Enkel räumt Konto vom Opa via Paypal leer

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)
Enkel räumt Konto vom Opa via Paypal leer

Hallo an alle,

ich bräuchte mal ein paar Tipps zu folgendem Sachverhalt:

Ein Enkel hat von seinem Opa das Paypal Passwort erhalten, um sich einen Artikel im Internet zu kaufen.

In diesem Monat wurde von dem Enkel das gesamte Konto vom Opa geräumt durch Paypal Zahlungen.
Hat der Opa eine Chance sich an den Internetanbieter zu wenden um sein Geld zurück zufordern?
Passwort wurde heute sofort geändert. Aber der Schaden ist groß.
Der Enkel der seine Lehre abbrach kann das Geld sicher nicht zurückerstatten. Welche Schritte könnte man einleiten?

Danke für Hinweise und Ideen.

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von alice0505):
Hat der Opa eine Chance sich an den Internetanbieter zu wenden um sein Geld zurück zufordern?


Was genau kann der Internetanbieter dafür, dass der Opa sein Passwort für einen Zahlungsdienstleister an seinen Enkel gegeben hat, und dieser den Zugang dann mißbraucht hat???

Zitat (von alice0505):
Welche Schritte könnte man einleiten?


Zahlungsaufforderung an den Enkel, anschließend Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Pfändung, etc.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Wie alt ist denn der Enkel?

Ich sehe das außerdem nicht ganz so wie hiphappy. Interessant wären allerdings noch die näheren Umstände des Vertragsschlusses.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe das außerdem nicht ganz so wie hiphappy

Du bist wieder mal extrem lustig. Der Internetanbieter kann exakt nichts dafür. Egal wie die näheren Umstände waren. Wer sein Passwort herausgibt, hat auch mit den Konsequenzen zu leben. Das dem Internetanbieter anzulasten, ist völliger Blödsinn.

Das ist und bleibt eine Angelegenheit zwischen Opa und Enkel. Dritte haben nichts mit dem Problem zu tun und der Versuch, das Problem irgendeinem Dritten schuldhaft anzulasten ist bei freiwilliger Herausgabe des Passwortes unmöglich.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Jeder der mich kennt, weiss ich bin absoluter PP Gegner, aber hier muss man sagen, kann PP rein gar nichts dafür und kann somit auch nicht belangt werden...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,

ja das dachte ich mir schon, ein Fall von selbst dran schuld :-(.
ich sehe das genau wie Ihr. Ich wollte keinem Dritten die Schuld geben. Hätte ja sein können das es eine Idee gibt.
Der Opa hat mir nur unendlich leid getan.

Die näheren Umstände sind mir nur so bekannt das der Enkel 17 Jahre, über seine Playstation oder X-Box so ein Fifa Spiel spielt, und da mehrere hundert Euro am Tag raushaut.
Ich kenne mich da zwar nicht aus aber ich finde auch, das bei einer Spieleanmeldung das Alter eine erhebliche Rolle spielen sollte, gerade wenn man ohne Beschränkung Geld ausgeben kann.

Vielen Dank trotzdem.



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich kenne das hier so, dass man gern auf den Fehlern der Menschen herumreitet. Das bedeutet längst nicht immer, dass sie verloren sind. Für eine fachlich wertvolle Diskussion eignet sich zB juraforum.de, da hat man deutlich mehr Glück, auf Juristen zu treffen, die sich nicht ständig gleich entrüsten über Gedanken, die ihnen schlicht unbekannt sind.

Nun ist der Enkel sogar minderjährig; nur ein Grund mehr für mich, das "extrem lustig" zu sehen. Es ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen.

Und auch sonst würde nicht ohne Weiteres ein Vertrag zwischen dem Opa und dem Händler bestehen.

Niemand sagt, dass PP "belangt" werden kann. PP ist aber auch gar nicht der (wenn überhaupt) potenzielle Vertragspartner.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119662 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von alice0505):
Hat der Opa eine Chance sich an den Internetanbieter zu wenden um sein Geld zurück zufordern?

Klar, fordern kann man immer. Von daher ist die Chance grundsätzlich da.


