Folgendes. Die Mutter muss ist in einem Heim. Pflegestufe 5 wegen Demenz. Nun möchte das Heim, bzw die Stadt, die Kosten die nicht durch die Rente, und die Zuzahlungen des Vaters, gedeckt sind, von den Kindern wieder haben. Alle Kinder sind kinderlos. Eines seit Jahren in Hartz iV, zwei arbeiten. Eines der Kinder verdient knapp über 1800€, das zweite knapp darunter. Wie sieht es nun mit dem zweiten Kind aus. Es lebt mit einem Lebensgefährten zusammen. Dieser zahlt freiwillig Unterhalt für sein volljhriges Kind. Dieses macht ein einjähriges Praktikum und wird danach studieren. Verdienst des Partners ca. 2200€ netto. Keiner hat Vermögen oder dergleichen. Wie sieht jetzt mit der Zahlpflicht des zweiten Kindes aus. Ich habe da unterschiedliche Infos im netz gefunden, irgendiwe scheint es da ständig neue Regeln und gesetzte zu Lasten der Kinder geben
Elternunterhalt Pflegekosten für heim
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was heißt zu Lasten der Kinder? Es handelt sich dabei um ihre Eltern bzw einen Elternteil von ihnen was heißt zu Lasten Degner ? Es handelt sich dabei um Ihre Eltern bzw einen Elternteil von Ihnen , warum sollte dafür die Allgemeinheit gerade stehen? Sie wurden aufgezogen von ihren Eltern, die haben Geld reingesteckt in Ihre Erziehung und Aufzucht und nun sind Sie eben in gleicher Weise dran. Ich kann daran keine Last erkennen. Das mal grundsätzlich.
Sie finden die Leitlinien für den Elternunterhalt hier: http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.phpDort können Sie berechnen, ob Sie zum Unterhalt herangezogen werden können.
Was die Leistungsfähigkeit angeht, finden Sie hier einen Überblick: http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php?id=5 ff.
Hallo,
du hast schon noch die Frage gelesen und verstanden? Es geht nicht darum das die Kinder nicht zahlen wollen. Es geht darum wieviel sie zahlen müssen. Keiner bezahlt gerne mehr als er unbedingt muss. Und Berechnungen von Ämtern sollte man eh nicht glauben. Vor allem bei Kind 2, welches mit einem Partner zusammen wohnt. Sie sind aber nicht verheiratet und haben auch keine Lebenspartnerschaft. Daher die Frage, kann das Einkommen des Lebensabschnittspartners zur Berechnung mit hernagezogen werden, vor allem da Kind 2 knapp unter 1800€ netto verdient.
Der Link in deiner Antwort ist ja ganz schön und gut, geht aber auf das Problem nicht ein.
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Zitat:du hast schon noch die Frage gelesen und verstanden? Es geht nicht darum das die Kinder nicht zahlen wollen.
Wie ist Ihrer Meinung nach die Formulierung
Zitat:irgendiwe scheint es da ständig neue Regeln und gesetzte zu Lasten der Kinder geben
denn zu verstehen?
Ihrer Meinung, dass meine Links nicht auf das Problem eingehen ist halt Ihre Meinung - ich meine, dort gibt's fast alle Informationen, die benötigt werden. Wer dem Menü fähig ist zu folgen, findet dort sogar noch viel mehr Information zum Thema.
-- Editiert von fb367463-2 am 21.08.2017 01:49
ZitatIch habe da unterschiedliche Infos im netz gefunden, irgendiwe scheint es da ständig neue Regeln und gesetzte zu Lasten der Kinder geben :
Es geht garantiert nicht zu Lasten der Kinder.
Es ist so:
Wenn der Zuzahlungsbetrag für die Kinder 600 Euro wäre, würden diese 600 Euro auf die 3 Kinder aufgeteilt werden. => 200 Euro pro Kind.
Kann ein Kind nicht zahlen, weil es ALG2 bezieht oder unter dem Freibetrag verdient, werden die 600 Euro auf die restlichen beiden aufgeteilt => 300 Euro pro Kind.
Kann das zweite Kind nicht zahlen, weil es unter dem Freibetrag verdient oder ALG2 bezieht, gehen die 600 Euro zu Lasten des dritten Kindes.
Kann das Kind auch nicht zahlen, übernimmt die Allgemeinheit die Kosten.
Der Freibetrag bei einem verheiratetem Ehepaar ohne Kinder liegt bei ca. 3200 Euro.
Somit dürften alle Kinder raus sein, oder?
Hallo,
ZitatDer Freibetrag bei einem verheiratetem Ehepaar ohne Kinder liegt bei ca. 3200 Euro. :
Somit dürften alle Kinder raus sein, oder?
ergänzend noch.
Beim Unterhalt geht man immer vom bereinigten Netto-Einkommen aus (nicht Nettoeinkommen)
lg
edy
ZitatBeim Unterhalt geht man immer vom bereinigten Netto-Einkommen aus (nicht Nettoeinkommen) :
Völlig richtig!
Das hatte ich in der Früh vergessen zu erwähnen
Und wenn ein Ehepaar auf ein bereinigtes Netto-Einkommen von sagen wir mal 3400 Euro kommt, kann dieses Ehepaar gerne 200,- Euro an Pflegekosten aufbringen! (Bis zum Freibetrag)
Das empfinde ich als faire Verteilung
Hallo,
in der Praxis rechnen die Ämter regelmäßig zu viel an Zuzahlung aus. Die Hälfte meiner Bekannten konnten den Betrag mindern. Man hat noch Recht auf eine eigene Altersversorgung, Zinsen fürs eigene Haus, usw.
Ich kann nur dringend raten, den Anwalt das prüfen zu lassen. Und: man kann dann die Unterstützung der Eltern noch steuerlich abschreiben, was den Schmerz ein wenig lindert.
Ist ja alles schön und gut, aber noch mal. Es geht hier nicht um Ehepartner. Das Kind wäre bei der Unterhaltspflicht raus, sehr wahrscheinlich. Soviel ich weiß gibt es beim Elternunterhalt nicht so etwas wie eine Bedarfsgemeinschaft wie bei Harz IV. Und das ist hie die Frage.
Es würde sich ja auch die Frage stellen was passiert, wenn vom Partner die leibliche Mutter Fplegebedürftig wird und das Geld dort auch nicht reicht, er dort bezahlen müsste?
Und jetzt?
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