Erbe ausgeschlagen, jetzt Probleme?

13. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen, jetzt Probleme?

Hallo Zusammen,

ein Verwandter ist verstorben und dieser hatte Geld für die Beerdigung gespart (schriftlich fixiert dass das Geld nur für seine Beerdigung genutzt werden darf inkl. Unterschrift).
Zettel und Geld (3000 €) waren in der Wohnung versteckt.

Wir haben jetzt die Beerdigung organisiert und bezahlt aber gleichzeitig auch beim Amtsgericht alle das Erbe ausgeschlagen.

Dort sagte man uns, dass die Verwendung von dem Geld für die Beerdigung nicht korrekt war, weil wir das Erbe ja ausschlagen.
Wir hätten alles alleine Zahlen müssen.

Ist das war?

Kann das Sozialamt jetzt kommen und das Geld von uns wollen?
Die prüfen nämlich gerade den Antrag auf Heimkosten weil der Verstorbene vor kurzem ins Pflegeheim gekommen ist.

Könnt ihr uns weiterhelfen?

Viele Grüße

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von blueberrysun):
Dort sagte man uns, dass die Verwendung von dem Geld für die Beerdigung nicht korrekt war, weil wir das Erbe ja ausschlagen.
Wir hätten alles alleine Zahlen müssen.

Ja stimmt allerdings, warum wurde das Erbe denn ausgeschlagen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blueberrysun
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wussten nicht ob evtl. Schulden bestanden o.ä.
Deswegen haben wir vorsichtigshalber das Erbe ausgeschlagen.

Das heißt wir müssen jetzt sehr wahrscheinlich das Geld dem Sozialamt zahlen?

Dachten da das Geld ja zweckbestimmt war und man ja auch einen Freibetrag hat für Beerdigung wäre das OK.
Obwohl ich schon gelesen habe, das der Freibetrag nur 2600€ beträgt.

Gilt dann wohl nicht, wenn keine Erben da sind.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Dachten da das Geld ja zweckbestimmt war und man ja auch einen Freibetrag hat für Beerdigung wäre das OK.

Es gibt keinen "Freibetrag" für die Beerdigung.

Da hier das aufgefundene Geld zur Begleichung der Bestattungskosten genommen wurde, wurde die Erbschaft angenommen.
Zitat:
Das heißt wir müssen jetzt sehr wahrscheinlich das Geld dem Sozialamt zahlen?

Wenn das Erbe durch konkludentes Handeln angenommen wurde, hat man auch die Schulden "geerbt". Allerdings gibt es auch dann noch die Möglichkeit Nachlassinsolvenz zu beantragen - damit werden die Schulden auf den Nachlass begrenzt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen