Eon/Avacon will unberechtigte Nachzahlung

5. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sternschnuppe
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Eon/Avacon will unberechtigte Nachzahlung

Guten Tag!

Ich habe beim Suchen leider nicht den richtigen Beitrag gefunden, daher hier mein Problem: wir haben zum 01.12.07 den Stromanbieter gewechselt, Ab - und Anmeldung liefen reibungslos, auch die Stromversorgung klappt problemlos ;o) Genau am 24.12.07 kam von Avacon ein Brief mit der Abmeldebestätigung und einem geschätzten Zählerstand, der sehr viel höher lag, als unser eigentlicher Verbrauch. Avacon schätzte den Zählerstand mit Datum zum 01.12.07, während unser Zählerstand am 24.12.07 noch lange nicht so viel aufwies, wie die geschätzte khW von Avacon am 01.12.. Avacon bekam von uns sofort eine Mail plus Einschreibebrief, dass wir nicht gewillt sind, für Strom zu bezahlen, den wir nicht verbraucht haben und widerriefen für sofort die Einzugsermächtigung. Zusätzlich machten wir Fotos vom Zählerstand, hatten wir aber noch nicht mit geschickt. Nun schreibt Avacon zurück, das täte ihnen alles sehr leid, aber sie blieben bei der Schätzung und sie würden die Restsumme vom Konto einziehen. Laut Bank habe ich aber die Möglichkeit, da ich ja die Einzugsermächtigung widerrufen habe, das Geld zurückzubuchen. Natürlich sind wir immer noch nicht gewillt, für nicht verbrauchten Strom zu bezahlen, Frage ist aber, haben wir überhaupt eine Möglichkeit, gegen den Stromriesen anzugehen? Natürlich fühlen wir uns im Recht, aber Recht haben und bekommen sind ja 2 veraschiedene Schuhe. Hat Avacon denn das Recht, den Zählerstand einfach zu schätzen und dann eine Nachzahlung zu verlangen, obwohl soviel Strom gar nicht verbraucht wurde?
Ich hoffe auf Eure Hilfe und bedanke mich im Vorraus!

LG, Sternschnuppe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Haben Sie vor der Schätzung keine Ablesekarte bekommen? Oder war mal jemand vom Stromversorger (erfolglos) bei Ihnen, um den Strom abzulesen?

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Sternschnuppe
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Jotrocken,

die Ablesekarte kam zuletzt zum jährlichen Abrechnungsdatum, das war im Februar 2007. Zum Tage der Kündigung kam weder eine Information seitens der Avacon, noch eine Ablesekarte! Auch war unseres Wissens nach kein Mitarbeiter hier, um den Zähler abzulesen, das hätten wir doch sicher durch eine Nachricht erfahren?!

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