Erbe - Erbvertrag unterschrieben - hätten wir zum Notar gehen müssen?

8. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Huenfelder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe - Erbvertrag unterschrieben - hätten wir zum Notar gehen müssen?

Hi Gemeinde
Ich hab seit Wochen ein Problem wo ich mir Gedanken drüber mache, vielleicht könnt ihr mir ja helfen. Also fang ich mal: Meine Eltern haben einen Betrieb, der Betrieb wird nächstes Jahr zu 100% auf meinen Bruder laufen. Vor ein paar Jahren unterschrieb ich einen Erbvertrag ,es steht drin das ich in einer Laufzeit von 10Jahren Anspruch auf dieses Geld habe .Der Vertrag wurde von meinen Eltern ,meinem Bruder und von mir unterschrieben.Wir waren bei keinem Notar und der Erbvertrag wurde nicht per Hand geschrieben. Da ich überhaupt keine Ahnung von so was hatte hab ich ihn natürlich unterschrieben.Jetzt hab ich die letzten Wochen mich mal schlau gemacht und hab erfahren das wir eigentlich hätten zum Notar gehen müssen.Dazu muß ich sagen mein Bruder ist ein großes A..... und ich trau ihm so was zu das ich so kein Anspruch auf das Geld habe.Es ist ja auch so das mein Bruder ab dem kommenden Jahr hier alleininhaber ist und ich so überhaupt kein Anspruch mehr habe.Kann mir hier jemand von euch mal helfen?

Wäre um Hilfe dankbar.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Hallo!

Ich glaube, Deine Bedenken sind leider nicht unberechtigt.

Deine Vermutung, dass ihr den Erbvertrag zur Niederschrift eines Notars hättet schließen müssen, ist vollkommen korrekt! (§ 2276 BGB )

§ 2276 BGB verweist zudem auf § 2232 BGB :

§ 2232
Öffentliches Testament
Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet, indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt, dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte. Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein.

Aus Deiner Frage schließe ich, dass Deine Eltern noch leben. Folglich könntet ihr doch ohne Weiteres den Erbvertrag nachträglich beim Notar zur Niederschrift schließen, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Huenfelder
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das könnten wir,ja Ich habs auch schon öfters versucht das durchzusetzen.Da mein Vater sich damit nicht beschäftigt und mein Bruder ja bezahlen muß ist die frage wenn ich selber zum Notar gehe ob ich dann dieses Gespräch zahlen muß oder ob das dann sache der Firma ist weil sie ja verpflichtet ist mich auszuzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Was soll denn das bringen, wenn Du alleine zum Notar gehst?

Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Wenn du alleine zum Notar gehst, macht das nicht viel Sinn.

Soweit ich weiß, müssen alle am Erbvertrag beteiligten Personen anwesend sein...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Zwei "Doofe", ein Gedanke...?!

:grins:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen