Erbe bei Zweitehe

27. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)
Erbe bei Zweitehe

Hallo, habe da auch mal eine Frage.

Folgender Fall:
Mann geschieden, zwei Kinder aus erster Ehe heiratet Frau, auch geschieden und 3 Kinder aus erster Ehe. Das eine dieser Kinder wird von dem Mann später noch adoptiert.

Man schafft ein Haus an, Frau ist im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen.
Ein Testament wird gemacht in dem die Frau als Alleinerbin des Mannes und der Mann als Vorerbe der Frau, die Kinder der Frau bzw. die gemeinsamen Kinder als Nacherben eingesetzt werden.

Sinn und Zweck dieser Sache ist, die Kinder aus der 1. Ehe des Mannes möglichst außen vor zu lassen.

Zur Finanzierung des Hauses wird eine Baufinanzierung aufgenommen, die auf Namen des Mannes läuft. Eine Risikolebensversicherung in ungefährer Höhe des Finanzierungsbetrages wird auf Gegenseitigkeit abgeschlossen und an die finanzierende Bank abgetreten. Beitrag geht vom gemeinsamen Konto ab.

Weiterhin besteht eine LV des Mannes mit Bezugsberechtigung für die Frau, eine ebensolche Unfallversicherung
sowie
eine LV der Frau und eine UV der Frau mit Bezugsrecht für den Mann.

Alle Anschaffungen werden auf Namen der Frau getätigt, alle Schulden laufen auf Namen des Mannes.

Wenn nun Mann durch Unfall oder ähnliches verstirbt, inwieweit haben die Kinder aus 1. Ehe Anspruch? Was passiert, wenn beiden etwas passiert und Frau zuerst stirbt?
Besteht u.U. ein Pflichtteilergänzungsanspruch wegen der LV?

Habt ihr da vielleicht ein paar Infos?
Man denkt ja immer, man hat sich super abgesichert, aber manchmal kommen eben auch Zweifel.
Achja, Kinder aus 1. Ehe Mann = 19 und 16 momentan

Aus erster Ehe Frau 21 (jetzt eben auch gemeinsames Kind durch die Adoption), 19 und 15

Gruß littlesun

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Egal durch welche Tricks, wenn die Kinder aus 1. Ehe Mann ihren Pflichtteil einfordern, werden sie irgendwo etwas finden und sei es nur durch Schenkungen, Bezugsrecht usw. - vorausgesetzt die haben eine guten Anwalt.
Sollte beim Tod des Mannes das noch 16. Jährige Kind nicht volljährig sein, wird bei Eigentum das Vormundschaftsgericht eingeschaltet und das wird schon die Ansprüche zu wahren wissen.

Wenn ich ehrlich bin, was macht eigentlich der Mann, wenn seine jetzige Frau sich von ihm trennt - sie hat das Haus und er die Schulden. Wer anderen eine Grube gräbt...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Frage was der Mann dann macht steht hier a) nicht zur Debatte und dürfte b) wenn man sich ein bisschen auskennt keine Frage sein.

Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Man schafft ein Haus an, Frau ist im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen.

Das ist eine Schenkung an die Ehefrau, die einen Pflichteilergänzungsanspruch der Kinder des Mannes auslöst. Die 10-Jahresfrist gilt bei Schenkungen unter Ehegatten nicht.

Insgesamt ergibt sich durc die Gestaltung und die Umschichtungen der Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten eine dermaßen komplizierte Situation, dass Erbstreitigkeiten schon vorprogrammiert sind.

Ob es tatsächlich sinnvoll ist, schon jetzt eine Situation zu schaffen, bei der später ein erheblicher Teil des Nachlasses für Anwalts- und Gerichtskosten verwendet werden muss, muss natürlich jeder selbst wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo hh

kannst du mir erklären, wieso das als Schenkung laufen soll?

Laut Kaufvertrag und allem drum und dran habe ich das Haus gekauft und es ist mein Eigentum.
Zwar läuft die Finanzierung auf Namen meines Mannes bzw. er ist als Hauptkreditnehmer eingetragen, ich als zweiter, aber eine Schenkung kann ich hier nicht erkennen.

gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Der Ehemann zahlt also, dass die Kinder der Ehefrau, die nicht seine sind bzw. die gemeinsamen Kinder erben, seine eigenen beiden Kinder aber leer ausgehen?

Verstehe ich das richtig?
Wer schlug das vor?

Was haben die Kinder 'verbrochen'?

Naja, Schenkung: Der Mann bezahlt und die Frau ist die Eigentümerin lt. Kaufvertrag.
Na, wenn das keine Schenkung ist? Man muss sie aber nicht erkennen, wenn man sie nicht erkennen will, weil das Haus, Geld, usw an den Kindern aus der ersten Ehe vorbeigeschleusst werden soll.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
littlesun
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,

haben uns heute anwaltlich beraten lassen und erfahren, dass wir alles richtig gemacht haben.

Danke für die weniger oder mehr qualifizierten Aussagen. Es gibt wahrscheinlich genug, die das nicht verstehen können, nebenbei gesagt gehören für so eine Entscheidung immer mindesten zwei!!, aber wir haben da unsere Gründe.

Achja, es ist keine Schenkung da auch die Frau mit in den Finanzierungsverträgen steht!

Gruß littlesun

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Naja, wenn ihr euch anwaltlich habt beraten lassen, dann muss ja alles richtig sein.

Warum dann noch hier fragen?

Die armen Kinder. Aber das ist, gottseidank, nicht mein Problem.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen