Elternzeit ist kein Urlaub

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Wer darf wie lange in Elternzeit gehen?

Seit dem 01.01.07 gilt das Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz BEEG. Abschnitt 2 §§ 15ff. regeln die Elternzeit.

In der Elternzeit kann ein Arbeitnehmer(in) sich u.U. eine Auszeit nehmen, nicht arbeiten, oder seine Arbeitszeit verringern, um für sein Kind zu sorgen.

Elisabeth Aleiter
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Welche Arbeitnehmer können Elternzeit beanspruchen?

  • Sorgeberechtigte Arbeitnehmer(in) mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
  • die ein Kind im Haushalt betreuen und erziehen
  • das bis zu 3 Jahre alt ist
  • bis zu 3 Jahre lang
  • ein Elternteil allein, oder beide Eltern gemeinsam

Wichtig zur elterlichen Sorge: Verheiratete Ehepartner haben beide elterliche Sorge am gemeinsamen Kind. Nicht verheiratete Expartner, die leibliche Väter sind, haben u.U. kein Sorgerecht. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.7.2010 kann jeder Vater eines nichtehelichen Kindes seine elterliche Sorge leichter erhalten bzw. durchsetzen.

Antrag auf Elternzeit

Die Elternzeit wird durch schriftlichen Antrag 7 Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber beantragt. Es muss genau dargestellt werden, für welche Zeiten innerhalb von drei Jahren die Elternzeit genommen werden soll.

Wichtig zum Arbeitgeber: Genau die Adresse des Arbeitgebers prüfen. Arbeitsplatz und Arbeitgeberadresse können verschieden sein.

Frühester Zeitpunkt für Anträge

Frühester Zeitpunkt: Eine Woche nach Geburt bzw. sieben Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes. Als Beleg genügt zunächst die vorläufige Geburtsurkunde vom Krankenhaus, die Geburtsurkunde vom Standesamt wird nachgereicht.

Elternzeit = Verringerung der Arbeitszeit?

Der Arbeitnehmer hat in Großbetrieben auch gemäß § 15 VII BEEG für eine Zeit ab 2 Monaten den Anspruch, seine Arbeitszeit auf 15-30 Wochenstunden zu verringern. Wird keine Einigung erzielt kann der Arbeitnehmer u.U. zum Arbeitsgericht ziehen.

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