Entschädigung nach Flugverspätung

31. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
TravP199
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung nach Flugverspätung

Hallo zusammen,

ich würde gerne einmal unseren Rückflug aus Shanghai am letzten Wochenenden schildern und fragen ob wir eine Möglichkeit auf Entschädigung oä haben.

Eigentlich sollte unser Flug am Samstag um 23 Uhr Ortszeit starten und um 5:15 Uhr Ortszeit in Dubai landen, sodass wir ohne Probleme unseren nächsten Flieger um 8:30 Richtung Düsseldorf erreicht hätten. Aufgrund technischer Probleme des Flugzeugs standen wir ca. 4 Stunden auf dem Rollfeld. Es hieß dann, dass eine Reparatur nicht möglich sei und wir wurden mit dem Bus in ein Hotel gefahren. Wir haben dann im Laufe des Sonntags erfahren, dass wir erst am Montagmorgen um 4 Uhr Richtung Dubai starten, also mit gut 29 Stunden Verspätung. Dort hatten wir dann noch einmal ca. 6 1/2 Stunden Aufenthalt bis unser nächster Flieger nach Düsseldorf ging.

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Shanghai ist kein EU-Flughafen.
Emirates ist keine EU-Fluglinie.
Damit findet die EU Flugverordnung hier leider keine Anwendung.

Man könnte versuchen, über den Emirates Customer Service per Kulanz eine Entschädigung (Gutschein oder Skywards Meilen) zu erhalten.

Zitat:
Wir haben dann im Laufe des Sonntags erfahren, dass wir erst am Montagmorgen um 4 Uhr Richtung Dubai starten, also mit gut 29 Stunden Verspätung.


Die EK 305 am Morgen war wohl ausgebucht (Emirates fliegt ja zweimal täglich von Shanghai nach Dubai)?

Haben Sie denn bei Emirates mal nachgefragt, umgeroutet zu werden - über ein anderes Emirates Gateway in China (z.B. Hong Kong)?

Zitat:
Es hieß dann, dass eine Reparatur nicht möglich sei und wir wurden mit dem Bus in ein Hotel gefahren.


Das haben Sie aber Glück, dass die Chinese Immigration sie wieder reingelassen hat ins Land.

-- Editiert von vundaal76 am 31.03.2016 18:18

-- Editiert von vundaal76 am 31.03.2016 18:18

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
TravP199
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erst einmal vielen Dank für Ihre Antworten.

Zitat (von nikseib):
wurde nur der Flug gebucht? falls ja gibt es in der Tat keine Möglichkeit der Erstattung nach der EU Verordnung individualrechtlich könnte es Möglichkeiten geben allerdings erfordert das einen fachkundigen Rechtsanwalt mit entsprechendem Kostenrisiko
Wenn es Teil einer Pauschalreise gibt es die Möglichkeit einen Reisemangel wegen der massiven Verspätung geltend zu machen


Es war "leider" keine Pauschalreise. Es wurden legentlich die Flüge direkt bei Emirates gebucht.

Zitat (von vundaal76):
Die EK 305 am Morgen war wohl ausgebucht (Emirates fliegt ja zweimal täglich von Shanghai nach Dubai)?
Haben Sie denn bei Emirates mal nachgefragt, umgeroutet zu werden - über ein anderes Emirates Gateway in China (z.B. Hong Kong)?


Die EK305 war laut Aussage des Ticketschalters in der Tat ausgebucht. Nach einer Umroutung haben wir ehrlich gesagt nicht gefragt. Wir haben uns da eher bemüht in dem Durcheinander noch einen Platz im Bus zum Hotel zu bekommen.

Zitat (von vundaal76):
Das haben Sie aber Glück, dass die Chinese Immigration sie wieder reingelassen hat ins Land.


Mussten direkt wieder zum Schalter und dann lief das ohne Probleme.

Zitat (von vundaal76):
Shanghai ist kein EU-Flughafen.
Emirates ist keine EU-Fluglinie.
Damit findet die EU Flugverordnung hier leider keine Anwendung.
Man könnte versuchen, über den Emirates Customer Service per Kulanz eine Entschädigung (Gutschein oder Skywards Meilen) zu erhalten.


Die Hoffnung auf die EU Flugverordnung hatte ich auch ganz schnell verworfen. Dann werden wir wohl mal schauen müssen wie kulant Emirates so ist ;)


-- Editiert von TravP199 am 01.04.2016 09:36

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

im Rahmen der Kulanz sollten Sie es versuchen, denn, wie schon erwaehnt, findet die EU-Fluggast-VO 261/2004 keine Anwendung.

Wenn man in China z.B. von Shanghai nach Hongkong wechselt, sollte man immer die grossen Entfernungen beruecksichtigen, dass ist nicht wie von Koeln-Bonn nach Duesseldorf.......

Sind Ihnen tatsaechliche Kosten, wie entgangener Arbeitslohn entstanden, wenn Sie also unbezahlten Urlaub nehmen mussten, dann koennten Sie Ansprueche nach der Montrealer Uebereinkunft versuchen zu erhalten = Artikel 19. Dieser Artikel ist aber dermassen schwammig formuliert, dass keine grossen Chancen bestehen denn die Rechte, die im Satz 1 des Artikels aufgebaut werden, werden in Satz 2 sofort wieder relativiert..


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort



#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

verbotene Schleichwerbung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen