Elternunterhalt - Geschwister wollen Kostenaufteilung nach Leistungsfähigkeit verhindern

6. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
hesome
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternunterhalt - Geschwister wollen Kostenaufteilung nach Leistungsfähigkeit verhindern

Meine Schwiegermutter muss demnächst in ein Pflegeheim und es bleibt ein nicht gedeckter Rest der Pflegekosten zu übernehmen. 3 der 4 Geschwisterkinder weigern sich, einen Antrag beim Sozialamt auf Hilfe zur Pflege zu stellen, weil sie auf Grund von hohem Einkommen und Besitz befürchten, insgesamt mehr in Anspruch genommen zu werden (Doppelverdiener ohne Kinder). Sie bestehen darauf, dass alle 4 Geschwister zu gleichen Teilen und freiwillig zahlen. Meine Frau und ich haben selber drei Kinder und nur mein Einkommen. Wir müssten vor dem Gesetz vermutlich nur wenig oder gar nichts bezahlen. Eben nach eigener Leistungsfähigkeit, weil noch zwei studierende eigene Kinder zu unterstützen sind und das Einkommen für beides nicht reicht.

Pflegevollmacht / Verfügungsvollmacht hat eines der drei ersteren Geschwister.

Wir sind nun in einem Dilemma. Des lieben Friedens willen würden wir uns für eine gewisse Zeit an den Kosten freiwillig beteiligen. Allerdings haben wir Angst, uns auf ein Fass ohne Boden einzulassen, dem wir auf Dauer nicht gewachsen wären. Einerseits: Wen wir uns weigern, gegenüber dem Pflegeheim eine Einzugsermächtigung zu stellen, wird die Schwiegermutter evtl. nicht aufgenommen. Gleichzeitig bedeutet die Einwilligung zu einer Einzugsermächtigung nach unserer Meinung für uns ein unkalkulierbares Kosten-Risiko. Was ist, wenn ich als Hauptverdiener ausfalle, dann bleibt meine Frau auf den Forderungen des Pflegeheims sitzen. Ebenso sieht es aus, wenn durch Unfall oder Krankheit eines der restlichen Geschwister nicht mehr leistungsfähig wäre. Oder wenn sich die Plfegstufe erhöht und die Heimkosten steigen?

Hat jemand damit Erfahrung, ob man gegenüber dem Heim auch eine "Kostendeckelung" vereinbaren kann, um das Risiko zu deckeln?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Dem Pflegeheim ist es egal, von wem das Geld kommt. Das ist etwas, das die Angehörigen untereinander ausmachen müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Steht die Mutter denn unter Betreuung? Andernfalls muss die Mutter den Antrag stellen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hesome):
Wen wir uns weigern, gegenüber dem Pflegeheim eine Einzugsermächtigung zu stellen, wird die Schwiegermutter evtl. nicht aufgenommen.

Das Pflegeheim will allen Ernstes sowohl von der pflegebedürftigen Schwiegermutter als auch von allen 4 Kindern jeweils separat Geld abbuchen und ggf. ausstehenden Zahlungen hinterherlaufen? Das finde ich ausgesprochen mutig. Ich glaube nicht daß sich das Pflegeheim auf irgendwelche Spezialvereinbarungen einlässt, im Streitfall den Vermittler spielt und sämtliche Risiken bei sich selbst ablädt.

Ansonsten kann man nur raten, den gesetzlichen Weg zu gehen und die offizielle Berechnung der individuellen Zuzahlung zu erreichen. Wenn Deine Frau keinerlei eigenes Einkommen hat, wäre - bei "normalen" Einkommensverhältnissen Deinerseites - allenfalls eine minimale Zahlungsverpflichtung zu erwarten. Es gibt einen guten Grund warum der Gesetzgeber die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit als Berechnungskriterium angesetzt hat. Und wenn sich die besser situierten Geschwister - aus Ihrer Sicht verständlich - eine gleichmäßige Verteilung der Lasten wünschen, dann ist das ein Wunsch, aber keine juristische Realität. Da ihr keinen Antrag beim Sozialamt stellen könnt, müsstet ihr das einfach "aussitzen" und keinen Zahlungen ohne offizielle Berechnung zustimmen. Dadurch vermeidet ihr auch die befürchteten unkalkulierbaren Risiken bei Erhöhungder Kosten.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es wird schwierig, entweder finanziell, oder familiär. Die juristische Lage ist klar, die familiäre kennt ihr selbst am besten. :-)

Viel Glück, und einen langen Atem!




-- Editiert von Osmos am 06.10.2016 12:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch relativ einfach. Die Schwiegermutter stellt den Antrag bei den Sozialbehörden. Pflegeheime halten die Formulare vorrätig. Dann wird ihr aufstockend das Geld bewilligt. Und das Amt wendet sich dann schon an die Kids und rechnet. Das ist die übliche Vorgehensweise. Jedenfalls wird das Heim nicht mit jedem einzelnen Kind rumzockern.