Die Frage ist halt, wen genau meint man eigentlich mit "Internetanbieter"? Und wo genau sitzt dann dieser "Internetanbieter", Deutschland, EU oder irgendwo auf dem Rest der Welt?


Paypal dürfte haftungsmäßig raus sein, denn Opa hat ja das Passwort rausgegeben.
Die Gaminganbieter sind jedoch noch lange nicht vom Haken.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von alice0505):
das der Enkel 17 Jahre, über seine Playstation oder X-Box so ein Fifa Spiel spielt, und da mehrere hundert Euro am Tag raushaut.


Das können die Erziehungsberechtigten die Rückabwicklung fordern, da kein Vertrag zustande gekommen ist.

Allerdings hat da weder der Internetanbieter noch Paypal irgend etwas mit zu tun. Außerdem wurde der entscheidende Fakt "minderjährig" im Erstpost nicht erwähnt, im Fall der Volljährigkeit des Enkels bleibe ich bei meiner Meinung: dann ist es komplett ein Fall von "selbst Schuld".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es ist egal, wie "lustig" Droitteur das findet. Die Telekom, Vodafone oder wer auch immer der konkrete Internetanbieter nun ist, hat exakt gar nichts mit dem Problem zu tun. Dieser Gedanke, das Geld von der Telekom o.ä. zurück zu fordern ist wirklich derart blödsinnig, dass man auch gar nicht weiß, ob man nun lachen oder weinen soll.

Auf ein anderes Forum zu verweisen, in der Hoffnung, dass dort ein Weg gefunden würde, das der Telekom u.ä. anzulasten, ist fast schon auf dem Niveau der Reichsbürger und ihrer Versuche, die Nicht-Existenz unseres Staates juristisch zu begründen.

Zitat:
Es ist überhaupt kein Vertrag zustande gekommen.

Und auch das ist einfach nur Unfug aus juristischer Sicht. Natürlich sind Verträge zustande gekommen. Dass diese ggf. bei fehlender Erlaubnis widerrufen werden könnten von den Erziehungsberechtigten, dass sie also schwebend unwirksam sind, bedeutet nicht, dass die Verträge niemals zustande gekommen sind.

Zitat:
PP ist aber auch gar nicht der (wenn überhaupt) potenzielle Vertragspartner.

Doch, das ist Paypal. Denn Paypal lässt sich die Forderung der Händler abtreten und macht sie dann geltend. Insofern ist Paypal nun der Vertragspartner. Ob man das will oder nicht.

---

Zur Sache zurück.

Die Frage, ob der Widerruf durch den Erziehungsberechtigten hier funktioniert, die kann man mal diskutieren. Das könnte sogar durchaus funktionieren. Die Genehmigung lag vom Opa ja auch nur für ein Rechtsgeschäft vor, nicht für die übrigen Rechtsgeschäfte. Die Beweisbarkeit könnte ggf. zu einem Problem führen.

Ansonsten würde ich den Erziehungsberechtigten raten, sich mal mit Suchtverhalten und deren Auswüchsen zu beschäftigen und mal dem Bub kräftig die Hammelbeine lang zu ziehen. Denn er ist drauf und dran, seine Sucht über moralische und rechtliche Grenzen zu setzen und der Weg in einen tiefen Sumpf aus Straftaten ist bei diesem Verhalten jedenfalls nicht weit.

Paypal ist übrigens dann im Boot, wenn es in seiner Schizophrenie wie eine Bank funktionieren würde. Denn als Zahlungsdienstleister nach SEPA müsste dem Opa möglich sein, sämtlichen nicht erlaubten Buchungen einfach zu widersprechen. Er braucht dafür nicht mal eine Begründung. Mit Widerspruch müsste die Bank Paypal das ganze ja korrigieren und dem Händler-Konto belasten. Problem ist ja eher, dass Paypal immer gerade das sein will, was man nicht gebrauchen kann ;-)

Zitat:
Die Gaminganbieter sind jedoch noch lange nicht vom Haken.

Du meinst das hinsichtlich Suchtprävention o.ä.?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Ich sehe das außerdem nicht ganz so wie hiphappy.
Ich sehe das exact so wie hiphappy.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Du siehst wohl schon Gespenster vor lauter Reichsbürgern.

