Energetische Modernisierung - was gehört dazu

23. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marilena07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Energetische Modernisierung - was gehört dazu

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal Eure Einschätzung bei folgendem Sachverhalt:

Wir wohnen seit 15 Jahren in einer Mietwohnung. Unser Vermieter hat das Haus in den 80er Jahren als EFH gebaut und nach der Scheidung von seiner Frau in drei separate Wohnungen umgebaut. Er bewohnte seither eine Wohnung, die zwei anderen Etagen wurden vermietet. Die Heizungsanlage wurde damals aber nicht umgebaut, so dass es bisher nur einen Kreislauf gibt, und wir seit 15 Jahren eine Warmmiete bezahlen.

Nun hat der Vermieter das Haus auf seinen Sohn überschrieben, und weil die bestehende Öl-Heizung samt Wärmepumpe im Mai 2017 kaputt ging hat der Sohn uns eine Ankündigung über eine "energetische Modernisierung" über € 28000,- für eine neue Pelletsheizung angekündigt. Von den 28000,- zieht er die Kosten für die Förderung vom Staat in Höhe von € 3000,- ab, vom Rest möchte er 11% p.a. auf unsere qm umlegen.

Wir vermuten, dass in den 28000,- auch der Umbau des Heizkreislaufs in drei separate Kreisläufe und der Einbau der Wärmemengenzähler enthalten ist. Dürfen diese Kosten überhaupt auf uns umgelegt werden? Und müsste er nicht die 28000,- um die Reparaturkosten der alten Heizungsanlage reduzieren?

Vielen Dank für Eure kurze Einschätzung

Grüsse
Marilena07

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Marilena07):
die Reparaturkosten der alten Heizungsanlage reduzieren?

Welche Reparaturkosten?
Die alte Heizung funktioniert doch noch, oder gibt es jetzt nur Kaltwasser?
Bei Umbau auf auf Pellets muss eh einiges am Leitungsnetz geändert werden, da andere Temperaturen vorhanden sind.
Zitat (von Marilena07):
der Einbau der Wärmemengenzähler enthalten ist.

Der Einbau wäre ja auch für den Mieter eine Verbesserung, da eben danach nach Verbrauch abgerechnet werden kann.

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#2
 Von 
Marilena07
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, die alte Öl-Heizung funktioniert gar nicht mehr. Warmwasser wird derzeit nur von einem elektrischen Heizstab der ebenfalls defekten Wärmepumpe (Kompressor defekt) erzeugt.

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Marilena07):
Vielen Dank für Eure kurze Einschätzung
Bei einigen Schreibern hier bekomme ich den Eindruck, alles ist immer zur Gänze eine ernergetische Modernisierung. Das Gesetz sagt etwas anderes.

§ 555b BGB legt fest, was eine Modernisierung ist, in § 555c BGB stehen die Anforderungen an eine ANkündigung und in § 559 BGB finden sich die Regelungen zur Mieterhöhung. Darin heisst es
Zitat:
(2) Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach Absatz 1; sie sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln.


Damit sind notwendige Erhaltungsmaßnahmen abzuziehen. Das ist hier offenbar nicht geschehen. Eine Umrüstung in separate Kreisläufe könnte auch eine Modernisierung sein, da bin ich mir nicht sicher. Im Detail wird man das in einem Forum aber eh nicht klären können. Denn dazu muss man sich alle Maßnahmen im einzelnen anschauen, die da geplant sind.

PS: Mietminderungen sind bei einer energetischen Sanierung ausgeschlossen.

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
PS: Mietminderungen sind bei einer energetischen Sanierung ausgeschlossen.

Gibt es hierzu eigentlich bereits konkretisierende Rechtsprechung? Oder darf ich in meinen Häusern im Winter die Heizungsanlagen energetisch sanieren und die Mieter sind für mehrere Tage/Wochen ohne Heizung und Warmwasser und haben das ohne Mietminderung zu tolerieren?

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Gibt es hierzu eigentlich bereits konkretisierende Rechtsprechung? Oder darf ich in meinen Häusern im Winter die Heizungsanlagen energetisch sanieren und die Mieter sind für mehrere Tage/Wochen ohne Heizung und Warmwasser und haben das ohne Mietminderung zu tolerieren?
Ich kenn keine. Ich vermute aber mal, dass so etwas gegen Treu&Glauben verstossen würde.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich kenn keine. Ich vermute aber mal, dass so etwas gegen Treu&Glauben verstossen würde.


Ich vermute mal, dass die Mieter gegen so eine Moderisierung Einspruch einlegen können, wegen unzumutbarer Härte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Oder darf ich in meinen Häusern im Winter die Heizungsanlagen energetisch sanieren und die Mieter sind für mehrere Tage/Wochen ohne Heizung und Warmwasser und haben das ohne Mietminderung (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) zu tolerieren?

Nö, denn da mindert man ja nicht wegen der Energetischen Sanierung, sondern weil der Vermieter nicht die notwendigen Mindesttemperaturen in der Wohnung liefert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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