Hallo Zusammen,
meine Freundin und ich werden kommendes Jahr heiraten. Sie ist seit mehreren Jahren gegenüber ihrer Mutter unterhaltspflichtig, was jedoch noch nie zum tragen kam, da sie weit unter dem Selbstbehalt liegt. Durch mein relativ hohes Einkommen, würden sich die Vermögens- und Einkommensbedingungen durch die Hochzeit verändern, so dass ich befürchte, dass sie bzw. wir somit künftig gegenüber ihrer Mutter den Unterhalt leisten müssen.
Unterhalt ist grundsätzlich etwas, was ich für richtig erhalte, allerdings ist der Fall bei meiner Freundin speziell. Sie und ihre Mutter haben seit Jahren keinen persönlichen Kontakt - wenn, dann findet dieser ausschließlich über Polizei, Behörden, Anwälte und Gerichte statt. Das Verhältnis zwischen meiner Freundin sowie auch ihrer Schwester gegenüber ihrer Mutter ist extrem zerrüttet und füllt mehrere Aktenordner. Es wäre eine Farce, wenn die Mutter auch nur einen Cent bekommen würde, nach all dem, was sie meiner Freundin angetan hat.
Gibt es rechtliche Möglichkeiten, z. B. in Form eines Ehevertrags oder dergleichen, die Unterhaltspflicht zu umgehen? Ich habe bereits von Paragraphen gehört, die eine Unterhaltspflicht aussetzen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Details habe ich bislang aber nicht gefunden.
Wäre super, wenn jemand Ansatzpunkte hätte. Werde auf jeden Fall noch eine Rechtsberatung aufsuchen, würde mich aber schon mal gerne vorab informieren.
Vielen liebe Dank,
Grüße Playlife
P. S. Ich hoffe, wir werden nicht falsch verstanden. Es geht nicht darum, Geld einzusparen und daher Wege zu finden, der Unterhaltspflicht zu bekommen. Es ist viel mehr so: Selbst wenn wir Milliardäre wären, würden wir dieser Person keinen einzigen Cent zukommen lassen.
Elternunterhalt und Hochzeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Nach dem Gesetz ist im Hinblick auf den Elternunterhalt nur ein Verwandter in gerader Linie zum Unterhalt verpflichtet (vgl. § 1601 BGB
). Im Rahmen des Familienunterhalts kann aber auch ein hohes Einkommen des Schwiegerkindes für den Elternunterhalt erheblich sein.
http://www.finanztip.de/elternunterhalt-einkommen-ehegatten/
http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php?id=54
-- Editiert von AltesHaus am 20.08.2016 18:41
Guten Abend!
Der Familienselbstbehalt zum Elternunterhalt beträgt mindestens 3.240€. Zuvor müssten die Einkommen noch bereinigt werden. Liegt ihr darüber?
LG nero
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Hallo,
das Einkommen meiner Freundin liegt bei 1.100 Euro netto, meines bei 3.400 Euro. Wir haben keine Kinder und zumindest jetzt noch kein Eigenheim, welches in der Berechnung als Aufwendung abgezogen werden könnte. Daher denke ich, dass die Zusammenlegung der Einkommen auf jeden Fall ein Problem werden würden.
Meine Freundin hat noch eine Schwester, die gleichermaßen Unterhaltspflichtig ist, hat aber auch nur ca. 1.100 Euro Einkommen und ist unverheiratet.
Ich habe schon desöfteren von solchen Urteilen gelesen. Weiß da jemand mehr?
Kein Unterhalt für Rabeneltern
Der Anspruch auf Elternunterhalt ist verwirkt, wenn der Bedürftige durch unwürdiges Verhalten das Familienband zerrissen hat. Das Gericht versteht die Familie als Solidarverband gegenseitiger Verantwortung. Kündigen die Eltern diesen Solidarverband einseitig auf, gibt es im Zweifelsfall auch keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Kindern.
OLG Oldenburg vom 25.10.2012
LG Playlife
Guten Abend!
Ja klar, solche Urteile gibt es. Es sind aber immer Einzelfallentscheidungen. Was in eurer Familie so abgeht, dazu schreibst Du nichts.
Bereinigung des Einkommens, dazu schaust Du in die Leitlinien des zuständigen OLG. Fahrten zur Arbeitsstätte und sekundäre Altersvorsorge z.B.
ZitatIch habe bereits von Paragraphen gehört, die eine Unterhaltspflicht aussetzen, wenn wichtige Gründe vorliegen. :
Dazu müsste der Unterhaltsberechtigte dem Schuldner, oder nahen Angehörigen, nach dem Leben getrachtet haben. Einfach nur ******* sein reicht da nicht aus.
Aber wenn man dem Elternunterhalt entgehen möchte, einfach noch warten, bis das zu pflegende Elternteil das Zeitliche segnet und erst dann heiraten. Oder gleich ein Kind bekommen. Dessen Ansprüche gehen dann dem Elternteil voraus.
LG nero
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