Ich unterstellte, dass mit "Internetanbieter" der Händler (oder bei wem auch immer der Enkel etwas in Anspruch genommen hat) gemeint war; nicht Vodafone oder so. Da mag ich mich irren. Aber schöner ist es für dich wohl, zu behaupten, ich würde blödsinnigerweise Vodafone und Co. im Boot sehen.

Mit "es ist kein Vertrag zustande gekommen" ist selbstverständlich gemeint, dass kein Vertrag wirksam zustande gekommen ist -.- Dein Einwand würde auf Aussagen wie "Vertrag ist nichtig" zutreffen; aber wenn man den Unterschied beachten würde, könnte man ja einmal weniger schlau tun. Wenn da etwas Quatsch ist, dann die Aussage, die Erziehungsberechtigten müssten die Erklärungen "widerrufen". Genauso wie die Aussage, der Opa habe ein Rechtsgeschäft des Enkels "genehmigt". Opa ist nicht der Erziehungsberechtigte.. Auch nicht für die in Rede stehenden weiteren Rechtsgeschäfte. Was siehst du für ein Beweisproblem?

Selbst wenn Paypal sich die Forderung abtreten lässt und nun, wie du sagst, Vertragspartner wäre, käme es in der Hauptsache immer noch darauf an, ob auch ursprünglich - und insbesondere mit wem - ein Vertrag zustande gekommen ist und dafür ist irrelevant, wer irgendwann später mal Forderungsinhaber wird.

PS:
Der Hinweis auf das andere Forum folgt vor allem daraus, dass man sich da nicht ständig von Halbwissenden anpflaumen lassen muss.

-- Editiert von Droitteur am 28.11.2017 16:04

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alice0505
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 56x hilfreich)

Ich möchte nochmal schnell klarstellen, dass ich mit Internetanbieter selbstverständlich nicht der DSL Anbieter gemeint war, sondern die Firma die das Geld bekam. Im vorliegenden Fall ist das EA Swiss.
Ich habe dennoch viele interessante Gedankenansätze gelesen, vielen Dank dafür.
Ich gehe davon aus das dieses Forum nicht nur für Jura und Rechtswissenschaftler da ist, sondern auch für Laien, für Fragen und Diskussionen offen steht. Also bitte nicht gar so vorwurfsvoll und überheblich!
Dann seid ihr toll

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

@Droitteur:
Der Begriff "Internetanbieter" ist seit Jahren für diejenigen Anbieter belegt, die einen "ins Internet bringen".
Das kann man nicht mit Händler gleichsetzen. Die Händler im Internet sind einfach nur "Online-Händler" oder "Internet-Händler"
Klar, dass du dich nun wieder rausredest und Begriffsdiskussionen anzettelst, nur weil du Begriffe anders verwendest wie die übrige Welt. Kennt man von dir...

Zitat:
dass kein Vertrag wirksam zustande gekommen ist

Lustig. Man ergänze ein Wort und verdrehe damit den Sinn eines Satzes. Schon hat man Recht. Dummerweise bringt das nichts. Die Verträge mit Minderjährigen sind wirksam. Wenn ein Erziehungsberechtigter (oder der volljährig werdende Bub) die Genehmigung dann verweigert, ist das Geschäft nichtig. Aber auch nur dann.

Zitat:
Genauso wie die Aussage, der Opa habe ein Rechtsgeschäft des Enkels "genehmigt".

Dir ist schon klar, dass es vom Opa die Erlaubnis gab, für das erste Rechtsgeschäft das Opa-Paypal-Konto zu nutzen? Das ist vollkommen egal, ob er der Erziehungsberechtigte ist oder nicht. Er hat die Genehmigung für die Nutzung des Paypal-Kontos erteilt.

Zitat:
Was siehst du für ein Beweisproblem?

Zur Frage, was der Opa dem Bub nun erlaubt hat und was nicht mehr. Und zwar zur Frage der Kontonutzung. Nicht bezogen auf die Frage nach der Minderjährigkeit und der entsprechenden möglichen oder unmöglichen Konsequenzen.

Zitat:
Wenn da etwas Quatsch ist, dann die Aussage, die Erziehungsberechtigten müssten die Erklärungen "widerrufen".

