Elternunterhalt für Alkoholkranken Vater

14. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
ynnebeznuk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Elternunterhalt für Alkoholkranken Vater

Hallo Forengemeinde,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet da wir Post vom Sozialamt bekommen haben.

Zu meiner Person: Ich b in 35 Jahre alt und lebe zusammen mit meiner Verlobten und unseren beiden Kindern. Meine Verlobte soll jetzt Unterhalt für Ihren Vater zahlen, der schon seit vielen Jahren in einem betreutem Wohnheim lebt.

Aber von Anfang an.
Meine Verlobte hat ihre Eltern nie kennengelernt. Beide Elternteile waren stark alkoholabhängig. Die Mutter starb kurz nach der Geburt des Kindes. Durch den starken Alkoholkonsum der Mutter, während der Schwangerschaft, hat meine Verlobte auch bleibende Schäden davongetragen und ist zu 50% Schwerbehindert. Der Vater war durch seinen Alkoholismus vermutlich nicht in der Lage sich um das Kind zu kümmern. So landete meine Verlobte schon als Kleinkind im Waisenheim. Wir können leider nichts davon durch Unterlagen belegen. Einzig die Sache mit der Schwerbehinderung durch Alkoholismus während der Schwangerschaft.

Der Vater hat sich nie bei ihr gemeldet oder irgendetwas Gezahlt.

Der Vater muss irgendwann darauf in eine betreute Einrichtung gekommen sein. Wann das war und ob er freiwillig dorthin gegangen ist, wissen wir leider nicht.

Mit 18 Jahren ist meine Verlobte dann aus dem Heim entlassen worden und bei mir eingezogen. Sie hat dann nach und nach versucht herauszufinden wo sie herkommt und wer ihre Eltern sind. Da sie überhaupt nichts wusste. Es stellte sich heraus, dass sie noch zwei weitere Geschwister hat, welche aber von anderen Vätern abstammen. Zu diesen Geschwistern hat sie inzwischen guten Kontakt. Das Problem ist aber, keiner will darüber reden was in der Vergangenheit passiert ist. Beide blocken bei solchen Fragen ab. Es ist auch möglich, dass die beiden Geschwister, vom Vater meiner Verlobten, adoptiert wurden, aber das verrät uns keiner.

Schließlich hat meine Verlobte vor ca. drei Jahren erfahren, dass ihr Vater in einem betreutem Wohnheim, 50 km von uns entfernt, wohnt.

Bislang haben wir ihn dort zweimal besucht, um mehr zu erfahren. Aber das stellte sich als aussichtslos heraus. Der Vater ist vom Kopf her wie ein Vierjähriger. Er fragt ständig nur wer diese Frau ist. Man muss ihm immer sagen, dass es seine Tochter ist. Die Betreuer dort sagen, er hat sich sein Komplettes Gehirn „weggesoffen".

Wie gesagt wissen wir nicht ob diese Informationen für eine Verwirkung des Elternunterhalts ausreichen, da wir kaum etwas davon belegen können.

Wir wollen nächstes Jahr Heiraten. Kann mich das Sozialamt dann auch belangen?
Ich verdiene zurzeit ca. 2000€ netto plus 1x Kindergeld
Meine Verlobte ca. 1000€ netto plus 1x Kindergeld.

Ich habe ca. 15000€ auf meinem Girokonto und einem anderen Konto gespart.
Meine Verlobte hat ca. 6000€ auf ihrem Girokonto und einem anderem Konto gespart.
Was ist mit diesem Geld? Kann das Sozialamt da ran?

Des Weiteren ist abzusehen, dass sich unsere Einkünfte in den nächsten Jahren erhöhen werden.

Was können wir jetzt tun? Wie können wir uns verhalten?

Wir sind im Moment ziemlich verunsichert. Wir wollen für diesen Menschen nichts bezahlen. Da meine Verlobte vermutlich auch von ihm Misshandelt wurde als Kleinkind. Die Geschwister haben mal so etwas angedeutet. Genaues wissen wir allerdings nicht. Seitdem Sie das erfahren hat will sie ihn verständlicherweise auch nicht mehr besuchen.

Wie gesagt ist es sehr schwer an Informationen zu kommen.

Freundliche Grüße.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Erst einmal Kompliment, wie Ihr das alles gemanaged habt. Klingt doch alles sehr beruhigend.