Abgesehen davon ist der Selbstbehalt doch sehr hoch. Da wird auch bei gut Verdienenden Kindern nicht viel rumkommen. Und bitte eines nicht vergessen. Die Kosten können je nach Pflegeaufwand rasant steigen. Und das wollt Ihr dann immer familiär regeln, wenn es schon am Anfang nicht klappt? So wird das nix.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.10.2016 16:40

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ne echt, solche Geschwister will ich nicht haben. Wie unfair ist denn deren Denke? :sweat: Der liebe Frieden ist wirklich kein Grund, dass Sie sich da miteinklinken. Das dankt Ihnen am Ende sowieso keiner.
Wie wirdwerden schreibt, das Amt wird das regeln.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Der Wunsch der Geschwister ist verständlich, ebenso ist nachzuvollziehen, dass der TE diesen Wunsch nicht finanziell stemmen kann. Was soll denn das für ein Frieden sein, den man sich teuer erkaufen muß? Dann ist die Famiie (und deren Frieden) doch auch nur Augenwischerei. Ich würde solch einen Eiertanz nicht mitmachen.

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#7
 Von 
hesome
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten, auch wenn wir uns nicht kennen, tut es gut, unabhängigen Meinungen zu hören. In der Tat haben wir uns diese Überlegungen auch schon gestellt und sind zum selben Ergebnis gekommen: Was ist ein familiärer Frieden Wert, der auf Sand gebaut und sowieso nicht von Dauer sein kann?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

Es geht hier um die Absicherung der Mutter. Macht die über die Sozialbehörden, d.h., die Mutter muss da die Anträge stellen. Wenn sie es nicht mehr kann, stellt Ihr einen Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht. Der Betreuer wird es dann schon richten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@wirdwerden

Schon richtig, nur im vorliegenden Fall

aus TE

Zitat:
Pflegevollmacht / Verfügungsvollmacht hat eines der drei ersteren Geschwister.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hesome
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
@wirdwerden

Schon richtig, nur im vorliegenden Fall

aus TE
Zitat:
Pflegevollmacht / Verfügungsvollmacht hat eines der drei ersteren Geschwister.


Stimmt, das ist in der Tat eine Frage die uns beschäftigt: Wie kann man notfalls auch gegen den Willen der bevollmächtigten Geschwister eine Antragstellung beim Sozialamt erzwingen? Ich fürchte, da werden wir über kurz oder lang einen Anwalt befragen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von hesome):
Zitat (von AltesHaus):
@wirdwerden

Schon richtig, nur im vorliegenden Fall

aus TE
Zitat:
Pflegevollmacht / Verfügungsvollmacht hat eines der drei ersteren Geschwister.


Stimmt, das ist in der Tat eine Frage die uns beschäftigt: Wie kann man notfalls auch gegen den Willen der bevollmächtigten Geschwister eine Antragstellung beim Sozialamt erzwingen? Ich fürchte, da werden wir über kurz oder lang einen Anwalt befragen müssen.


Nun ich würde den Geschwistern klar machen, dass der angedachte Deal ohne Sie statt findet und sie nun die Möglichkeit haben, entweder alle Kosten durch drei zu teilen ;) , oder aber den behördlichen Weg zu gehen und von den Behörden ausrechnen lassen, wer was zu zahlen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38484 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ AltesHaus: das hilft doch gar nicht weiter. Die wollen ja teilen, die Geschwister, nur da gehen die Vorstellungen auseinander.

@ hesome: eine Vollmacht ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Die kann die Mutter jederzeit zurückziehen, kann alleine Handeln, was immer sie will. Daran ist niemand gebunden. Warum tut sie es nicht? Ich versteh das Problem nicht. Zumal nach meiner Erfahrung Pflegeheime nicht lange rumzockern mit zerstrittenen Angehörigen. Die haben nämlich nicht die Zeit und die juristische Kompetenz, hinter ihren Geldern herzurennen. Und für die Anträge bei der Behörde haben die in der Regel alles vorbereitet. Die Behörde rechnet dann, und die Angehörigen sind raus. Ach ja, wie ich schon schrieb, der Selbstbehalt gegenüber Sozialbehörden ist wesentlich höher als der gegenüber Familienangehörigen.

Nur, man sollte das System zumindest im Ansatz verstehen, um eine sinnvolle Entscheidung treffen zu können, inc. des Unterschieds von Vollamacht und Betreuung, Familienrecht und öffentlichem Recht. Sonst wird das nichts.

Und @hesome muss sich um gar nichts kümmern. Wenn die Mutter es nicht gebacken bekommt, dann ist eben eine Betreuung zu veranlassen.

wirdwerden

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