Aha. Preisfrage: Was passiert denn, wenn die Erziehungsberechtigten bei Kenntnisnahme des Problems einfach nichts tun und sich raushalten?

Zitat:
Selbst wenn Paypal sich die Forderung abtreten lässt und nun, wie du sagst, Vertragspartner wäre, käme es in der Hauptsache immer noch darauf an, ob auch ursprünglich - und insbesondere mit wem - ein Vertrag zustande gekommen ist und dafür ist irrelevant, wer irgendwann später mal Forderungsinhaber wird.

Stop. Deine Aussage war, dass Paypal nicht belangt werden kann. Weil Paypal nichts mit dem Vertrag zu tun hätte. Ich habe korrigiert, dass Paypal sehr wohl damit zu tun hat, denn bei einer Abtretung werden Einwände gegen die Ursprungsforderung nicht unter den Tisch gekehrt, sondern der neue Gläubiger (=Paypal) muss sich diese Einwände gefallen lassen und dann das Geld ggf. auch ersetzen, wenn die Erziehungsberechtigten das Ganze nicht genehmigen. Du behauptest nun, dass das falsch sei? Soll ich dir noch den BGB-Paragraphen zitieren?

Zitat:
PS: Der Hinweis auf das andere Forum folgt vor allem daraus, dass man sich da nicht ständig von Halbwissenden anpflaumen lassen muss.

Das hatten wir doch schon mal. Wenn du ständig Unsinn schreibst, dann wirst du korrigiert. Das "Anflaumen" begründet sich eher darin, dass du immer so tust, als seien alle anderen extrem unwissend und zu dumm, sich mit deinem Intellekt zu messen. Es ist einfach nur lustig, dass du leider derjenige bist, der oft genug mit Unwissenheit und merkwürdigen Begriffsdefinitionen hantierst, die sonst niemand so verwendet wie du.

Im Endeffekt ist das ein gravierendes Kommunikationsproblem. Wenn die Menschheit von Äpfeln redet und du stattdessen von Birnen, dann aber behauptest, du meinst doch die Äpfel. Ja.... Lustig halt.

-- Editiert von mepeisen am 28.11.2017 16:48

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Der TE hat den Begriff "Internetanbieter" in die Diskussion eingeführt; nicht ich. Ich habe ihn bloß weiterverwendet, auch nicht als einziger. Ich habe ihn noch dazu so verwendet, wie ich ihn verstanden habe und wie er vom TE gemeint war.

Verträge mit Minderjährigen sind mitnichten einfach so wirksam bis auf Widerruf. Sie sind einfach schwebend unwirksam, wie du einmal richtig festgestellt hattest. Da muss nichts widerrufen werden.

Preisantwort: Im schlimmsten Fall besteht ein Schadensersatzanspruch; eine Mitteilung des Minderjährigen - hierzu bedarf es auch nicht der Kenntnis der Eltern - über sein Alter würde das bereits deutlich relativieren. Nicht jedoch ein Vertrag.

Der Opa kann sicher erlauben, dass der Enkel für ihn dies und jenes tut. Dann sind dies aber Rechtsgeschäfte des Opas, nicht des Enkels. Der Minderjährige kann nicht vorteilhafte Erklärungen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeben.

Über Paypal habe ich überhaupt nichts groß schreiben wollen; mir ging es darum bloß um den Kommentar, Paypal könne man nicht belangen. Ich habe klarstellen wollen, dass ich darauf auch gar nicht hinaus wollte.

Man sieht ja hier im Thread sehr schön, wie wenig Ahnung ich habe versus was mir hin und her gedreht wird und wer hier ausfallend geworden ist. Ich habe selbstverständlich kein Problem damit, wenn jemand unwissend ist. Ich lasse mich nur nicht gern anpflaumen, weder von Wissenden noch von Unwissenden. Wissende tun dies aber nach meiner Erfahrung sehr viel seltener.

Ich verzeihe dir aber; du bist sicher absolut davon überzeugt, mehr Ahnung von Recht zu haben als ich. Du empfindest wahrscheinlich mir gegenüber genau dasselbe, was ich gegenüber dir empfinde.

