Entschädigungshöhe bei Transportschaden

11. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
btango
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigungshöhe bei Transportschaden

Hallo,

ein Käufer gewinnt eine Auktion für einen Artikel der ein vielfaches des Auktionspreises wert ist. Beim Versand geht die Ware zu Bruch, weil die Ware mangelhaft verpackt wurde. Der Verkauf ist von Privat

Frage : Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des Warenwertes oder muss er sich mit dem Ersatz des Auktionspreises durch den Verkäufer begnügen.

-----------------
" "

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Wenn der Artikel nicht angemessen verpackt wurde, wäre das zunächst eine Verletzung einer leistungsbezogenen Nebenpflicht aus Vertrag.

Wird die Sache nicht unerheblich beschädigt oder zerstört durch diese Pflichtverletzung, verletzt der Verkäufer auch seine Pflicht zur mangelfreien Lieferung (§ 433 Abs.1, S.. 2 BGB ) und damit eine Leistungspflicht.

Als Folge könnte der Käufer Schadensersatz der Leistung geltend machen, es geht um das Erfüllungsinteresse des Käufers. Das wäre nicht der (günstige) Ersteigerungspreis, allerdings wäre der Schaden konkret nachzuweisen.


quote:<hr size=1 noshade>Der Schadensersatzanspruch des Gläubigers ist nur begründet, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Wichtig ist die Unterscheidung: Für die Pflichtverletzung des Schuldners trägt der Gläubiger die volle prozessuale Darlegungs- und Beweislast, nur das Vertretenmüssen wird zu Lasten des Schuldners vermutet. Steht also fest, dass der Schuldner eine Pflicht verletzt hat, muss er im Prozess darlegen und beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. <hr size=1 noshade>


http://de.wikibooks.org/wiki/Examensrepetitorium_Jura:_BGB_Schuldrecht:_Schadensersatz

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen