Hallo,
ein Käufer gewinnt eine Auktion für einen Artikel der ein vielfaches des Auktionspreises wert ist. Beim Versand geht die Ware zu Bruch, weil die Ware mangelhaft verpackt wurde. Der Verkauf ist von Privat
Frage : Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Warenwertes oder muss er sich mit dem Ersatz des Auktionspreises durch den Verkäufer begnügen.
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Entschädigungshöhe bei Transportschaden
11. September 2010
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Frage vom 11. September 2010 | 19:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigungshöhe bei Transportschaden
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#1
Antwort vom 11. September 2010 | 22:18
Von
Status: Master (4223 Beiträge, 1424x hilfreich)
Wenn der Artikel nicht angemessen verpackt wurde, wäre das zunächst eine Verletzung einer leistungsbezogenen Nebenpflicht aus Vertrag.
Wird die Sache nicht unerheblich beschädigt oder zerstört durch diese Pflichtverletzung, verletzt der Verkäufer auch seine Pflicht zur mangelfreien Lieferung (§ 433 Abs.1, S.. 2 BGB
) und damit eine Leistungspflicht.
Als Folge könnte der Käufer Schadensersatz der Leistung geltend machen, es geht um das Erfüllungsinteresse des Käufers. Das wäre nicht der (günstige) Ersteigerungspreis, allerdings wäre der Schaden konkret nachzuweisen.
quote:<hr size=1 noshade>Der Schadensersatzanspruch des Gläubigers ist nur begründet, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Wichtig ist die Unterscheidung: Für die Pflichtverletzung des Schuldners trägt der Gläubiger die volle prozessuale Darlegungs- und Beweislast, nur das Vertretenmüssen wird zu Lasten des Schuldners vermutet. Steht also fest, dass der Schuldner eine Pflicht verletzt hat, muss er im Prozess darlegen und beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. <hr size=1 noshade>
http://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_BGB_Schuldrecht:_Schadensersatz
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