-- Editiert von Droitteur am 28.11.2017 17:06

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Verzeih..

"Nicht jedoch ein Vertrag."

Damit meine ich natürlich schon wieder einen wirksamen Vertrag (bzw einen vertraglichen Anspruch). Vllt glaubst du mir ja diesmal, dass ich das Wort "wirksam" in Gedanken dabei hatte und nicht erst später erfand, um meine Haut zu retten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Nein, leider total falsch: Wenn die Erziehungsberechtigten einfach nichts tun und sich raushalten, dann ist der Vertrag in vielen Fällen konkludent genehmigt. Das ist eine der wenigen Fälle, in denen de jure das Schweigen etwas bewirkt und gerade nicht unbedeutend ist. Das wird auch schön in dem von dir so heiß geliebten anderen Forum dargestellt: https://www.juraforum.de/forum/t/suche-hilfe-bei-einem-fall-zur-beschraenkten-geschaeftsfaehigkeit.434233/

Dazu kommt: Wenn die Minderjährigen lediglich einen Rechtsvorteil erlangen, bedarf es der Genehmigung gar nicht und kann auch umgekehrt gar nicht von den Erziehungsberechtigten durch Verweigerung der Genehmigung nichtig erklärt werden. Wenn man beispielsweise unterstellt, dass der Opa dem Jungen Geld geschenkt hat, damit er dann in Folge das (erste) Rechtsgeschäft tätigt, wird es ziemlich Eng. Diesen Gedankengang haben wir hier noch gar nicht diskutiert, weil man sich erst mal mit dir und deinen völlig unsinnigen Posts auseinandersetzen muss und klarstellen muss, wie weit du daneben liegst.

Zitat:
Ich habe ihn bloß weiterverwendet

Du hast ausdrücklich und trotz besserem Wissen hiphappy komplett widersprochen, statt dein Wissen zu teilen, dass der TE den begriff falsch verstanden hat. Und als ich drauf hingewiesen habe, hast du immer noch darauf beharrt, Recht zu haben,

Zitat:
Über Paypal habe ich überhaupt nichts groß schreiben wollen; mir ging es darum bloß um den Kommentar, Paypal könne man nicht belangen. Ich habe klarstellen wollen, dass ich darauf auch gar nicht hinaus wollte.

Wieder einmal leugnest du, was du geschrieben hast. Wieso machst du so etwas jedes mal? Du hast deutlich geschrieben, dass Paypal gar nichts damit zu tun hätte. Nirgendwo steht, dass du nicht auf Paypal bezogen werden willst.

Zitat:
Ich habe selbstverständlich kein Problem damit, wenn jemand unwissend ist

Nein, du hast ein gewaltiges Problem damit, wenn man dir aufzeigt, dass du Unsinn redest. Dein Ego lässt nicht zu, zuzugeben, dass du daneben liegst. Dass du Sätze schreibst, die sich völlig falsch interpretieren lassen und wenn du hier dem TE damit Gedankengänge in den Kopf legst, die bezogen auf sein Problem bzw. das des Opas völlig falsche Reaktionen provozieren könnten.

Es ist einmal mehr lustig, wie du zeitgleich keine Ahnung hast, dann Unfug redest und dann noch darauf beharrst, doch uneingeschränkt recht zu haben und versuchst, alles dann so zu verklären und völlig im Sinn zu entstellen, bis du Recht hast.

Du machst mit diesem Unfug und dieser Besserwisserei unnötig Themen kaputt. Und das nicht nur einmal versehentlich. Das passiert dir hier ständig. Du gerätst nicht nur mit mir aneinander, sondern mit anderen Usern genauso. Und ja, so Leute wie du, die können einen wütend machen. Wenn man hier Dinge, die nicht nur selbstverständlich sind, sondern auch uneingeschränkt richtig, selbst nach Klarstellung über Gesetze oder Gerichtsurteile ständig neu rechtfertigen muss und dann noch anhören muss, das alles, was völlig normale und anerkannte Rechtsmeinung ist, sei total falsch. Ja, da kann man aufbrausend werden. Deine Art, eigene Fehler nie zuzugeben, die ist das Problem und nichts anderes.


