Enterbung?

3. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
kaywi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Enterbung?

Hallo,
meine Frage: Kann man jemanden einfach so enterben? Die Goßmutter zum Beispiel ihre Enkel? Was muss passieren damit man jemanden enterben kann?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Warum sollte die Großmutter ihre Enkel enterben - leben ihre Kinder nicht mehr ?
Gruss Vienna

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaywi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Großmutter hat einn Sohn und eine Tochter. Der Sohn ist verstorben und dessen 3 Kinder haben seinen Anteil an einem Haus geerbt. Der Großteil des Hauses gehört der Großmutter. Diese will die Enkel enterben, weil ihrer Meinung nach die Enkel an dem Tod ihres Sohnes Schuld tragen. Was völliger Unsinn ist, aber die gute Frau ist mittlerweile auch 85 Jahre alt und ein wenig verwirrt.
Kann Sie nun aus diesem Grund die Enkel enterben?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Warum sonst die Frage...

Ernsthafte Antwort:

Im Normalfall (Kinder leben noch) erben Enkel sowieso nichts.

Ist jedoch ein Kind verstorben, welches Enkel hinterlässt, treten diese an die Stelle des verstorbenen Kindes.

Sie können einfach per Testament die Enkel enterben. Dennoch besteht natürlich noch der Anspruch auf den Pflichtteil. Das entspricht der Hälfte des normalen Erbes.

Simpel gesprochen kann man also nur halb enterben.

Außer es ist nichts mehr da zum vererben... ;-))

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kaywi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Notar hatte erklärt, das würde nicht so einfach gehen. Nur mit bestimmten Gründen. Wie zum Beispiel Morddrohungen der Enkel an die Großmutter oder sowas.
Das mit dem Pflichtteil ist mir bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Was der Notar meint, war vermutlich der Entzug des Pflichtteils, der nur bei schweren Verfehlungen (z.B. den genannten Morddrohungen) zulässig ist.

Ein "Enterben" im Sinne einer Beschränkung auf den Pflichtteil ist jedoch ohne Angabe von Gründen immer zulässig.

Freilich stellt sich auch die Frage, was "ein wenig verwirrt" in der Praxis bedeutet. Ein entsprechendes Testament könnte mit der Begründung angefochten werden, daß die Testierende bei seiner Errichtung nicht mehr geschäftsfähig war.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.390 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen