidung
3. Januar 2010
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Frage vom 3. Januar 2010 | 18:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe von Forderungen und Scheidung
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