-- Editiert von mepeisen am 29.11.2017 00:40

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

"Diesen Gedankengang haben wir hier noch gar nicht diskutiert, weil man sich erst mal mit dir und deinen völlig unsinnigen Posts auseinandersetzen muss und klarstellen muss, wie weit du daneben liegst."
"Du machst mit diesem Unfug und dieser Besserwisserei unnötig Themen kaputt."


Ohne meinen Einwand wären wir wahrscheinlich noch immer bei der erstbesten Einschätzung: Keine Chance (nichts für ungut, hiphappy).

Für diese Nachfrage war übrigens etwas Voraussetzung, was auch für eine seriöse juristische Antwort überhaupt erforderlich ist: ein gewisses Maß an Offenheit. Bei dir sieht es mir ganz im Gegenteil nach Verbohrtheit aus. Du hast dich in Bezug auf mich wohl in etwas verrannt, wie zB in die Idee, ich würde keine Ahnung haben. Deshalb kannst du vllt nicht erkennen, dass ich mich genauso von Leuten wie dir geärgert fühlen könnte, die weit weniger Ahnung vom Recht haben als ich, und mich trotzdem immer wieder patzig und/oder altklug belehren wollen.

Ansonsten bin ich für Diskussionen immer offen und mache die Kompetenz gar nicht zum Thema. Wenn ich irgendwo falsch liege, gebe ich das auch gern zu; was soll es da abzustreiten geben? Ich denke sogar, dass ich mir Irrtümer noch eher erlauben kann, weil ich in der Regel von vornherein offener formuliere, wenn ich mir unsicher bin. Das ist es ja gerade, was mich wie hier am meisten stört: so unumstößliche Einschätzungen und alles andere sei Blödsinn.
Du willst mir hier aber unbedingt etwas anhängen 0o Ich habe nie gesagt, dass PayPal nicht zu belangen ist; mir ging es wirklich nur um den Kommentar von l-d-h und darum, ihm zu sagen, dass ich nicht auf PayPal hinaus wollte.

Was du aus dem Forum zitierst, hat den Hintergrund, dass der Verkäufer die Eltern zur Genehmigung auffordert mit weiteren speziellen Umständen (so lautet ja auch dort der Grundsatz, dass eine Nichterklärung zur Nichtigkeit des Vertrages führt). So etwas stand hier noch gar nicht zur Debatte. Ich hatte deinen Wink mit der "Kenntnis" der Eltern aber schon zur Kenntnis genommen.. Hattest du ja sehr fein eingefädelt.
Gleichwohl: Ohne echte Beteiligung der Eltern (und auch die Wertung von Schweigen als Zustimmung würde letztlich ja zu einer angenommenen Beteiligung führen, die ohne Kenntnis der Eltern aber noch weniger vorliegen kann) wird ein nachteiliger Vertrag grundsätzlich nicht wirksam. Und es bleibt auch dabei, dass ein solcher Vertrag nicht, wie von dir behauptet, grundsätzlich bis zum Widerruf oder der Verweigerung der Genehmigung wirksam wäre.

Auch wenn Opa dem Jungen Geld für einen bestimmten Zweck schenkt, ist ein daraufhin geschlossener Vertrag des Jungen für diesen prinzipiell rechtlich nachteilig. Es wäre allenfalls möglich, dass der Junge als Vertreter oder Bote des Opas auftritt; dann handelt es sich beim Vertrag wie gesagt trotzdem um ein Rechtsgeschäft des Opas, nicht des Jungen.

"Du hast ausdrücklich und trotz besserem Wissen hiphappy komplett widersprochen, statt dein Wissen zu teilen, dass der TE den begriff falsch verstanden hat."

Ein bisschen weiter oben hast du dich noch über mich beschwert, ich würde hier Begriffsdiskussionen anzetteln. Dabei bist es doch offensichtlich du, der diese hier anzettelt. Mir dagegen war die begriffliche Unschärfe anfangs gar nicht aufgefallen, weil sich schlicht aus dem Kontext für mich das ergeben hat, was auch wirklich gemeint war. Ich hatte darum, und weil nach den ersten Tastversuchen zur Orientierung ja ohnehin noch nicht aller Tage Abend war, überhaupt keinen Grund hier den TE über falsch verstandene Begriffe aufzuklären.