So, im Augenblick verdient die Verlobte einfach zu wenig, um für den Vater zahlen zu müssen. Einfach die Auskunft geben und das wars. Das ist der erste Schritt. Vielleicht auch noch drauf hinweisen, dass nach Eurer Auffassung kein Anspruch besteht. Nächster Schritt wäre für mich, einfach mal Einblick in die Akte des Jugendamtes zu nehmen. Da die Jugendämter sehr auf ihren Akten hocken und ein solches Ansinnen in der Regel als Majetätsbeleidigung werten, würde ich diese Einsicht über einen Anwalt laufen lassen. Kostet nicht die Masse, und wer weiß, wozu Ihr es mal braucht.

Im Übrigen sind die Grenzen für Unterhalt an die Eltern sehr, sehr hoch gesetzt. Die Frage dürfte sich Euch in den nächsten Jahren nicht stellen. Aber trotzdem, kümmert Euch um die Akte.

wirdwerden

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#2
 Von 
ynnebeznuk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo wirdwerden.

Danke erstmal für die ermutigenden Worte. In der Tat war es manchmal nicht einfach. Wenn man garnichts über seine Herkunft weiss und alle Informationen eher auf Zufällen beruhen. Indem man zum Beispiel die richtigen Leute zum richtigen Zeitpunkt kennengelernt hat.
Das mit der Akte ist natürlich ein sehr guter Hinweis. Wir hatten das schonmal vor, aber es haben immer irgendwelche Unterlagen unsererseits gefehlt, sodass die Sache im Sande verlaufen ist.Das müssen wir auf jedenfall nochmal in Angriff nehmen.
Ich bin erstmal froh das die an unser Geld nicht so einfach ran können. Zumal wir auch jeden cent. für uns und unsere Kinder brauchen. Das Gesparte soll ja schon als Altersvorsorge oder Notfälle dienen.

freundliche Grüße.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von ynnebeznuk):

hat meine Verlobte auch bleibende Schäden davongetragen und ist zu 50% Schwerbehindert.


Das ist doch nachweisbar, oder? Sie könnte einen erhöhten Eigenbedarf haben für ihre eigene Lebensführung.

Zitat (von ynnebeznuk):

Wir wollen nächstes Jahr Heiraten. Kann mich das Sozialamt dann auch belangen?
Ich verdiene zurzeit ca. 2000€ netto plus 1x Kindergeld
Meine Verlobte ca. 1000€ netto plus 1x Kindergeld.


Wohl nicht direkt, könnte aber sein, daß hier nach Heirat ein "Haushaltseinkommen" angesetzt wird. Durch Heirat entstehen gegenseitige Unterhaltsverpflichtungen zwischen den Eheleuten. Anders als bei Kindesunterhalt liegen die Grenzen bei Elternunterhalt aber sehr viel höher.

Zitat (von ynnebeznuk):

Ich habe ca. 15000€ auf meinem Girokonto und einem anderen Konto gespart.
Meine Verlobte hat ca. 6000€ auf ihrem Girokonto und einem anderem Konto gespart.
Was ist mit diesem Geld? Kann das Sozialamt da ran?


Ob Vermögen für Elternunterhalt eingesetzt werden muß, hängt von der Höhe des individuellen Schonvermögens ab. Außerdem gibt es Rücklagen für die Alterssicherung.

Zitat (von ynnebeznuk):

Des Weiteren ist abzusehen, dass sich unsere Einkünfte in den nächsten Jahren erhöhen werden.


Das ist kein Grund zur Sorge, niemand muß dauerhaft seinen eigenen Lebensstandard senken.

Zitat (von ynnebeznuk):

Was können wir jetzt tun? Wie können wir uns verhalten?

Wir sind im Moment ziemlich verunsichert. Wir wollen für diesen Menschen nichts bezahlen. Da meine Verlobte vermutlich auch von ihm Misshandelt wurde als Kleinkind. Die Geschwister haben mal so etwas angedeutet. Genaues wissen wir allerdings nicht. Seitdem Sie das erfahren hat will sie ihn verständlicherweise auch nicht mehr besuchen.


Es gibt Verwirkungsgründe bei Unterhaltsverpflichtungen. Dazu sind aber die bisher verschollenen Unterlagen wichtig.

Das kann nur ein erster grober Überblick zur Beruhigung sein, das Sozialamt weiß von den ganzen Umständen nichts und prüft jetzt erstmal formal ab. Also Unterlagen ausfüllen und einreichen, dann auf die Suche machen nach Unterlagen.

Ein versierter Fachanwalt für Unterhaltsrecht ist in jedem Falle angezeigt. Es gibt bei den Rechtsantragstellen der Gerichte Beratungsscheine für einen Rechtsanwalt, gedacht für einkommensschwache Menschen. Mit derzeit 1000 EUR Einkommen der Verlobten würde ich dort doch mal nachfragen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Ein Anwalt kann auch prüfen, ob weitergehende finanzielle Unterstützung in Rechtsangelegenheiten möglich ist. Niemand muß in diesem Land auf Rechtsschutz verzichten, nur weil er wenig Geld hat.

