Erbe verkauft Vermächtnis nach Tod des Erblassers

9. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Erbe verkauft Vermächtnis nach Tod des Erblassers

Guten Abend zusammen,

Folgendes ist passiert. Ein Alleinerbe erbt 3 Grundstücke, ein Vermächtnis von einem der drei Grundstücke wurde im notariellen Testament festgelegt (ohne Anknüpfung an eine Bedingung).
Nachdem der Vermächtnisnehmer Kontakt zum Alleinerben aufgenommen hatte (kurz nach Erhalt des Testaments) sagt dieser am Telefon dass der Vermächtnisnehmer das Grundstück nicht freiwillig erhält.
Daraufhin schaltet der Vermöchtnisnehmer einen Anwalt um den Erben zu zwingen das Vermächtnis zu übertragen.
Jetzt stellt sich heraus dass zwei Wochen nach dem Telefonat zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer der Erbe das Grundstück des Vermächtnisnehmers an seinen Stiefsohn verkauft hat für 100.000€. Das Grundstück selbst hatte laut Gutachten einen Wert von 500.000€.

Jetzt folgende Frage:
Ist der Kaufvertrag den der Erbe durchführen hat lassen ungültig? Wird alles rückabgewickelt?

Oder

Besteht nur Schadensersatzanspruch? Denn der Erbe hat rein offiziell nicht mehr als die 100.000€. Somit würde der Vermächtnisnehmer um 400.000€ seines Vermächtnis gebracht.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Denn der Erbe hat rein offiziell nicht mehr als die 100.000€.


Dann wird er wohl Insolvenz anmelden müssen, wenn der Vermächtnisnehmer 500.000€ von ihm fordert.
Ein wichtiger Punkt der Insolvenz ist, dass alle Schenkungen der letzten 4 Jahre zurückgefordert werden.

Der Verkauf des Grundstücks an den Stiefsohn für 100.000€ ist eine Schenkung in Höhe von 400.000€.

Außerdem kann eine Strafanzeige wegen Bankrott (§ 283 StGB ) geprüft werden.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Kurze Ergänzung: Auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist es denkbar, dass der Pflichtteilsberechtigte die Übertragung an den Stiefsohn anficht beziehungsweise, sofern er erstmal einen Titel hat, die Zwangsvollstreckung in die übertragene Immobilie betreiben kann; Stichwort Anfechtungsgesetz.

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