Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkohol - ohne am Steuer erwischt worden zu sein?

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Auch Alkoholmissbrauch außerhalb des Straßenverkehrs kann die Überprüfung der Fahrereignung begründen

Die landläufige Ansicht, die Entziehung der Fahrerlaubnis käme nur in Betracht, wenn der Betroffene beim Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss erwischt wird, ist unzutreffend. Nach dem Oberverwaltungsgericht Magdeburg rechtfertige auch eine außerhalb des Straßenverkehrs auftretende Alkoholauffälligkeit die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr. Hierfür muss allerdings Anlass zur Sorge bestehen, dass der Betroffene in überschaubarer Zukunft unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt und dadurch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

Alkoholabhängigkeit begründet grundsätzlich Entziehung der Fahrerlaubnis

Maßgebliches Kriterium für das Einschreiten der Behörde ist die Frage, ob die betroffene Person zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Unproblematisch ist dies zu verneinen bei einer anerkannten Alkoholabhängigkeit, was grundsätzlich einleuchtet. Wenn jemand einen starken Zwang zum Alkoholkonsum verspürt, sich hinsichtlich Beginn, Beendigung und Menge des Konsums nicht kontrollieren kann und körperliche Entzugserscheinungen bei Beendigung oder Reduzierung des Konsums verspürt, ist nicht mehr geeignet ein Fahrzeug im Verkehr zu führen.

Andrew Patzschke
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Doch nicht nur bei einer Alkoholabhängigkeit, sondern auch bereits ein Alkoholmissbrauch soll dazu führen, dass die Behörde das Verfahren zur Überprüfung der Fahrereignung einleiten kann. Problematisch ist zweierlei – es gibt keine gesetzliche Definition für Alkoholmissbrauch und der Alkoholmissbrauch braucht nicht in Zusammenhang mit dem Fahren eines PKW in Verbindung stehen.

Weigerung zur Erstellung eines Gutachtens kann von Behörde als Unzuverlässigkeit ausgelegt werden

Am Rande ist darauf hinzuweisen, dass eine Weigerung des Betroffenen, ein Gutachten zur Überprüfung der Eignung anfertigen zu lassen, die Behörde darauf schlussfolgern lassen kann, der Betroffene sei unzuverlässig. Konsequenterweise steht die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum. Letztlich kann die Anordnung eines solchen Gutachtens lediglich dahingehend überprüft werden, ob ausreichend Anhaltspunkte für eine Alkoholproblematik vorliegen. Ist dies der Fall, sollte der Betroffene das Gutachten anfertigen lassen. Die weitere Vorgehensweise hängt von dem Ergebnis des Gutachtens ab. In jedem Fall sollten behördliche Anordnungen nicht auf die leichte Schulter genommen und anwaltlicher Rat eingeholt werden. Jedenfalls kann mit einer entsprechenden Argumentation gegenüber der Behörde dahingehend Einfluss genommen werden, ob tatsächlich eine Unzuverlässigkeit zum Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr gegeben ist.

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