Erbe, Berliner Testament, Eigentumswohnung

21. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Uschi80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbe, Berliner Testament, Eigentumswohnung

Hallo zusammen,

hier ein fiktiver Fall ;)
A und B sind verheiratet. A hat eine EIgentumswohnung die nur auf ihn eingetragen ist im Grundbuch.
Beide haben zur Absicherung ein Berliner Testament. Sie haben zwei Kinder, wobei ein Kind als Alleinerbe eingesetzt wurde.
Nun ist B leider verstorben. A ist der Meinung, dass die Wohnung mit in die Erbmasse einfliesst. EInes der Kinder ( nicht der Alleinerbe) möchte sich den Pflichtteil auszahlen lassen.

Der Alleinerbe ist der Meinung, dass eben nur Dinge von B in die Masse einfliessen, die ihm auch wirklich gehören, wie zb Auto etc.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Der Alleinerbe ist der Meinung, dass eben nur Dinge von B in die Masse einfliessen, die ihm auch wirklich gehören, wie zb Auto etc.


So ist es.

Dinge, die A und B gemeinsam gehören fließen zur Hälfte in die Erbmasse von B ein.

Dinge, die alleine A gehören fließen natürlich nicht in die Erbmasse von B ein.

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt die Vermögenstrennung. Es gibt daher kein gemeinschaftliches Ehevermögen.

-- Editiert von hh am 21.02.2018 10:49

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

In die Erbmasse von B gehören auch nur das Vermögen und die Verbindlichkeiten von B. Da die Wohnung im Alleineigentum von A steht, ist es kein Vermögen von B und gehört also auch nicht in die Erbmasse von B.

(Und nur zur Sicherheit, weil der Anlass zur Fragestellung eher ungewöhnlich ist, da ja hier derjenige, der (momentan) Erbe ist von einer höheren Erbmasse ausgehen will und damit einen größeren Pflichtteil in Kauf nimmt, die Nachfrage, ob sich evtl. in der Schilderung und der Verwendung der Abkürzungen ein Fehler eingeschlichen hat.)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Uschi80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

A ist verunsichert, da mit B extra beim Notar und das Berliner Testament aufgesetzt um sich gemeinsam abszusichern wenn dem anderen Partner etwas passiert. Meiner Meinung auch sinnvoll, wäre A zuerst verstorben.
Kind 1 ist wiegesagt Alleinerbe, Kind 2 wurde enterbt und bekommt nur den kleinstmöglich ihm zustehenden Anteil.

@ Eidechse, dürfte ich dich mal per Pn anschreiben falls das hier geht?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die gegenseitige Erbeinsetzung beider Ehegatten mittels Berliner Testament wird auch dann regelmäßig von Notaren empfohlen, wenn das Vermögen einseitig verteilt ist und somit eigentlich nur ein Ehegatte ein Sicherungsbedürfnis hat.

Daraus kann nicht abgeleitet werden, dass die Wohnung von A beim Tod von B irgendwie in die Erbmasse fallen könnte.

Seinen Pflichtteil an der Wohnung wird Kind 2 ja bekommen, aber nicht jetzt, sondern erst nach dem Tod von A.

Wenn B kaum eigenes Vermögen hatte, dann wird der Pflichtteil von Kind 2 jetzt entsprechend niedrig ausfallen. Das wird Kind 2 hinnehmen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

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