Elternunterhalt, wann muss das Kind nicht zahlen?

1. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)
Elternunterhalt, wann muss das Kind nicht zahlen?

Hallo,

da ich die befürchtung habe vom Sozialamt oder meiner Mutter in nächster Zeit zur Unterhaltspflicht herangezogen zu werden, wollte ich mich vorab schonmal über meine Rechte informieren. MIr ist klar, das dies keinen Anwalt ersetzt aber erstmal möchte ich auch nur Informationen sammeln.

Es ist so, das ich seit 5 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern habe und auch nicht zu meinem Bruder. Ich bin früher schlimm misshandelt worden und sexuell missbraucht worden und als ich älter wurde kam noch Psychoterror dazu, weshalb ich den Kontakt vor 5 Jahren nun endgültig abgebrochen habe. Hinzu kommt das meine Mutter Alkoholikerin war und sogar im betrunkenen Zustand mit uns Kindern Autogefahren ist. Als Abschied sozusagen hat meine Mutter mir gesagt, das sie mich fertig machen wird und dafür sorgen wird, das ich für sie zahlen muss, denn ich wäre ihr zur Dankbarkeit verpflichtet da sie mich immerhin gross gezogen hätte. Sie hat auch nie wirklich gearbeitet weil sie ganz einfach zu faul war und lebt seit ca. 15 Jahren vom Sozialamt bzw. nun von Hartz 4.
So, nun habe ich natürlich bedenken, das ich zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden könnte bzw. sogar mein evt. zukünftiger Ehemann. Ich selber habe durch diese schlimme Zeit eine Rheumatische Erkrankung ( Fibromyalgie ) und kann aufgrunddessen zur Zeit kaum arbeiten. Ich arbeite von zuhause im Betrieb meines Lebensgefährten mit und mache den Bürokram.
Ich mache mir natürlich Sorgen, das meine Mutter mir jetzt auch noch mein restliches Leben zerstört und ich will auf keinen Fall das mein Lebensgefährte für sie zahlen muss. Wir haben vor irgendwann zu heiraten und leben auch schon seit 6 Jahren zusammen. Ich habe das hier gefunden:


Gemäß § 1611 BGB kann der Unterhaltsanspruch herabgesetzt werden bzw. gänzlich entfallen, wenn der Unterhaltspflichtige durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt hat oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat. Die Verletzung der Pflichten kann dabei auch einen längeren Zeitraum zurückliegen.

Nach einem Urteil des BGH vom 19.05.2004 - XII ZR 304/02 kann der Anspruch auf Elternunterhalt durch das Zurücklassen des Kindes bei den Großeltern und fehlender Kontaktpflege während dieser Zeit verwirkt werden (Treu und Glauben).

Ein auch ggf. jahrzehntelanger fehlender Kontakt zwischen dem Kind und dem Elternteil aufgrund des Fehlverhaltens des Elternteils rechtfertigt dann keinen Ausschluss des Unterhaltsrechts, wenn das Fehlverhalten auf einer als schicksalsbedingt zu qualifizierenden Krankheit der Mutter beruht (BGH 15.09.2010 - XII ZR 148/09 ).



Das würde grundsätzlich ja in meiner Situation zutreffen, ABER, ich habe gelesen, das ein Gutachter den Psychischen Gesundheitszustand meiner Mutter überprüfen würde, wenn ich diese Dinge vorbringe und wenn dieser dann eine Psychische Erkrankung feststellt, das ich dann trotzdem Unterhalt zahlen muss. Stimmt das wirklich oder geht es nur um bestimmte Erkrankungen und wie kann ein Gutachter das überhaupt Rückwirkend beurteilen?
Damals als meine Mutter mich misshandelt hat, hat sie eine Psychotherapie gemacht um damit aufzuhören, denn sie hat genau das mit mir gemacht, was ihre Mutter auch schon mit ihr gemacht hat. Es wurde aber nie eine Psychische Erkranung festgestellt bei ihr.


