Elternunterhalt bei hohem Erbe der Eltern vor einigen Jahren

24. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Elternunterhalt bei hohem Erbe der Eltern vor einigen Jahren

Guten Abend zusammen,

habt ihr Informationen dazu, ob ein Kind seinen Eltern Elternunterhalt bezahlen muss, wenn ihre Rente nicht zum Leben reicht, sie Grundsicherung beantragen, allerdings vor knapp 10 Jahren ein Erbe der Großeltern von knapp 300.000 Euro erhalten aber bereits verlebt haben.

Das Kind hatte während seines Studiums zum kleinen Teil Bafög erhalten, den größten Teil sollte der Vater als Unterhalt beisteuern. Nach langen Diskussionen willigte er jedoch nur dazu ein das Kindergeld an das Kind weiterzuleiten plus 100 € Taschengeld.Um weitere Streitereien zu vermeiden, hat das Kind neben dem Studium halbtags gejobbt und sein Studium drei Jahre später abgeschlossen, als es die Regel vor sieht.
Von dem Erbe der Großeltern wurde das Kind zu 12% ebenfalls bedacht, weshalb Sie ein Jahr vor Studiumsabschluss kein Bafög mehr erhielt. Sie ging dennoch weiter nebenbei arbeiten und kaufte sich von dem Erbe ein kleines sanierungsbedürftiges Häuschen am Stadtrand mit Hilfe eines zusätzlichen Kredits, welches 10 Jahre später abgezahlt und komplett saniert war. Dass ihre Tochter das Geld in ein Häuschen steckte anstatt weiter zur Miete zu wohnen wie die Eltern (ist ja bequemer) wurde damals von den Eltern nicht gut gehießen und es kam zu weiteren Kontaktschwierigkeiten ihrerseits.

Mittlerweile hat das Kind Karriere gemacht, ihr Mann bleibt bei ihren beiden Kindern zu Hause und arbeitet zur Zeit nicht, sie ist also Alleinverdienerin.
Sie verdient seit diesem Jahr nun knapp über 100.000 Euro als Abteilungsleiterin und ihre Eltern gehen dieses Jahr in Rente. Ihre Mutter war nie erwerbstätig. Die Rente wird knapp für den Vater ausreichen allerdings aber nicht noch für ihre Mutter, weshalb diese nun meinte Anspruch auf Grundsicherung und Elternunterhalt zu haben und sich das Kind schonmal darauf einstellen soll.
Die Eltern wohnen in einer 120m2 Wohnung in einer Großstadt allein zur Miete und zahlen weit über 1000 Euro Miete. Von dem Erbvermögen von vor 10 Jahren wurden teure Urlaube, teure Veranstaltungen besucht und neueste Elektrogeräte besorgt. Das Geld ist bis auf ein paar tausend Euro aufgebraucht, während die Tochter alles gespart hat was möglich war.

Ist das Kind nun wirklich unterhaltspflichtig?


-- Editier von Aspirin1000 am 24.09.2016 23:01

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Grundsicherung erhalten die Eltern ohne dass die Tochter hinzugezogen wird. Sobald ein Elternteil pflegebedürftig wird und in ein Heim umzieht wird die Grundsicherungsstelle sich an die Tochter wenden.

Im Prinzip haben Sie sicher recht und leben ja auch danach, aber dennoch wird die Haltung der Eltern durch das System gefördert. Man darf sein Leben lang alles raushauen und nachher zahlt das Kind. Oder dann eben der/die Steuerzahler/in.

-- Editiert von altona01 am 25.09.2016 00:07

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#2
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Grundsicherung erhalten die Eltern ohne dass die Tochter hinzugezogen wird.


Das stimmt leider nicht. Wenn das Kind über 100.000 Euro verdient, wird es auch da hinzugezogen.
Aber die teure Wohnung müssten sich die Eltern als erstes mal abschminken. Vielleicht gibts dann gar keine Grundsicherung, wenn die Rente des Vaters hoch genug ist, 1000 Euro für Miete zu zahlen und noch sich selbst zu versorgen. Eine Wohnung für 400 Euro tut es auch. Daher würde ich mir da erstmal keine großen Sorgen machen. Du musst nicht den verschwenderischen Lebensstandard Deiner Eltern finanzieren, sondern wirlich im schlimmsten Fall nur das Existenzminimum.

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