Erbberechtigt ??? Vater nicht auf Geburtsurkunde eingetragen

4. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
Erbberechtigt ??? Vater nicht auf Geburtsurkunde eingetragen

Inwieweit ist ein Kind erbberechtigt, wenn der Vater von der Kindsmutter nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen wurde.

Ergeben sich daraus Konsequenzen bei der Besteuerung im Erbfall
( Freibeträge )?

Danke.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das Kind ist nicht gesetzlich erbberechtigt.

Sollte es vom Vater testamentarisch eingesetzt werden, wird es in die höchste Steuerklasse wie nicht miteinander Verwandte eingestuft. Der Freibetrag beträgt nur 5.200€ anstatt 205.000€. Anders sieht es nur aus wenn die Eltern Zwischenzeit miteinander verheiratet sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Dankeschön.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Anders würde es auch aussehen, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat. Dann wäre das Kind wie ein eheliches Kind erbberechtigt.

-----------------
"Scientia potentia est."

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Das hat der Vater durch freiwillige Unterzeichnung der Unterhaltsurkunde beim Jugendamt.Gott sei Dank.

Aber es ist schon traurig und merkwürdig, dass die Mutter ihn nicht beim Standesamt angegebn hat. Schließlich waren beide da noch ein
( unverheiratetes ) Paar.

Welche Gründe auch immer da eine Rolle gespielt haben, weiß der Himmel...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Vielleicht mal beim Standesamt eine neue Abstammungsurkunde besorgen. Wenn der Vater wirksam die Vaterschaft anerkannt hat, steht er da auch drin. Wenn nicht, ist er nicht der Vater.
Eine Unterhaltserklärung ist jedenfalls keine Vaterschaftsanerkennung! Eine Vaterschaftsanerkennung ist ein förmliches Verfahren, dem die Mutter im übrigen schriftlich zustimmen muß.

quote:<hr size=1 noshade>Aber es ist schon traurig und merkwürdig, dass die Mutter ihn nicht beim Standesamt angegebn hat. <hr size=1 noshade>

Was soll eine solche Angabe nützen? Wer Vater ist, steht in § 1592 BGB . Eine einfache Angabe macht noch niemanden zum Vater. Wer ja schön: Einfach beim Standesamt sagen, der Bill G. war es, und schon hat das Kind ein dickes Erbe zu erwarten. :grins:

Wenn keine andere Vaterschaft besteht, kann evtl. noch auf Vaterschaftsfeststellung geklagt werden, keine Ahnung ob das noch geht, wenn der Betreffende schon das Zeitliche gesegnet hat. Anwalt fragen.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Auch wenn ihn die Feststellung umgeworfen hat,

er ist wieder aufgestanden und äußerst

lebendig...

;)

Wird aber eine neue Abstammungsurkunde

beantragen, zur Sicherheit.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.861 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen