Erbanspruch zu Lebzeiten des Erblassers?

1. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)
Erbanspruch zu Lebzeiten des Erblassers?

Hallo Forum,

vorab wünsche ich allen ein erfolgreiches Jahr 2007!

Ich habe gehört, daß es eine gesetzliche Grundlage gibt, auf Basis derer Kinder bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Erbanspruch erheben können!? Ist das richtig? Wer weiß mehr darüber? In welchen Gesetz ist das nachzulesen?

Danke für die Tips und Hinweise

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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

einen solchen Anspruch gibt es nicht (mehr). Sie können dies nur einvernehmlich im Rahmen eines Erbvertrages regeln.

Mit freundlichen Grüßen

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"Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -
http://www.123recht.net/anwalt.asp?id=103228"

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#2
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

@ingo bordasch

Seit wann gibt es so einen Anspruch nicht mehr und in welchen Gesetz wurde das so geregelt?

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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Das galt nur eine ganz kurze Zeit soweit ich weiß in den Achtziger Jahren. Ist ja auch nicht mehr relevant.

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#4
 Von 
JayC
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 62x hilfreich)

okay > beruhigend!

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Gruß JayC
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Wie soll ich wissen was ich denke, bevor ich nicht lese was ich schreibe!? "

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

So kurz war die Zeit nicht, in der das galt.

So etwas gab es im BGB aber sowieso nur für nichteheliche Kinder und das wurde 1998 abgeschafft.

Seitdem sind nichteheliche Kinder den ehelichen vollständig gleichgestellt.

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