Viel Glück und Daumen hoch!


-- Editiert von Sambor am 14.12.2016 19:52

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Es ist doch recht einfach...

Der Selbstbehalt zum Elternunterhalt beträgt, nach Bereinigung des Einkommens, 1.800€ plus die Hälfte des übersteigenden Einkommens. Das erreicht Deine LG bei Weitem nicht.

Wie wirdwerden schon schrieb, einfach Auskunft erteilen und abwarten. Sollte ein Anspruch geltend gemacht werden, hier wieder melden.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ynnebeznuk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sambor,

auch Ihnen vielen Dank für ihre Unterstützung. Zurzeit sind wir mit den Einkünften wohl noch unter der Zahlungsgrenze. Aber man weiss ja nie was die Zukunft noch so mit sich bringt. Eventuell steht für mich auch noch der Schritt in die Selbstständigkeit bevor.

Wie sieht es aus wenn der Vater stirbt? Er müsste jetzt ungefähr 75 sein. Also ist es eine Sache die man bedenken sollte. Kann das Sozialamt nach dem Tod auch noch Forderungen stellen? Eventuell auch Rückwirkend? Wer kommt in diesem Fall für die Beerdigungskosten auf?

Wichtig ist wohl jetzt erstmal alle nötigen Unterlagen zu bekommen um eventuell eine Verwirkung zu erreichen.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich letztes Jahr abgeschlossen. Ich muss allerdings nochmal genau schauen ob Lebensgefährten/Ehegatten mit eingeschlossen sind. Es wäre sicherlich sinnvoll sich von einem Fachanwalt beraten zu lassen, da dieser Fall sicherlich nicht alltäglich ist.

@Nero

vielen Dank wir werden erstmal auf das Schreiben reagieren und dann schauen wir was dabei rauskommt. In der Zwischenzeit kann man ja mal versuchen alle wichtigen Unterlagen anzufordern. Für den Fall der Fälle.

freundliche Grüße.


-- Editiert von ynnebeznuk am 14.12.2016 20:35

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)



Zitat (von ynnebeznuk):


Wie sieht es aus wenn der Vater stirbt? Er müsste jetzt ungefähr 75 sein.


Dann ist er tot und braucht keinen Unterhalt mehr.

Erbe ausschlagen innerhalb der Frist und gut ist.

Zitat (von ynnebeznuk):


Wer kommt in diesem Fall für die Beerdigungskosten auf?


Falls keine Erbmasse vorhanden, aus der Beerdigungskosten beglichen werden können (wovon wohl auszugehen ist), trifft es die Angehörigen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Man muss allerdings bedenken, dass im Todesfall die sog. Bestattungspflicht besteht. Einfach mal danach googeln. Davon wegzukommen ist nicht ganz so einfach wie das Herumkommen um den Unterhalt. Nur das Erbe auszuschlagen, damit ist es nicht getan.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

(Komplett editiert - sparen Sie solchen zynischen Ratschläge!)

Hier geht es ja zunächst um Unterhalt. Um den kommt man nicht herum, entweder muß man zahlen oder nicht. Und nach bisherigem Stand der Dinge müssen weder TS noch seine Verlobte bezahlen.



-- Editiert von Sambor am 15.12.2016 06:13

-- Editiert von Moderator am 15.12.2016 16:14

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ Sambor: die Unterlagen sind nicht verschollen. Die liegen beim Jugendamt. Da gibt es eine komplette Akte. Da Heimerziehung, wird das Jugendamt Vormund der Frau gewesen sein. Womit wir auch eine Gerichtsentscheidung haben, ein Aktenzeichen. Eines versierten Anwalts bedarf es im Augenblick wirklich nicht. Das Geld kann man sich sparen. Es geht nur um die Akeneinsicht und Fotokopien, wenn es Probleme gibt. Das bekommt man für etwa 50 € plus Kopierkosten beim Anwalt, ohne Beratung. Und wenn man das Aktenzeichen des Gerichts hat, dann bekommt man von dort eine komplette Fotokopie der Akte auf Anforderung zugesandt, bei uns kostet das 10 €. Nicht mehr. Also alles darstellbar. Ein Fall für Beratungshilfe liegt hier bei dem Gehalt nicht vor, den Gang kann sich die Frau sparen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.05.2021 11:24:05
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht nur um die Akeneinsicht und Fotokopien, wenn es Probleme gibt.


