Erbe ausschlagen, was darf ich tun?

22. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Hartmann, Stefanie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausschlagen, was darf ich tun?

Mein Vater ist verstorben. Bis zu seinem Tod, hatte er einem Betreuer! Nun muß die Beerdigung geregelt werden und seine persönlichen Sachen aus dem Altenheim entfernt werden! Wenn ich diese Dinge an mich nehme, ist das in Ordnung? Oder gilt das schon als Erbe annehmen? Was mache ich mit dem Sparbuch aus den Unterlagen, die mir seine Betreuer ausgehändigt hat?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Erbschaft wird durch Erklärung angenommen. Die Erklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und wird regelmäßig gegenüber einem Beteiligten (z.B. Nachlaßgläubiger, Miterbe) oder gegenüber dem Nachlaßgericht erfolgen. Das kann ausdrücklich oder konkludent, also durch schlüssiges Verhalten, geschehen. Nimmt der vorläufige Erbe allerdings eine unaufschiebbare Handlung vor (z.B. Regelung - auch Bezahlung - der Beerdigung, sonstige gebotene Fürsorgemaßnahmen für den Nachlaß), so ist daraus grundsätzlich nicht der Schluß der Annahme zu ziehen.

MfG
Genius-Devime, RAin

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