Nun zu meinen Fragen:

1. Muss nur der Ehepartner des Kindes seine vermögensverhältnisse dem Sozialamt darlegen oder auch der Lebenspartner bzw. gefährte? ( Keine eingetragene Lebensgemeinschaft )

2. Bei welchen Vorraussetzungen habe ich in dieser Speziellen Situation keine Chance, den Unterhalt nicht zahlen zu müssen?

Meine Mutter ist ein Meister darin, andere zu täuschen und ein Grund, weshalb ich den Kontakt abgebrochen habe ist, das sie vor 6 Jahren genau an meinem Gebrutstag versucht hat, mich zu entmündigen und mich in eine Klinik einweisen lassen wollte. Sie hat dem Gesundheitsamt und sogar meinem Arbeitgeber gesagt, das ich suizid gefährdet sei und sie sich grosse Sorgen macht. Das heisst genau an meinem Geburtstag, stand der Psychologe vom Gesundheitsamt vor meiner Tür und hat versucht herauszufinden ob dieser Verdacht stimmt. Natürlich hat sich der Verdacht in keinster Weise bestätigt. Zudem ist die mit anderen Familienmitgliedern bei meinem Arbeitsplatz aufgetaucht und hat meinem Chef erzählt, das ich suizid gefährdet bin. Dies haben auch Kunden mitbekommen und er hat mir daraufhin angedroht mich zu kündigen, wenn die nochmal auf meiner Arbeit auftauchen. Danach hat sie dann meine Schitzophrene Tante auf mich gehetzt und diese hat mich dann Telefonisch terrorisiert und mir angedroht mich zu besuchen. Ich muss dazu sagen, das sie schon mehrfach versucht hat jemanden umzubringen. Mit anderen Worten, ich habe eine riesen Angst vor meiner kompletten Familie und habe in den letzten Jahren alles dafür getran, das sie niemals rausfinden wo ich mich aufhalte.

Somit ist es also nicht nur der NICHT Wille zur Zahlung von Unterhalt bei mir, sondern auch eine grosse Angst, das der Terror wieder losgeht, wenn das Sozialamt herausgefunden hat wo ich wohne. Ich weiss aus sicherer Quelle, das meine Mutter wieder angefangen hat mich zu suchen und ich weiss nicht, wie ich mich schützen kann? Ausser einer Bannmeile fällt mir nix ein, aber dazu muss ja erstmal aktuell ein Anlass bestehen. Die Tatsache das sie mich einfach nur sucht, ist ja kein Anlass dafür oder? Auch wenn sie im Vorfeld schon all diese Dinge getan hat. Ich habe natürlich auch Angst, wenn ich einen anderen Arbeitgeber habe, das sie da auch wieder dafür sorgt, das ich gekündigt werde. Ich bin schon einmal wegen ihr gekündigt worden und ein zweites mal fast.( Ich weiss das gehört nicht mehr zu Familienrecht aber vielleicht kann mir trotzdem jemand etwas dazu sagen ).

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Honk82,

wie hoch ist denn Dein Einkommen?

Nach Gründen zu suchen, welche einen Unterhaltsanspruch der Mutter verneinen würden, ist doch recht müßig und würde erst dann Sinn machen, wenn Du überhaupt leistungsfähig bist.

Der Selbstbehalt zum Elternunterhalt beträgt 1.500€ plus die Hälfte des übersteigenden Einkommens.

Wenn Du also ein bereinigtes Netto-EK von 2.000€ hättest, läge der SB bei 1.750€. In dem Fall könnten dann 250€ für den Elternunterhalt eingesetzt werden.

Wenn Dein Einkommen in dem Bereich liegt, dann sollte man im Weiteren nach Gründen suchen, die den Unterhaltsanspruch der Mutter verwirken könnten.

Was Deinen Lebensgefährten angeht, guggst Du § 1601 BGB .

LG nero



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-- Editiert nero070 am 01.02.2012 15:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich kann in der Frage nichts davon lesen, dass die Mutter in einem Pflegeheim lebt oder dorthin soll.
Bis dahin beträgt der Selbstbehalt mind. 100.000 Euro Jahreseinkommen.

Bei der Übernahme der Heimkosten gilt dann die Gehaltsgrenze von 1500€, genauer unter:

http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php?id=5

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