Entschädigung für gescheiterte Ausbildung

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
jonnix97
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung für gescheiterte Ausbildung

Hallo, ich bin 20 Jahre alt & habe im Sommer,August 2015, eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik begonnen.
Über 1 1/2 Jahre hinweg, habe ich fast nur Tätigkeiten gemacht, die mit dem Beruf an sich wenig zu tun hatten. Trotz allem haben meine Schulischen Leistungen gestimmt. Nun kam nach knapp 19 Monaten dann der Hammer. Als ich in der Berufsschule merkte, dass mehrere Mitschüler sich über die Zwischenprüfungen unterhielten, wurde ich gefragt ob ich noch keine Einladung bekommen habe. Im ersten Moment war ich natürlich erst einmal schockiert, da ich ja wusste, dass meine Schulischen Leistungen gestimmt haben. Einen Tag darauf, sprach ich meinen Chef an. Dieser meinte " Es gibt zurzeit Probleme mit dem Vertrag & der IHK, der ist momentan nicht eingetragen." & machte somit die IHK in erster Linie erst einmal verantwortlich. Dann hielt ich Rücksprache mit meinem Lehrer, der kontaktierte wiederum sofort die IHK & er bekam auch rasch eine Antwort. Laut der IHK ist der Ausbildungsvertrag nicht eingetragen worden, da die Firma bzw. die Filiale in der ich tätig war, diesen Beruf nicht ausbilden durfte. Die IHK forderte die Firma wohl damals zum Beginn der Ausbildung auf, eine gemeinsame Lösung zu finden, wovon ich NIE etwas mitbekam. Die Schuld schieben sich beide gegenseitig zu. Was mich allerdings so Sauer macht, ist die verlorene Zeit. Mehrere Personen meinten, ich sollte die Firma auf Schadensersatz anklagen, da mein Vertrag nicht gültig war & ich in dem Sinn eine normale Arbeitskraft war, die hätte normalen Lohn hätte bekommen müssen, nicht die Ausbildungsvergütung. Nun wollte ich euch mal fragen, meint ihr, es macht Sinn, Klage einzureichen? Ich bedanke mich im voraus bei euch.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

/// Nun wollte ich euch mal fragen, meint ihr, es macht Sinn, Klage einzureichen?

Sinn macht es dann, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Diese Abschätzung sollte m.E. aber in diesem Fall ein Fachmann vornehmen, wenn es um Schadensersatz geht.
Scheint mir so ganz banal nicht zu sein.

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119435 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von jonnix97):
Nun wollte ich euch mal fragen, meint ihr, es macht Sinn, Klage einzureichen?

Denn zum einen müsste mal die Erfolgsaussicht beurteilt werden. Dann müsste geschaut werden, was für Forderungen Sinn machen (der normale Lohn und der Zeitverlust sollten es mindestens sein).

Einer der wenigen Fälle im Arbeitsrecht wo es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Hast du schon direkten Kontakt mit der IHK? Die sollten nämlich im Prinzip auf deiner Seite stehen und dir ggfls. auch Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Dein Kernproblem sollte auch die Fortsetzung der Ausbildung sein (ggfls. unter möglichst viel Anrechnung der bisherigen Zeit).
Den Schadenersatz sehe ich da erstmal sekundär.

Zitat (von Harry van Sell):
Einer der wenigen Fälle im Arbeitsrecht wo es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten.


Ja, zumindest mal eine Beratung.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Der Betrieb hat mehrfach gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen: Es wurden nicht ausbildungsbezogene Weisungen erteilt, der Vertrag wurde nicht vor Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Kammer eingereicht, es besteht keine Berechtigung zum Ausbildung, Mängel im Betrieb, kein geeignetes Ausbildungspersonal usw.

Zitat:
Laut der IHK ist der Ausbildungsvertrag nicht eingetragen worden, da die Firma bzw. die Filiale in der ich tätig war, diesen Beruf nicht ausbilden durfte.


Das heißt einfach ausgedrückt, dass der Vertragspartner "Betrieb" seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllen kann. Das macht den Vertrag nicht unwirksam oder nichtig, sondern das berechtigt dich erstmal zur fristlosen Kündigung und dann auch zur Geltendmachung von Schadensersatz:

Zitat:

Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
(1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. ....
(2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.


Der Weg zum Anwalt lohnt sich auf jeden Fall!

4x Hilfreiche Antwort

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