Entschädigung bei Flugverspätung Inlandsflug in den USA (American Airlines)

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb394171-37
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Entschädigung bei Flugverspätung Inlandsflug in den USA (American Airlines)

Liebes Forum,

leider konnte ich zu meinem Anliegen nichts fnden und mein Englisch ist zu schlecht um mich durch amerikanische Foren durchzusuchen.

Unser Flug von San Francisco nach Miami wurde am Flughafen erst verspätet und anschließend annulliert.
Wir bekamen ca. 10 Stunden Später einen Ersatzflug zusätzlich mit einem Zwischenstopp in Phoenix, wodurch wir insgesamt 13 Stunden später in Miami angekommen sind. Gepäck war leider im Anschluss auch nicht da und kam erst 36 Stunden nach uns an.

Auch wenn außerhalb der EU, kann ich eine Entschädigung verlangen? Auf welche Urteile kann ich mich ggf. berufen? Gibt es Muster? Ich stehe leider etwas auf dem Schlauch und weiß nicht so recht weiter.

Freue mich auf Eure Rückmeldungen!

Vielen Dank!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

wenn amerikanisches Recht Ihnen eine Entschaedigung zugesteht, dann haben Sie aller Wahrscheinlichkeit darauf einen Anspruch.

Um das durchzusetzen muessen Sie allerdings in den USA klagen. Also - abhaken, wuerde ich sagen.

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb394171-37
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Hallo,

wenn amerikanisches Recht Ihnen eine Entschaedigung zugesteht, dann haben Sie aller Wahrscheinlichkeit darauf einen Anspruch.


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, genau dass möchte ich aber ja wissen ob mir ein Recht zusteht...

Grüße!

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dazu müsste man mal die vertraglichen Vereinbarungen prüfen, was dort zu dem Thema steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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