Enkelkinder Erbrecht

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bonny01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkelkinder Erbrecht

Großmutter hat 4 Kinder, 3 Enkel von 2 Enkel ist der Vater Tod, der Großvater ist auch Tod, das geschätzte vermögen ist bei der Großmutter ca. 600.000 € was bekommen meine 2 Kinder wo der Vater Tod ist und kann ich das erbe vorher vordern? Eine Tochter wird 18 und will ausbauen,
danke bonny01

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

geht das auch nicht ganz verwirrter?

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#2
 Von 
Bonny01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe 2 kinder, der vater ist 1998 verstorben nun möchte meine große bei mir ausbauen, ich habe das geld nicht dazu, mein mann hatte noch 4 gechwister und da ist noch ein uneheliches kind von seinem bruder, die großmutter lebt noch und der großvater ist 1999 gestorben sie war alleinerbe, der wert von ihren besitz ist ca. 600,000€ ,nun meine frage, könnten meine kinder 13 und 18 jahre schon ein teil des erbes ausbezahlt bekommen oder einen bauplatz(sie hat 4 davon) bekommen,
grüssle bonny 01

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Erbe kann nicht vor dem Tod gefordert werden. So etwas geht nur auf feiwilliger Basis von der Seite der Großmutter.

Wenn die Großmutter verstirbt und kein Testament vorhanden ist, bekommt jedes der 5 Kinder 120.000€. Falls ein Kind verstorben ist, dann treten dessen Kinder an seine Stelle. Die beiden Enkel bekommen also je 60.000€.

Wenn ein Testament vorhanden ist, dann gilt dieses natürlich. Mindestens bekommt aber jeder die Hälfte der o.g. Beträge.

Die Enkel hätten beim Tod des Großvaters ihren Pflichtteil fordern können. Diese Möglichkeit verjährt allerdings nach 3 Jahren, so dass das jetzt nicht mehr möglich ist.

Außerdem entsteht bei normaler Erbfolge eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich entscheiden kann, was mit dem Nachlass passiert. Wenn man 1/10-Anteil an 4 Baugrundstücken erbt, dann hat man noch lange nicht das Geld. Dazu müssen die Grundstücke erst mit der Zustimmung aller Erben verkauft werden.
Nur bei Bankkonten ist die Sachlage relativ einfach. Aber selbst das kann nur mit Zustimmung aller Erben aufgelöst werden.

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#4
 Von 
Bonny01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke hh,

ich hätte da noch eine Frage,
da ich ab März kein Kindergeld und auch kein Halbweisengeld mehr bekomme und wir auf dem Haus wo wir wohnen 82.000€ Schulden haben muss noch erwähnen das mein verstorbener Exmann und ich Gütergemeinschaft hatten und die noch nicht aufgehoben war bei seinem Tod und ich ja das Erbe annehmen musste sonst wäre die hälfte von meinen Haus an die Schwiegerleute oder geschwister gegangen,
so und nun komme ich vieleicht in die Pfändung weil mir ja 450€ fehlen denn ich muss im Monat 700€ abbezahlen und da dachte ich mir mit dem Geld könnte ich die schulden decken und meiner Tochter noch eine kleine Wohnung schafen,
muss dazu sagen die Wohnung wäre auch nebensache nur das wir das Haus behalten könnten,
aus so einer Situation haben wir da eine Chance????

danke im voraus Bonny:-)

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#5
 Von 
micheline
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

soviel ich weiß, kann das Erbe auch vor dem Tod eingefordert werden !
Und zwar von leiblichen unehelichen Kindern.
die können schon orher ihren Pflichteil einfordern

-----------------
"micheline"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bonny01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

so und nun bin ich ganz verwirrt:-(
hh schrieb das es nicht geht micheline schreibt es geht??????

wo muss ich es anfordern?
ich hoffe nicht bei der Großmutter, da wir keinen guten kontakt haben,

bitte helft mir es ist ganz dringen da meine Tochter bald 18Jahre ist,

Bonny;-)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie gesagt, einen rechtlichen Anspruch hast Du nicht. Daran ändert Deine Notlage auch leider nichts.

Da ich nicht weiß, welches Verhältnis Du zur Großmutter hast, bzw. Deine Kinder zu ihr, würde ich vorschlagen, dass Du mit ihr sprichst und ihr die Lage schilderst.

In beiderseitigem Einvernehmen kann man beliebige Lösungen finden, z.B. eine Schenkung unter Anrechnung auf den Erbteil, ggfls. sogar auf den Pflichtteil.


@micheline
Das ist nicht richtig.

So ein Recht gab es früher einmal. Seit jedoch nichteheliche Kinder den ehelichen Kinder gleichgestellt sind (seit 01.04.1998), ist es auch in diesem Fall nicht möglich, vor dem Tod sein Erbe zu fordern.

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