Hallo zusammen,
ich würde gerne einmal unseren Rückflug aus Shanghai am letzten Wochenenden schildern und fragen ob wir eine Möglichkeit auf Entschädigung oä haben.
Eigentlich sollte unser Flug am Samstag um 23 Uhr Ortszeit starten und um 5:15 Uhr Ortszeit in Dubai landen, sodass wir ohne Probleme unseren nächsten Flieger um 8:30 Richtung Düsseldorf erreicht hätten. Aufgrund technischer Probleme des Flugzeugs standen wir ca. 4 Stunden auf dem Rollfeld. Es hieß dann, dass eine Reparatur nicht möglich sei und wir wurden mit dem Bus in ein Hotel gefahren. Wir haben dann im Laufe des Sonntags erfahren, dass wir erst am Montagmorgen um 4 Uhr Richtung Dubai starten, also mit gut 29 Stunden Verspätung. Dort hatten wir dann noch einmal ca. 6 1/2 Stunden Aufenthalt bis unser nächster Flieger nach Düsseldorf ging.
Entschädigung nach Flugverspätung
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Shanghai ist kein EU-Flughafen.
Emirates ist keine EU-Fluglinie.
Damit findet die EU Flugverordnung hier leider keine Anwendung.
Man könnte versuchen, über den Emirates Customer Service per Kulanz eine Entschädigung (Gutschein oder Skywards Meilen) zu erhalten.
Zitat:Wir haben dann im Laufe des Sonntags erfahren, dass wir erst am Montagmorgen um 4 Uhr Richtung Dubai starten, also mit gut 29 Stunden Verspätung.
Die EK 305 am Morgen war wohl ausgebucht (Emirates fliegt ja zweimal täglich von Shanghai nach Dubai)?
Haben Sie denn bei Emirates mal nachgefragt, umgeroutet zu werden - über ein anderes Emirates Gateway in China (z.B. Hong Kong)?
Zitat:Es hieß dann, dass eine Reparatur nicht möglich sei und wir wurden mit dem Bus in ein Hotel gefahren.
Das haben Sie aber Glück, dass die Chinese Immigration sie wieder reingelassen hat ins Land.
-- Editiert von vundaal76 am 31.03.2016 18:18
-- Editiert von vundaal76 am 31.03.2016 18:18
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Hallo,
erst einmal vielen Dank für Ihre Antworten.
Zitatwurde nur der Flug gebucht? falls ja gibt es in der Tat keine Möglichkeit der Erstattung nach der EU Verordnung individualrechtlich könnte es Möglichkeiten geben allerdings erfordert das einen fachkundigen Rechtsanwalt mit entsprechendem Kostenrisiko :
Wenn es Teil einer Pauschalreise gibt es die Möglichkeit einen Reisemangel wegen der massiven Verspätung geltend zu machen
Es war "leider" keine Pauschalreise. Es wurden legentlich die Flüge direkt bei Emirates gebucht.
ZitatDie EK 305 am Morgen war wohl ausgebucht (Emirates fliegt ja zweimal täglich von Shanghai nach Dubai)? :
Haben Sie denn bei Emirates mal nachgefragt, umgeroutet zu werden - über ein anderes Emirates Gateway in China (z.B. Hong Kong)?
Die EK305 war laut Aussage des Ticketschalters in der Tat ausgebucht. Nach einer Umroutung haben wir ehrlich gesagt nicht gefragt. Wir haben uns da eher bemüht in dem Durcheinander noch einen Platz im Bus zum Hotel zu bekommen.
ZitatDas haben Sie aber Glück, dass die Chinese Immigration sie wieder reingelassen hat ins Land. :
Mussten direkt wieder zum Schalter und dann lief das ohne Probleme.
ZitatShanghai ist kein EU-Flughafen. :
Emirates ist keine EU-Fluglinie.
Damit findet die EU Flugverordnung hier leider keine Anwendung.
Man könnte versuchen, über den Emirates Customer Service per Kulanz eine Entschädigung (Gutschein oder Skywards Meilen) zu erhalten.
Die Hoffnung auf die EU Flugverordnung hatte ich auch ganz schnell verworfen. Dann werden wir wohl mal schauen müssen wie kulant Emirates so ist
-- Editiert von TravP199 am 01.04.2016 09:36
Hallo,
im Rahmen der Kulanz sollten Sie es versuchen, denn, wie schon erwaehnt, findet die EU-Fluggast-VO 261/2004 keine Anwendung.
Wenn man in China z.B. von Shanghai nach Hongkong wechselt, sollte man immer die grossen Entfernungen beruecksichtigen, dass ist nicht wie von Koeln-Bonn nach Duesseldorf.......
Sind Ihnen tatsaechliche Kosten, wie entgangener Arbeitslohn entstanden, wenn Sie also unbezahlten Urlaub nehmen mussten, dann koennten Sie Ansprueche nach der Montrealer Uebereinkunft versuchen zu erhalten = Artikel 19. Dieser Artikel ist aber dermassen schwammig formuliert, dass keine grossen Chancen bestehen denn die Rechte, die im Satz 1 des Artikels aufgebaut werden, werden in Satz 2 sofort wieder relativiert..
Viele Gruesse
bernardoselva
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