Erbausschlagung eines minderjährigen Großneffen?

13. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
moddybrain
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung eines minderjährigen Großneffen?

Hallo zusammen,
der Großonkel meines Sohnes (mütterlicherseits) ist verstorben und hat einen beachtlichen Schuldenberg hinterlassen. Es gibt deutlich viele Verwandte in erster und zweiter Linie (Kinder, Eltern etc.)
Alle haben (verständlicherweise) das Erbe ausgeschlagen, so dass man jetzt an meinen Sohn (11 Jahre alt) herangetreten ist (er ist der Großneffe des Verstorbenen also der Enkel des Bruders des Verstorbenen).
Ist eine Erbfolge bis zu meinem Sohn überhaupt noch normal? Vor allem wenn er Minderjährig ist?
Ich muss jetzt einen Notartermin wahrnehmen, da ich mit meiner Exfrau zusammen das gemeinsame Sorgerecht habe, um für meinen Sohn das Erbe auszuschlagen (und darf dafür auch noch Notargebühren, von Fahrtkosten etc. mal gar nicht gesprochen, aufbringen).
Ist das so normal? Kann man dagegen vorgehen? Kann man diese Kosten irgendwo absetzen?

Besten Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

quote:
Ist eine Erbfolge bis zu meinem Sohn überhaupt noch normal?

Ja. Weshalb sollte das nicht "normal" sein?
quote:
Vor allem wenn er Minderjährig ist?

Auch Minderjährige können erben.
quote:
Ich muss jetzt einen Notartermin wahrnehmen, da ich mit meiner Exfrau zusammen das gemeinsame Sorgerecht habe, um für meinen Sohn das Erbe auszuschlagen (und darf dafür auch noch Notargebühren, von Fahrtkosten etc. mal gar nicht gesprochen, aufbringen).

Der Notar und das Nachlassgericht arbeiten nicht umsonst, wer soll denn deiner Meinung nach die Kosten tragen? Die Notar- und Gerichtskosten halten sich bei einer Überschuldung im Rahmen (ca. EUR 25,--)
quote:
Kann man dagegen vorgehen?

Du kannst es auch lassen, dann "erbt" dein Sohn die Schulden.
quote:
Kann man diese Kosten irgendwo absetzen?

Nein.

-- Editiert cruncc1 am 13.10.2014 19:59

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Und wenn die Ausschlagung in gleichzeitig mit der Deiner Ex-Frau in der gleichen Urkunde erfolgt, dann fallen dafür nicht einmal zusätzliche Gebühren an.

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2x Hilfreiche Antwort

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