Hallo Zusammen,
ein Verwandter ist verstorben und dieser hatte Geld für die Beerdigung gespart (schriftlich fixiert dass das Geld nur für seine Beerdigung genutzt werden darf inkl. Unterschrift).
Zettel und Geld (3000 €) waren in der Wohnung versteckt.
Wir haben jetzt die Beerdigung organisiert und bezahlt aber gleichzeitig auch beim Amtsgericht alle das Erbe ausgeschlagen.
Dort sagte man uns, dass die Verwendung von dem Geld für die Beerdigung nicht korrekt war, weil wir das Erbe ja ausschlagen.
Wir hätten alles alleine Zahlen müssen.
Ist das war?
Kann das Sozialamt jetzt kommen und das Geld von uns wollen?
Die prüfen nämlich gerade den Antrag auf Heimkosten weil der Verstorbene vor kurzem ins Pflegeheim gekommen ist.
Könnt ihr uns weiterhelfen?
Viele Grüße
Erbe ausgeschlagen, jetzt Probleme?
13. Juli 2017
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Frage vom 13. Juli 2017 | 20:38
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe ausgeschlagen, jetzt Probleme?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. Juli 2017 | 20:51
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDort sagte man uns, dass die Verwendung von dem Geld für die Beerdigung nicht korrekt war, weil wir das Erbe ja ausschlagen. :
Wir hätten alles alleine Zahlen müssen.
Ja stimmt allerdings, warum wurde das Erbe denn ausgeschlagen?
#2
Antwort vom 13. Juli 2017 | 20:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir wussten nicht ob evtl. Schulden bestanden o.ä.
Deswegen haben wir vorsichtigshalber das Erbe ausgeschlagen.
Das heißt wir müssen jetzt sehr wahrscheinlich das Geld dem Sozialamt zahlen?
Dachten da das Geld ja zweckbestimmt war und man ja auch einen Freibetrag hat für Beerdigung wäre das OK.
Obwohl ich schon gelesen habe, das der Freibetrag nur 2600€ beträgt.
Gilt dann wohl nicht, wenn keine Erben da sind.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juli 2017 | 21:45
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Dachten da das Geld ja zweckbestimmt war und man ja auch einen Freibetrag hat für Beerdigung wäre das OK.
Es gibt keinen "Freibetrag" für die Beerdigung.
Da hier das aufgefundene Geld zur Begleichung der Bestattungskosten genommen wurde, wurde die Erbschaft angenommen.
Zitat:Das heißt wir müssen jetzt sehr wahrscheinlich das Geld dem Sozialamt zahlen?
Wenn das Erbe durch konkludentes Handeln angenommen wurde, hat man auch die Schulden "geerbt". Allerdings gibt es auch dann noch die Möglichkeit Nachlassinsolvenz zu beantragen - damit werden die Schulden auf den Nachlass begrenzt.
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