Ich hatte es so herausgelesen, daß es schon schwierig war, überhaupt Ansatzpunkte zu finden bezüglich der "Herkunft". Dann gibt es zwei Geschwister von verschiedenen Vätern, auch Adoptionen wurden erwähnt. Das macht die Suche nach Unterlagen nicht einfacher. Verschollen im Sinne von "eingegraben", also "auffindbar" und nicht komplett untergegangen.

Insofern könnte ein versierter Anwalt sicherlich eine Hilfe sein.

Nicht wegen möglicher Unterhaltszahlungen, da braucht man sich derzeit nur nachrangig Gedanken machen. Zur eigenen Beruhigung wäre es aber gut zu wissen, ab welcher Einkommenshöhe man herangezogen werden kann. Auch durch Heirat (gegenseitige Unterhaltsverpflichtung der Eheleute?) könnte sich eine Verschiebung ergeben. Der TS beabsichtigt, selbst und ständig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten - ich wünsche ihm übrigens viel Erfolg dabei, ein mutiger Schritt. Es ist nicht sicher, daß bei Ämtern Leute sitzen, die wissen was eine BWA oder EÜR ist und wie die zu lesen ist. Im Gestrüpp des Sozial- und Unterhaltsrechtes findet sich nicht jeder auf Anhieb zurecht.

Das wäre allerdings Zukunftsmusik, nur der TS macht sich ja bereits heute Sorgen deswegen. Insofern halte ich ein anwaltliches Beratungsgespräch in dieser Sache zu gegebener Zeit für sinnvoll, aber erst wenn die "Basics" in trockenen Tüchern sind. Sonst verzettelt man sich.

Zitat (von wirdwerden):

Und wenn man das Aktenzeichen des Gerichts hat, dann bekommt man von dort eine komplette Fotokopie der Akte auf Anforderung zugesandt, bei uns kostet das 10 €. Nicht mehr. Also alles darstellbar.


Das gilt es nun, herauszufinden. Ist das Az bekannt, ist der Rest ist dann in der Tat einfach. Nur muß man die Aktenzeichen erstmal haben. Schwierig könnte es werden, wenn hier noch Gerichtsakten aus der ehemaligen DDR im Spiel sind. Aber das weiß man alles nicht.

Zitat (von wirdwerden):

Ein Fall für Beratungshilfe liegt hier bei dem Gehalt nicht vor, den Gang kann sich die Frau sparen.


Sind die angegeben 1000 EUR denn tatsächlich "rein netto übrig" oder könnte hier noch bereinigt werden, z.B. bei Schulden? Das könnten doch z.B. Schulden sein aufgrund eines Autos, welches entsprechend umgebaut werden mußte. Ich kann mir vorstellen, daß bei 50% Schwerbehinderung höhere "Lebenskosten" entstehen die ein gesunder Mensch so nicht hat.

Die individuelle Gesamtsituation ist ja nicht bekannt, insofern lassen sich auch nur allgemeine "Ratschläge" erteilen. Der TS hat schon viel erreicht und wird den Rest auch noch schaffen.

In diesem Sinne

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Mach es doch nicht komplizierter als es ist. Was mit den Halbgeschwistern geschehen ist, das interessiert gar nicht. Hat keinen Einfluß auf irgend was. Hier geht es um die junge Frau, und nur um die. Noch eine kleine Korrektur. GdB hat nichts mit Prozenten zu tun, und ein GdB von 50 ist der unterste Grad der Behinderung, der, mal vom Arbeitsrecht abgesehen, relevant ist. Bei uns z.B. arbeiten etliche auch mit einem GdB von 70-100 ohne Beeinträchtigung. Soviel dazu.

Nun glaub es mir doch mal, bei einem Netto-Einkommen in der genannten Höhe fällt Beratungshilfe flach. Es ist ja auch im Augenblick kein Beratungsbedarf da. Die Frau muss nur an die Unterlagen kommen. Und das ist nicht allzu problematisch. Auch an Gerichtsakten kommt man ohne Kenntnis des Az ran. Dauert nur etwas länger. Das gilt sowohl für die neuen Bundesländer als auch für die alten. Vor etwa 10 Jahren war ich auf der Suche nach einer Akte, die bei einem Landgericht geführt wurde. Nach 2 Monaten hatte ich die komplette Fotokopie.

Nein, durch Heirat ergibt sich auch keine Verschiebung. Der Ehepartner kann nur (eingeschränkt) in absoluten Extremfällen herangezogen werden, und da sehe ich hier gar nichts.

Also, der Rat hier ist schon recht speziell und nicht allgemein, weil der Fall so einfach gelagert ist: Auskunft geben, Akte anlegen, abwarten.

wirdwerden

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