Erbe volljährig, kann er Mutter zur Vermögenssorge bevollmächtigen?

12. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Elenora
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbe volljährig, kann er Mutter zur Vermögenssorge bevollmächtigen?

Hallo,

mein Kind wird in Kürze volljährig, ist Alleinerbe von Vermögen, Auto, Immobilie u.s.w.

Während der Minderjährigkeit hatten Eltern in der elterlichen Sorge auch die Vermögenssorge des Erbes.
Der Vater hat Vermögen in beträchtlichem Maße veruntreut.

Mit Beginn der Volljährigkeit steht das "Kind" allein auf weiter Flur da und mag sich um die Angelegenheit nicht selbst kümmern.

Das veruntreute Geld soll der Vater aber wenn möglich zurück erstatten.
Kann der junge Mann mit Beginn der Volljährigkeit der Mutter eine Vollmacht aushändigen damit die Mutter sich für seine Erbangelegenheit in seinem Namen anwaltlich vertreten lassen kann, er aber selbst aus dieser Sache weitestgehend heraus gehalten wird?


VG Elenora



-- Editiert von Elenora am 12.01.2018 20:33

-- Editiert von Elenora am 12.01.2018 20:34

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen