Elternzeit Kündigung Frist

27. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tan12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternzeit Kündigung Frist

Hallo
Bin momentan noch in Elternzeit (bis Mai), möchte aber kündigen und im April woanders anfangen.
Im Vertrag steht als Kündigungsfrist "6 Wochen zum Kalendervierteljahr", heißt also im Februar.

Im Internet habe ich aber von Sonderregelungen in der Elternzeit gelesen, da wären es 3 Monate?!

Was stimmt denn??

Vielen Dank schon einmal für eure (hoffentlich schnellen...) Antworten :-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Es gilt die Sonderregelung nach § 19 BEEG , d.h. es kann zum Ende der Elternzeit nur mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tan12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber geht es nur um das Ende der Elternzeit, also während der Elternzeit kann ich nach der vertraglich festgelegten Frist ganz normal kündigen?
Vertehe ich das richtig??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ja, der AN kann in der Elternzeit jederzeit mit der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen.

1x Hilfreiche Antwort

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