So langsam glaube ich ganz und gar, du bist hier der von dir verhasste Besserwisser. Aber ich bin der Rechthaber.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
und mache die Kompetenz gar nicht zum Thema

Warst du das nicht mit der Kompetenz bei irgendwelchen Stromleerständen-Zeugs?
Du hast in diesem Thema auch nicht einmal behauptet, dass einige andere überhaupt keine Ahnung hätten und keinerlei Kompetenz mit zu diskutieren?
Schon wieder leugnest du das, was du selbst schreibst.

Du trittst ständig diese Diskussion darüber los, wer hier keine Ahnung hat. Immer wieder aufs Neue. nachdem du Unsinn geschrieben hast.

Zitat:
mir ging es wirklich nur um den Kommentar von l-d-h und darum, ihm zu sagen, dass ich nicht auf PayPal hinaus wollte.

Auf was du dich bezogen hast, ist doch klar. Aber der folgende Satz stammt nicht von dir? Er enthält keinerlei Aussage zu Paypal? Er enthält keinerlei Wertung, ob Paypal hier ggf. Geld erstatten müsste, wenn man dort einen Konfliktfall eröffnet und erklärt, dass mit Minderjährigkeit und verweigerter Genehmigung des Erziehungsberechtigten der Vertrag für nichtig erklärt wird?

Zitat:
So etwas stand hier noch gar nicht zur Debatte

Hier steht für jeden nachweisbar deine Behauptung, dass die Erziehungsberechtigten gar nichts tun müssten, auch nichts widerrufen müssten u.ä. Das ist deine Behauptung. Nicht mehr, nicht weniger. Keine Einschrönkung darauf, ob die Etern das mitbekommen haben oder nicht. Keine Einschränkung zur kommenden Volljährigkeit des Enkels. Wieso soll das alles plötzlich nicht mehr hier stehen? Du hast es doch selbst geschrieben? Wieso ist meine Klarstellung diesbezüglich nur "Halbwissen" oder "Unwissen"? Was ist an meiner Klarstellung falsch? Wenn einfach nichts passiert, wenn der Bub demnächst 18 wird (kann ja nur maximal knapp 1 Jahr dauern, wenn er jetzt 17 ist), spätestens dann sind die Eltern auch aus dem Spiel. passiert dann immer noch nichts, spätestens dann ist alles vorbei? Wieso ist diese Klarstellung von mir falsch? Wieso sprichst du mir Wissen und Kompetenz ab in diesem Punkt?

Zitat:
Auch wenn Opa dem Jungen Geld für einen bestimmten Zweck schenkt, ist ein daraufhin geschlossener Vertrag des Jungen für diesen prinzipiell rechtlich nachteilig.

Hast du für diese Rechtsmeinung auch einen Beleg? Denn dummerweise gibt es Gerichtsurteile dafür, dass du hier einfach nur Unrecht hast. Ein kleiner Tipp für die Urteilssuche. Vergleiche das, was hier passiert ist, mal mit einem zweckgebundenen Geldgeschenk oder auch einem Gutschein. Das Einlösen eines dem Minderjährigen überlassenen Gutscheins ist also stets schwebend unwirksam? Noch ein zweites Stichwort: Der sogenannte Taschengeldparagraph kann auch eine gewichtige Rolle spielen bei dieser Frage.

Wieso verleugnest du deine eigenen Aussagen?

Es ist immer wieder dasselbe mit dir.

Ich will ja gerne dazu lernen. Aber nicht wie in der Vergangenheit in anderen Themen auf dem Niveau "Ich, Droitteur habe uneingeschränkt Recht und alle anderen sind unwissende kleine Würmer, die nur Unsinn von sich geben". Lege endlich mal diese hochnäßige Art ab und höre auf, damit Themen kaputt zu machen, finde endlich mal zur Sachlichkeit zurück, dann kann man hier endlich mal über diese Fragen diskutieren.

