Elternunterhalt und Schwiegerkinder

3. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
Elternunterhalt und Schwiegerkinder

Angenommen, jemand kommt ins Pflegeheim, aber beide Kinder sind arbeitslos. Müssen dann die Schwiegerkinder bezahlen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Du meinst mit Schwiegerkinder die Ehegatten der arbeitslosen Kinder? Dann nein.

Nur Verwandte in gerader Linie sind gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.

LG nero

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#2
 Von 
annastb
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Doch indirekt schon. Man hat aber 1.800€ Freibetrag und es gibt noch für mehr Personen im Haushalt mehr Freibetrag. Und bei Eltern-, Schwiegereltern Unterhalt kann man viel mehr absetzen. Kann guten RA empfehlen in der Sache. Das ist total kompliziert und wenn noch Eigentum im Spiel ist. Sozialamt hat keine Ahnung davon, die haben unzerhaltsrecht nicht drauf

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

annastb, du meinst aber jetzt nicht diese Anwältin, oder?:

Zitat:
ja hab eine Anwältin. eine gute. Nur beim Gericht gehts nicht weiter. geht um kindes- und trennungsunterhalt

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#4
 Von 
annastb
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein die nicht. Liegt am Gericht wohl. Hab Beschwerde gegen Richter eingereicht. Jetzt geht langsam weiter.
In dem Fall wäre es ein ER-war auf einem Vortrag zum elternunterhalt bei ihm. Er ist super

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