Empfänger nicht zu ermitteln - was jetzt?

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Post stellt nicht zu und Käufer beharrt auf Richtigkeit der Adresse

Frage: Ich habe im Internet etwas an privat verkauft und an die angegebene Adresse versendet. Das Paket kam zurück mit dem Vermerk: "Empfänger konnte unter angegebener Adresse nicht ermittelt werden". Käufer behauptet, die Adresse stimmt. Neue Versandkosten will er nicht zahlen. Was jetzt?

123recht.de: Fehler können auch bei der Post mal vorkommen. Gehen Sie zur Post und reklamieren Sie die nicht erfolgte Zustellung des Pakets. Sie müssen hier nicht beweisen, dass die Adresse existiert: Verlangen Sie einfach die erneute Zustellung, die die Post dann kostenlos durchführen wird.

Frage: Was passiert, wenn das Paket dann wieder zurückkommt oder es doch eine falsche Adresse war?

123recht.de: Wenn die Adresse doch falsch sein sollte und der Käufer dafür verantwortlich ist - etwa weil er einen Zahlendreher nicht bemerkt hat - dann muss der Käufer für die Mehrkosten aufkommen. Denn ein erneuter Zustellversuch kann nur an die angegebene Adresse erfolgen. Neue Adresse bedeutet also auch neue Kosten.

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