Ich persönlich will mir da gar kein Urteil bilden, denn ich sehe zwar Argumentationsstränge und vielleicht Möglichkeiten, wo man dem Opa vielleicht helfen kann. Aber ich sehe auch ein gewaltiges psychisches Problem, denn die geschilderten Verhaltensweisen des Enkels sind keine guten. Ich habe mich auch viel in Jugendarbeit engagiert und vor allem in Hinblick auf Computerspiele und Suchtindikatoren. Es mag sein, dass das Verhalten nicht in einer noch größeren Krise endet. Aber ich bin auch ein Stück weit hin- und hergerissen zwischen dem Punkt, was man aus erzieherischen gründen machen sollte und was vielleicht aus juristischer Sicht möglich sein könnte (oder auch nicht).

Mir tut so etwas fast schon persönlich weh, wenn einer wie du daher kommt, Themen mit auch wirklich falschen oder falsch zu verstehenden Aussagen zerstört und dann wegen einem von dir angezettelten Streit der Blick auch auf die erzieherische oder Nicht-juristische Komponente einfach nur kaputt gemacht wird. Ich hoffe einfach, dass der TE weiterhin mit liest, sich die zwei drei Absätze raus zieht, die jenseits des von dir angezettelten Streits wichtig sind.

Bin ansonsten hier mal raus. Habe echt keinen Bock, mich erneut mit dir anzulegen, nur weil du diesen Unfug treibst.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das Einlösen eines dem Minderjährigen überlassenen Gutscheins ist also stets schwebend unwirksam?

Nö.
Zitat (von mepeisen):
Noch ein zweites Stichwort: Der sogenannte Taschengeldparagraph kann auch eine gewichtige Rolle spielen bei dieser Frage.

Stimme auch voll zu, es wäre was anderes wenn der Enkel 12 Jahre alt wäre und nicht 17 Jahre. Im ersten Fall können 50€ pro Einkauf schon zu viel sein, im letzten auch mal 500€.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Stimme auch voll zu, es wäre was anderes wenn der Enkel 12 Jahre alt wäre und nicht 17 Jahre. Im ersten Fall können 50€ pro Einkauf schon zu viel sein, im letzten auch mal 500€.


Die Höhe des Betrages spielt doch überhaupt keine Rolle, sondern die Frage, ob dem Minderjährigen Geld zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde (das Gesetz macht diese Formulierung doch bewusst so)
Heißt: In beiden Fällen können auch 5€ sondern zu viel sein


Zitat (von mepeisen):
Hast du für diese Rechtsmeinung auch einen Beleg? Denn dummerweise gibt es Gerichtsurteile dafür, dass du hier einfach nur Unrecht hast.


Mepeisen: Deine Meinung in allen Ehren. Aber ich habe das Gefühl, du wirfst hier mangels besseren Wissens viele Begriffe durcheinander. Natürlich ist ein Kaufvertrag in jedem Fall erst einmal rechtlich nicht lediglich vorteilhaft für den Jugendlichen, da er ja etwas leisten muss bzw sich dazu verpflichtet. Erst bei der Frage, womit diese Leistung bewirkt wird, kommt der Taschengeldparagraph ins Spiel und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise eine Wirksamkeit des Vertrages. Dieser bleibt aber trotzdem für den Jugendlichen nicht lediglich vorteilhaft.

Ich kann Droitteur hier übrigens verstehen. Habe auch das Gefühl, dass es hier -wie so oft- mehr um Behauptung der eigenen Meinung, als um Hilfestellung für den TE geht.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

@mepeisen:
Nachdem du dich von mir "ansonsten" verabschiedest, will ich dir da gern das letzte Wort lassen.

Erlaube mir nur die Bemerkung, dass es gleich deine erste Reaktion war, mich "mal wieder extrem lustig" zu finden, mir völligen Blödsinn zu unterstellen sowie mich gleich darauf mit irgendwelchen Reichsbürgern und verirrten Möchtegernjuristen zu vergleichen und dass es mir wohl kaum zur Last gelegt werden kann, wenn ich mich dann auf deine von dir eröffnete Metaebene einlasse. Das ist meinerseits sogar ein Kompliment an dich, soweit es Zeichen dafür ist, dass ich dich noch irgendwo ernst nehme und Wert auf deine Meinung lege.

@topic:
Der TE sollte unbedingt nachhaken, wenn ihm/ihr etwas unklar ist.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen